Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Versicherung - wer kennt sich aus?

geschrieben von Silke(YCH) 
Versicherung - wer kennt sich aus?
16. Januar 2002 10:51

Hallo Yorkies!

"Mein Hund hat meinen Freund angesprungen. Dabei hat er sein Motorrad fallengelassen. Zahlt die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung den Schaden?"

Diesen Sachberhalt (nicht mehr und nicht weniger!) habe ich meinem Versicherungsvertreter geschildert (vorab per E-Mail) und bekam folgende Antwort: "Der von Ihnen geschilderte Schaden ist nicht versichert, da die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Der Hund war nicht angeleint." - Boah, war ich sauer (ist der Typ Hellseher??)!!! Leider war ich so sauer, daß ich die ganze Sache auf sich beruhen ließ *sonsthätteichdenkerlerwürgt*, aber das ist ja wieder ´ne andere Geschichte.

Jetzt meine Frage: Eigentlich wäre das doch der klassische Tierhalter-Haftpflicht-Schaden gewesen, oder sehe ich das falsch? Und: Zahlt eine Versicherung (MEINE! Versicherung?!?) nur, wenn der Hund "ordnungsgemäß" an der Leine ist? Kann eine Versicherung eine Haftung ausschließen, wenn ein Hund nicht angeleint ist/war? Was passiert, wenn einem der Hund abhaut - ist das grundsätzlich nicht abgedeckt? Bin doch ein wenig irritiert... Habt Ihr sowas auch schon mal erlebt?

Liebe Grüße, Silke

16. Januar 2002 11:10

Liebe Silke,
mit Sachbeschädigung habe ich keine Erfahrung, aber mit Beissereien (meine wurde gebissen), BEIDE Hunde unangeleint, ich kriegte 50% der Arztkosten erstattet, Begründung: (mein) Hund war nicht angeleint.
Meiner Hündin wurde ein Schwanzwirbel gequetscht. Hätte ich das meiner Hunde-Unfall-und-Krankenversicherung gemeldet (Rute in Türe eingeklemmt, z.B.) hätte ich 80% zurück gekriegt....
Ist allerdings in der Schweiz, vermutlich in D aber ähnlich.
Falls Du den Hund nicht angeleint hattest, hast Du vermutlich wirklich Pech gehabt, leider. Also auch aufpassen, wenn befreundete Brillenträger allzu stürmisch begrüsst werden....
Viele Grüsse
Marianne



16. Januar 2002 11:29

Hi Marianne!

Ja, wer mogelt hat mehr vom Leben... Der Witz in meinem Fall war ja auch noch, daß ich - um nicht gleich mogeln zu müssen - gar nichts davon geschrieben hatte, wo und wie es passiert war, es waren wirklich nur iese 2 lapidaren Sätze. Ich hatte eigentlich gehofft, daß der VV mir bei der - sagen wir mal - "richtigen" Formulierung der Schadensmeldung etwas unter die Arme greift...

Aber verstehe ich das jetzt richtig: Wenn mir mein Hund mal abhauen sollte, kann ich nur noch beten und hoffen, daß nicht passiert, weil die Versicherung dann eh nicht zahlt? - Du grüne Neune, da haben wir ja (versicherungstechnisch gesehen) echt Glück gehabt, daß nichts passiert ist, als meine Meggie uns als Welpe mal durch die Haustür gewitscht ist und mitten auf der Straße einen Radfahrer verfolgte...

Aber wozu habe ich dann eine Versicherung? Wenn ich mir meinen Hund an´s Bein tackere, brauche ich ja eh keine... *tststs*

Gruß, Silke

16. Januar 2002 12:28

: Hallo Silke,

erstens ist Dein Versicherungsvertreter NICHT berechtigt einen Schaden abzulehnen, sondern generell nur die Gesellschaft (er kann Dir zwar sagen, wie es SEINER MEINUNG NACH gehandhabt wird, nicht mehr und nicht weniger) und zweitens würde ich den Schaden auf jeden Fall melden!!!

Ob Leine oder nicht Leine zählt erst mal gar nicht (außer bei zwei beteiligten Hunde, da man dann eine Teilschuld beider annimmt), das ist eine Gefährdungshaftung und bezahlt wird erst mal auf jeden Fall, was sein kann ist, dass man Dir eben das Nicht-Anleinen ankreidet und Du einen Teil des Schadens selber bezahlen mußt... nicht mehr und nicht weniger, denn Du hast ja nicht VORSÄTZLICH gehandelt, indem Du Deinen Hund hingeschickt hast, oder?!

