Hallo!
: Bei einer Anzeige hat der Angezeigte das Recht zu erfahren, wer ihn angezeigt hat.
Eine solche Anzeige kann man auch gar nicht anonym machen.
: Ich glaube kein Wort von Deiner Story.
Wenn Du mal ganz ähnliche Erfahrungen gemacht hättest, so wie ich auch, dann würdest Du's glauben. Mir persönlich würde aber auch schon die Möglichkeit reichen, dass es wahr sein könnte, um hier Hilfestellung zu geben!
: Zweitens sind Menschen zwar gleichgültig, solch eine Hundehaltung bliebe aber in einem Mehrfamilienhaus nicht ungeahndet.
Mein Nachbar ging mit seinem abgemagerten Hund ausschließlich Nachts raus - da hat's lang gedauert bis es jemand gemerkt hat. Aber wirklich unternommen wurde deswegen noch lange nix.
: Drittens mögen sich Amtsvets auch manchmal unverständlich hart zeigen, wenn der Hund dermaßen dürr und verhungert ist, die Wohnung vermutlich ja nach Kot stinken muß, dann würde er einschreiten.
Falsch! Bei meinem Anruf glaubte das Amt, trotz detaillierter Schilderung vom Zustand des Hundes, es würde sich um einen Nachbarschaftsstreit wegen Geruchsbelästigung durch die Hundehaltung handeln und hat g a r nix gemacht!!! Erst als ich nicht locker gelassen habe und sich rausstellte, dass der Hund nicht angemeldet ist, wendete sich das Blatt! An den Hund rangekommen, sind sie deswegen aber noch lange nicht. Die Amtstierärztin hat den Hund nie zu Gesicht bekommen, weil der Typ die Tür nicht öffnete und die angesetzten Termine beim Amt missachtete. Sie erklärte mir, dass sie den Hund nur rausholen dürfte mit Hilfe der Polizei, wenn ich begründeten Verdacht zu der Annahme hätte, dass der Hund 3 Tage nichts zu fressen und zu trinken bekommen hätte, z.B. weil der Halter gar nicht zuhause war! Also erst dann, wenn das Leben des Hundes eindeutig und nachweislich bedroht gewesen wäre!
Grüße Charlie