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Deutsch-Polnische Grenze

geschrieben von Stefanie(YCH) 
Deutsch-Polnische Grenze
30. Mai 2001 10:11

Hallo,

wir würden gerne über Pfingsten nach Polen fahren. Mit von der
Partie wären noch zwei Listenhunde.

Hunde haben Impfausweise und die heutzutage üblichen Bescheinigungen.
Ach ja..., einer der Hunde gehört uns nicht, wir nehmen ihn quasi
als Gast mit.
Könnte es an der Grenze Probleme geben, können wir es wagen ?

Viele Grüße
Stefanie






30. Mai 2001 10:25

: Hallo,
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: wir würden gerne über Pfingsten nach Polen fahren. Mit von der
: Partie wären noch zwei Listenhunde.
:
: Hunde haben Impfausweise und die heutzutage üblichen Bescheinigungen.
: Ach ja..., einer der Hunde gehört uns nicht, wir nehmen ihn quasi
: als Gast mit.
: Könnte es an der Grenze Probleme geben, können wir es wagen ?
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: Viele Grüße
: Stefanie
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Hallo Stefanie,
wenn der Hund nicht Euch gehört, wäre ich sehr sehr vorsichtig. Ich würde mich eindeutig erkundigen, allerdings darf ein sog. Listenhund, egal welches Bundesland eigentlich nur vom Halter und den weiter dem Ordnungsamt gemeldeten Hundeführer geführt werden. Also obacht, ich würde es nicht tun!! Unten findest Du noch einen Link!

Gruß Susanna
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30. Mai 2001 13:59



: wenn der Hund nicht Euch gehört, wäre ich sehr sehr vorsichtig. Ich würde mich eindeutig erkundigen, allerdings darf ein sog. Listenhund, egal welches Bundesland eigentlich nur vom Halter und den weiter dem Ordnungsamt gemeldeten Hundeführer geführt werden. Also obacht, ich würde es nicht tun!! Unten findest Du noch einen Link!
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Hallo Susanna,

Danke für die Antwort. Hab`mir die Hinweise durchgelesen und
was unseren Hund betrifft müßte alles klar gehen.
Ich wußte gar nicht, dass ich den anderen Hund nicht mitführen darf.
Ehrlich gesagt, hole ich ihn jeden Tag zum laufen ab,macht einfach
viel mehr Spaß!
Also, streng genommen muß ich erst von den eigentlichen Besitzern
beim Ordnungsamt gemeldet werden, um den Hund gelegentlich ausführen zu dürfen ? Ich kann`s nicht fassen!

Viele Grüße
Stefanie






30. Mai 2001 14:42


: Danke für die Antwort. Hab`mir die Hinweise durchgelesen und
: was unseren Hund betrifft müßte alles klar gehen.
: Ich wußte gar nicht, dass ich den anderen Hund nicht mitführen darf.
: Ehrlich gesagt, hole ich ihn jeden Tag zum laufen ab,macht einfach
: viel mehr Spaß!
: Also, streng genommen muß ich erst von den eigentlichen Besitzern
: beim Ordnungsamt gemeldet werden, um den Hund gelegentlich ausführen zu dürfen ? Ich kann`s nicht fassen!

Hallo Stefanie,
1. Kommt auf das Bundesland an, ließ mal lieber nochmal eure HVO
2. Wenn ein Wesenstest für den Hund verlangt wurde, heißt das eigentlich, so zumindest in hamburg, daß nur die Leute die zusammen mit dem Hund gemeldet wurden, mit ihm auch durch die Landschaft laufen dürfen.
3. IN HH: drücke ich jemanden anderen meinen Hund in die Hand und der wird kontrolliert habe ich eine Ordnungswidrigkeitsverfahren an der Backe und riskiere die widerrufbare haltungserlaubnis oder freistellung von der haltungserlaubnis für meinen hund.
Also Tip: ´LIESS AUF JEDEN FALL NOCHMAL AUSFÜHRLICH DIE HUNDEVERORDNUNG; welches bundesland ist es denn eigentlich??
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: Viele Grüße
Susanna
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