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kein Geld - kein Hund

geschrieben von eve(YCH) 
kein Geld - kein Hund
04. November 2002 08:20


Ein Mann brachte seinen Hund zum Tierarzt. Es wurde festgestellt, daß der Hund unter akuter Erkrankung der Milz leidet. Der Tierarzt meinte, wenn das Tier noch gerettet werden sollte, muss es sofort operiert werden. Der Hundebesitzer willigte ein, leistete einen Vorschuß und ließ den Hund in der Obhut des Tierarztes. Als der Besitzer sein Tier wieder abholen wollte, da hieß es, er mußte zuvor die Operation vollständig bezahlen. Der Mann hatte aber nicht soviel Geld dabei, worauf der Tierarzt sich auf das Zurückbehaltungsrecht berief und das Tier nicht herausgab. Nach dem Motto "Ich schulde Dir Hund du schuldest mir Geld. Gibst du mir Geld, geb ich dir Hund. kein Geld - kein Hund.
Nach Paragraf 273: "Wer zur Herausgabe eines Gegenstand verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schaden zusteht..."
Aber da gibt es ja das neue Tierschutzgesetz: Paragraf 1 " Tiere sind juristisch nicht, wie früher als Gegenstände, sondern als MItgeschöpfe zu betrachten und Mitgeschöpfe taugen nicht als Faustpfand für die Erfüllung finanzieller Forderungen." So in etwa argumentierte das Amtsgericht. Doch das Landgericht in zweiter Instanz hob die Verfügung auf. Begründung:
Weder Hund noch Besitzer drohten nach der Trennung Vereinsamungsgefühle oder seelische Schmerzen. Der Besitzer sei nämlich Hobbyzüchter, der in dieser Eigenschaft gewisse Distanz zu seinem Tier wahre, so die Richter (Nebenberuf offenkundig Tierpsychologen) Bei einer Oma und ihrem Schoßhündchen, so war zu erfahren, hätte die Kammer anders entschieden. Man höre und staune...
Grüsse Eve

04. November 2002 10:04

: hei
die entsch.ist rechtlich,wenn auch nicht für alle moralisch,nachvillziehbar.
auch der ta hätte gerne seine auslagen ersetzt,und somit sollte zum.einzüchter seine schulden zahlen.
kann er das nicht,oder will nicht,so ist der hund beim ta vielleicht besser aufgehoben.hat man nicht soviel geld dabei,kann man es ja holen.hat man es nicht,als züchter,egal ob hobby oder profi,ist dem hund durchaus gedient,wenn er da wegkommt.
handelt es sich um oma mit ein paar kröten rente und ihrem alten toypudel,dann sollte hier menschlichkeit vor profit stehen.
diese menschlichkeit muss aber ihre grenzen haben.
die off. begründung,also distanz zum tier etc,finde ich absurd!!!
bsp: abschaffung eines anlagehundes,familienhund,3 jahre in familie,dann anmeldung,kinder im haus.
begründung o-amt: nach 3 jahren hat man,als familie,nochkeine enge bindung zu einem hund aufgebaut!!!
arme welt.scheissbürokraten.
gruss pat

04. November 2002 13:15

Hi pat !

: die off. begründung,also distanz zum tier etc,finde ich absurd!!!
das finde ich auch. Mit dem Urteil könnte der Eindruck entstehen, daß die Züchter keinen Bezug zu ihrem Tier haben.

: begründung o-amt: nach 3 jahren hat man,als familie,nochkeine enge :bindung zu einem hund aufgebaut!!!
Da müßte mir der Mensch vom O-Amt mal erklären können, wie lange man so in der Regel denn braucht, um eine Bindung aufzubauen ! Vielleicht gibt es ja eine gesetzlich geregelte Frist :-((
Grüsse Eve