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Frankreichurlaub -Einreisebestimmungen

geschrieben von Anett + Whisky(YCH) 
Frankreichurlaub -Einreisebestimmungen
09. Januar 2001 21:33

Hallo,

wir möchten diesen Sommer nach Frankreich - natürlich mit Hundi.
Habe in einer aktuellen Hundezeitung gelesen, das Hund bei Einreise Chip oder Tätowierung braucht. Alle anderen offiziellen Infos - auch beim TA - besagen aber nur was über die Tollwutimpfung. Weiß jemand etwas genaueres?

Ciao
Anett+Whisky


10. Januar 2001 05:56

ich hatte im Herbst bei der Botschaft angerufen, die sagten auch, daß CHIP neben der TW Impfung vorgeschrieben ist, irgendwo hatte hier auch mal jemand ein Dokument mit eingehängt, wo die Einreisebestimmungen drinstanden. Ich hab daraufhin meinen HUnd vor der Frankreichreise Chippen lassen (für England dieses Jahr brauchte ich den chip sowieso)
aber letztendlich gibt es ja keine Grenzkontrollen normalerweise, vermutlich mußt Du dir da keine Gedanken machen ..

Gruß
SilkeH

10. Januar 2001 12:56

: Hallo,
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: wir möchten diesen Sommer nach Frankreich - natürlich mit Hundi.
: Habe in einer aktuellen Hundezeitung gelesen, das Hund bei Einreise Chip oder Tätowierung braucht. Alle anderen offiziellen Infos - auch beim TA - besagen aber nur was über die Tollwutimpfung. Weiß jemand etwas genaueres?
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: Ciao
: Anett+Whisky
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Hallo,

wir sind mit Hund mehrfach in Frankreich gewesen (und fahren dieses Jahr wieder) und sind auf unserem Weg nach GB auch mit Hund durch Frankreich gefahren.
Wir haben in den letzten 5 Jahren nur bei der Wiedereinreise von GB nach F einen französischen Zöllner gesehen und sind selbst da nie angehalten worden (ob mit oder ohne Hund).
An der Autobahn von Brügge (cool smiley nach Calais (F) gibt noch nicht mal mehr eine Grenzstation. Desweiteren gehört Frankreich dem "Schengener Abkommen" an und hat zur BRD und Benelux keine Grenzkontrollen mehr (außer Stichproben).
Dürfte also kein Problem sein nach F einzureisen.

Gruß

Holger

10. Januar 2001 20:36

Hi Anett!

Bei bestimmten -sog. Kampfhunden, ja, Frankreich hat auch Listen- mußt Du noch besondere Bestimmungen beachten!
Ansonsten reicht meiner Erfahrung nach eine TätoNr.

Gruß frank