Also, ab zu dem Vertreter und Schadenvordruck ausfüllen oder gleich bei der Gesellschaft anrufen, Schadenanzeige zuschicken oder faxen lassen und direkt an die schicken....

Liebe versicherungskauffrau Grüße,
Me & Bär (Agenturhund *ggg*)

16. Januar 2002 13:15

: : Hallo Silke,
:
: erstens ist Dein Versicherungsvertreter NICHT berechtigt einen Schaden abzulehnen, sondern generell nur die Gesellschaft (er kann Dir zwar sagen, wie es SEINER MEINUNG NACH gehandhabt wird, nicht mehr und nicht weniger) und zweitens würde ich den Schaden auf jeden Fall melden!!!

Na, das beruhigt mich ja ungemein - ich habe mir schon gedacht, daß der Typ eventuell nicht wirklich Bock auf diesen "Kleinkram" hat (bei der Finanzierung des Hauses meiner Mutter war er sehr fleißig...), weil er mir in ein paar anderen Sachen ziemlich dämlich Auskünfte gegeben und mich in einigen anderen Fällen auch grundfalsch beraten hat. Ich werde den Herren wohl absägen und mich ab jetzt direkt an meine Versicherung wenden. Allerdings ist die Motorrad-Geschichte schon zu lange her, um da noch eine offizielle Schadensmeldung zu machen. Wie wird das eigentlich gehandhabt, im Computerzeitalter - kann man die "Vorab-Schadensmeldung" auch per E-Mail machen??? (Weder mein Vertreter noch die Versicherung selbst ist hier vor Ort vertreten)

: Ob Leine oder nicht Leine zählt erst mal gar nicht (außer bei zwei beteiligten Hunde, da man dann eine Teilschuld beider annimmt), das ist eine Gefährdungshaftung und bezahlt wird erst mal auf jeden Fall, was sein kann ist, dass man Dir eben das Nicht-Anleinen ankreidet und Du einen Teil des Schadens selber bezahlen mußt... nicht mehr und nicht weniger, denn Du hast ja nicht VORSÄTZLICH gehandelt, indem Du Deinen Hund hingeschickt hast, oder?!

Nee, nicht wirklich *g*. Aber wie ist es denn mit dem Ausdruck "fahrlässig" in solchen Fällen? Also, z.B. ein gut führiger Hund (was zu beweisen wäre...) haut doch mal ab und rennt vor ein Auto?

: Also, ab zu dem Vertreter und Schadenvordruck ausfüllen oder gleich bei der Gesellschaft anrufen, Schadenanzeige zuschicken oder faxen lassen und direkt an die schicken....

Naja, wie gesagt, jetzt ist es wohl zu spät - aber beim nächsten Mal lasse ich mich nicht mehr in´s Bockshorn jagen, versprochen!

: Liebe versicherungskauffrau Grüße,
: Me & Bär (Agenturhund *ggg*)

Liebe Wohnungskauffrau-Grüße, Silke


16. Januar 2002 13:20

Hi,

also ich habe festgestellt, dass man Hunde(halter)haftpflichtversicherungen nicht nur über den Preis und die Deckungssummen vergleichen darf - denn die versicherten Szenarien unterscheiden sich zum Teil gewaltig!

Es gibt Versicherungen, die zahlen nur, wenn der Hund an der Leine war, wenn ihn der Eigentümer geführt hat, nur innerhalb von Deutschland, nicht bei Hundesport, nicht beim Radfahren mit Hund etc.pp. jede Versicherung wie sie mag.

Ich hab mir daher von meinem Versicherungsvertreter SCHRIFTLICH bestätigen lassen, dass die Versicherung auch gilt:

- wenn Hund ohne Leine
- wenn jemand anderes den Hund ausführt (nicht gewerblich)
- im Ausland
- bei Training und Wettkampf im Hundesport (die Sportart an sich ist nicht näher definiert)
- Führen frei oder angeleint von Fahrrad oder ähnlichem

Denn was soll ich mit einer Versicherung, die im Schadensfall tausend Ausnahmen nennt, wieso sie ausgerechnet jetzt nicht zahlen muss...

Grüßlis
Anke + Meute