Hi - das Internet funktioniert ! Mir wurde privat ein Email geschickt, daß ich als Polizeibeamter doch mal hier nachlesen solle - vielleicht kann (könnte) ich was beitragen....
Natürlich! Die "Rechtswürdigung" hat ja bereits stattgefunden und ist natürlich im Wesentlichen korrekt.
...dass die Kerle den Arsch bewegen sollen...lass ich jetzt unkommentiert, tut mir aber schon ein bissl weh...
Aber es tatsächlich so, daß zumindes die fahrlässige Körperverletzung und die Nötigung/Bedrohung im Raum stehen - nach der Schilderung zumindest der Verdacht hierzu bestehen.
Und das bedeutet für die Polizei, daß sie einschreiten muß, eine Anzeige entgegennehmen muß und die notwendeigen Ermittlungen tätigen.
Das heisst in diesem Falle zunächst mal den Täter ermitteln und zur Anzeige bringen. Wie sie das macht ist unterschiedlich - aber ein pauschales "da könne wir nix machen" geht nicht - das kann nicht sein.
Ich würde - auch jetzt im Nachhinein - einen Termin beim zuständigen Dienststellenleiter anstreben und mein Problem schildern - nicht drohen - der weiss schon was er zu tun hat.
Habt ihr vielleicht Polizeihundeführer in der Nähe ?? Die helfen bestimmt weiter...
Gruß Toni