Hallo Susi
Du schreibst, daß Du bei einer der Attacken des Hundes verletzt wurdest, und daß der Hund sowohl Dich als auch Deinen Mann bedroht hat. Weiters wurdest Du von dem Besitzer des Hundes bedroht, daß er den Hund loslassen würde.
Ich kann nur von Österreichischen Verhältnissen sprechen, nehme aber an, daß es im Deutschen Strafrecht entsprechende Bestimmungen geben wird. Im ersten Fall handelt es sich um fahrlässige Körperverletzung, im zweiten Fall um Vernachlässigung der Aufsichts- und Verwahrungspflicht und im Dritten Fall um Nötigung und gefährliche Drohung. Wenn Du mit diesen Argumenten zur Polizei gehst und deutlich machst, daß Du nicht vorhast, das Amt wieder zu verlassen, bevor nicht zumindest eine Anzeige aufgenommen wurde, und eventuell nebenbei anklingen läßt, Dich an die Presse zu wenden, wenn man Dich noch einmal ignoriert, kann ich mir nicht vorstellen, daß sie Dich wieder abwimmeln. Das ist ihr verdammter Job und es ist Dein Recht als Bürger und Steuerzahler, daß die Kerle ihren Arsch bewegen.
Übrigens, Du bist nicht verpflichtet, als Geschädigter der Polizei den
Täter zu liefern, für die Ausforschung des Typen sind die zuständig.
Lies mal im Deutschen Strafrecht nach, da ist sicher was zu finden.
Liebe Grüße
Elke