Hallo Eve,
: Du hast Recht. Es sind die zwei Dinge, nach dem Schuss, die
: inzwischen verboten sind. Schon übel...
Wenn der Schuß richtig gesetzt wird bekommt das Tier aber nix mehr mit. Der Rückenmarkszerstörer war vor allem eine Absicherung für den Metzger, da durch seinen Einsatz vor allem die reflexbedingte Bewegungen des Tieres verhindert wurden.
Habe mich am Wochenende erkundigt in Bezug auf den Bolzenschußapparat-Einsatz beim Rind: Es ist weiterhin im Einsatz, aber es darf durch ihn kein Hirngewebe im oder am Schlachtkörper verbreitet werden (daher Verbot der Rückenmarkszerstörer, Vernichtung der Köpfe im Ganzen und Begrenzung der Verwendung auf bestimmte Bolzenshcußgeräte). Möglich, daß für Alttiere eine entsprechende Vorgabe besteht, aber die dürfen in Deutschland sowieso nur noch auf ganz wenigen Schlachthöfen geschlachtet werden
Viele Grüße
Antje