Gebe dir recht.
Laut Tierschutzgesetz "Haltung von Hunden" gilt: § 10
Haltungs- und Ausstellungsverbot
Es ist verboten, Hunde, bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, zum
Erreichen bestimmter Rassemerkmale vollständig oder teilweise amputiert wurden, zu halten. Das Haltungsverbot
nach Satz 1 gilt nicht, sofern der Eingriff vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser
Verordnung) vorgenommen wurde oder wenn der Hund eine Betreuungsperson bei einem
vorübergehenden Aufenthalt im Inland begleitet oder wegen des Zuzugs der
Betreuungsperson in das Inland verbracht wurde. Das Ausstellungsverbot nach Satz 1 gilt
nicht, sofern der Eingriff vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung)
und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes in der zum Zeitpunkt
des Eingriffs geltenden Fassung vorgenommen wurde.
Es gibt wohl eine Erweiterung wonach Satz 2 abgeschafft wurde und zwar letztes Jahr. D.h. auch im Ausland kupierte Hunde sind nicht erlaubt. Finde aber den Paragraphen nicht. Frag beim Tierschutzbund an. Dort findest du alles.
Der VDH hat seit soweit ich weis letztes Jahr Saarbrücken( Mai 2001) keine kuierten Junghunde mehr zur Ausstellung erlaubt. Im August ( Stuttgart) wurden kupierte Hunde mit Abzug in der Zuchttauglichkeit belegt und durften nicht mehr zum Sieger gekürt werden. Der VDH handelt wenn jemand ihn darauf hinstößt( meisten). Der Tierschutz vor Ort kann oft etwas unternehmen.
Also hast du richtig gehandelt. Find ich klasse
Gruß Steffen