: Danke für die Antwort. Hab`mir die Hinweise durchgelesen und
: was unseren Hund betrifft müßte alles klar gehen.
: Ich wußte gar nicht, dass ich den anderen Hund nicht mitführen darf.
: Ehrlich gesagt, hole ich ihn jeden Tag zum laufen ab,macht einfach
: viel mehr Spaß!
: Also, streng genommen muß ich erst von den eigentlichen Besitzern
: beim Ordnungsamt gemeldet werden, um den Hund gelegentlich ausführen zu dürfen ? Ich kann`s nicht fassen!
Hallo Stefanie,
1. Kommt auf das Bundesland an, ließ mal lieber nochmal eure HVO
2. Wenn ein Wesenstest für den Hund verlangt wurde, heißt das eigentlich, so zumindest in hamburg, daß nur die Leute die zusammen mit dem Hund gemeldet wurden, mit ihm auch durch die Landschaft laufen dürfen.
3. IN HH: drücke ich jemanden anderen meinen Hund in die Hand und der wird kontrolliert habe ich eine Ordnungswidrigkeitsverfahren an der Backe und riskiere die widerrufbare haltungserlaubnis oder freistellung von der haltungserlaubnis für meinen hund.
Also Tip: ´LIESS AUF JEDEN FALL NOCHMAL AUSFÜHRLICH DIE HUNDEVERORDNUNG; welches bundesland ist es denn eigentlich??
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: Viele Grüße
Susanna
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