Liebe Tamara,
ich denke, du hast getan was du konntest, um abzuwenden, dass dein Hund die Hündin begattet.
Wenn die Besitzerin/der Besitzer weiss, dass seine/ihre Hündin heiss ist, sollte die Hündin an der Leine bleiben. Mindestens sollte man in Sichtweite seines Tieres bleiben, wenn man sowas weiss.
Ja, die eine wusste, dass ihre Hündin heiss ist ("aber gestern hat sie noch keinen rangelassen!"
Kein Argument. Eher in die Richtung, dass sie auf ihren Hund hätte aufpassen müssen.
, die andere inspiziert die Hündin, um zu sehen, ob mein Hund die Hündin begattet hat- er hing nämlich drei Mal kräftig drauf und war auch in ihr drin- kann aber nichts entdecken ("Ich kann da gar nichts sehen!" - "Was wollen Sie denn da sehen? Einen Penisabrduck?"
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Um sicherzugehen was passiert ist - und ob überhaupt - müssen die doch sowieso zum Tierarzt, oder??
Die Besitzerin der heissen Hündin ist total wütend (auf mich!!! Mein Hund kann doch nichts dafür, dass sie ihre bereite Hündin wissentlich ableint und sie 10 Minuten ohne Aufsicht lässt!!!) und regt sich auf, dass sie die Hündin ja jetzt wohl einem TA vorstellen müsse....
Ja, das hat sie aber auch vorher gewusst.
: Entschuldigung, aber ist das nicht eigene Schuld, wenn man so fahrlässig mit seinem eigenen Hund umgeht?
Doch, sagt aber nur mein gesunder Menschenverstand. Ob das mit geltendem Recht übereinstimmt, weiss ich nicht. Ausserdem hast du ja keine Zeugen. ...
: Solche Scherze machen nicht nur Besitzer läufiger Hündinnen....häufig passieren mir solche Geschichten auch mit Leuten, die bissige Tiere haben, die ohne Leine, außerhalb des Einwirkungsbereichs des Besitzers sind und dann noch nichtmals einen Beisskorb tragen!
Tja, fällt mir nur ein: Guck mal unter "Provozieren erlaubt", wo jemand Gewissensbisse hat, weil sie meldete, dass ein aggressiver Hund nicht an der Leine geführt wird, auch nicht nach Aufforderung und mehreren Gesprächen.
Im Ernst: Wenn einem solche Sachen passieren, und mit Gesprächen nichts zu machen ist (bei bissigen Hunden), muss es doch auch mal die ein oder andere Anzeige (wo auch immer) geben. Sonst passiert wieder Schlimmeres und das findet man dann wieder als schreckliche Schlagzeilen in den diversen Zeitungen.
Bei heissen Hündinnen weiss ich es ja nicht, ob man das auch Anzeigen kann. Ich denke nur, in dem Fall müsste die Besitzerin der heissen Hündin allein mit den Konsequenzen (d. h. Welpen) leben (hört sich schrecklich an, so, weiss ich), NUR: Hätte sie ihre Hündin angeleint gehabt oder wäre wenigstens in Sichtweite geblieben, hätte es verhindert werden können. (Ihr wärt zumindest zu zweit gewesen, um die Tiere voneinander fernhalten zu können.)
Viele Grüsse und ich drücke die Daumen, dass es keinen Ärger gibt.
Anke
: Was kann man da tun? Kann man die Leute aufgrund irgendeiner missachteten Aufsichtspflicht irgendwie belangen?
: Wie verhaltet Ihr Euch in solchen Situationen?
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: Kann ich so etwas üben? Dass mein Hund trotz bereiter Hündin nicht aufsteigt? Er hört bei heissen Hündinnen meistens sehr gut. Ich kann ihn normalerweise abrurfen oder anleinen und weggehen- die heut war wohl nur allzu bereit und hat uns nicht weggehen lassen.
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: Liebe Grüsse, Tamara