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Rechtslage bei Firmenumzug?

geschrieben von Saskia(YCH) 
Rechtslage bei Firmenumzug?
22. Februar 2002 11:57

Hallo,

bisher war in der Firma einer Freundin Hundehaltung erlaubt. Nun gibt es einen neuen Chef, der mit der ganzen Firma im Frühjahr umzieht. Meine Freundin hat ihren kleinen Hund immer mit in die Arbeit genommen, aber jetzt sagt der neue Chef, in den neuen Räumen wäre Hundehaltung untersagt, weil die angeblich "nur Dreck machen".

Wie ist denn da die Rechtslage? Wenn Hundehaltung bisher gestattet wurde, nun aber neuer Chef und neue Räumlichkeiten da sind?

Meine Freundin ist nämlich ziemlich verzweifelt, weil sie damit nicht gerechnet hat und nun den Hundi irgendwo tagsüber abgeben müsste...

Danke für Eure Hilfe...

Saskia


22. Februar 2002 12:21

Hallo,

: Wie ist denn da die Rechtslage? Wenn Hundehaltung bisher gestattet wurde, nun aber neuer Chef und neue Räumlichkeiten da sind?

gibt keine Rechtslage dazu, es sei denn, sie hat es schriftlich in ihrem Arbeitsvertrag, daß sie den Hund mitbringen darf. Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht.
Also entweder anderen Job suchen oder eine Tagesstelle.

Gruß
Andreas

22. Februar 2002 12:47

Hallo Saskia!
Mein Tip: Gespräch mit dem Betriebsrat führen oder sich von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten lassen.
Viel Erfolg!
Gruss Möni

22. Februar 2002 14:03

: Also entweder anderen Job suchen oder eine Tagesstelle.

Hi,

oder mal in der Abteilung nachfragen, wer sich solidarisch mit Wuffi erklären würde, und Dich bei einem nochmaligen, natürlich seeehr freundlichen Gespräch mit dem neuen Chef moralisch unterstützen würde. Man könnte ja auch darauf hinweisen, daß Hundi bei den Kollegen sehr beliebt ist und die Motivation steigert oder ähnliches. Wenn der Neue kein absoluter Hundehasser ist - auch damit muß man natürlich rechnen, könnte das wirken.
Ob man eine Anwesenheit während Deiner Arbeitszeit als Hundehaltung betrachten kann, darüber läßt sich streiten. Auch in Wohnungen mit Haltungsverbot kann nämlich der Vermieter Besuch mit Hund nicht verbieten.

Liebe Grüße

Elke



22. Februar 2002 14:03

: Hallo Möni,

wird kaum was bringen, wenn der Vermieter oder Besitzer der Räumlichkeiten (und nur darum geht es hier) sagt -KEINE HUNDE, dann sind Hunde dort tabu...

Zumal die Mitnahme des Hundes sicher nicht im Arbeitsvertrag geregelt war ;-))

Liebe Grüße,
Me & Bär

22. Februar 2002 14:08


:
: Hi Elke,

Auch in Wohnungen mit Haltungsverbot kann nämlich der Vermieter Besuch mit Hund nicht verbieten.

FALSCH: Davon geht man immer mal so aus, ist eigentlich auch so - wenn aber jemand im Mietrvertrag ausdrücklich Abstand von der Haltung von Hunden nimmt (nicht nur ein Tierhalteverbot da ist, der Mieter aber unterschreibt, dass er ausdrücklich davon absieht), dann ist auch BESUCH von Hunden NICHT erlaubt....
Und wenn der jetzige Chef das getan hat, siehts Essig aus?!

Liebe Grüße,
Me & Bär