Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Saftige Bussen für Hundequäler

geschrieben von Saskia(YCH) 
Saftige Bussen für Hundequäler
06. August 2003 14:20

Hallo

Hier mal eine erfreuliche Nachricht, habe ich soeben bei uns in der Zeitung entdeckt:

Hundehalter, die ihre Hunde über längere Zeit im Fahrzeug der prallen Sonne aussetzen, machen sich strafbar. Wie der Schweizer Tierschutz (STS) mitteilte, müssen die fehlbaren Halter mit Haft oder Busse bis zu 20 000 Franken rechnen. Bei der derzeitigen Sommerhitze können in einem an der Sonne parkierten Auto innert weniger Minuten Temperaturen von weit über 60 Grad Celsius entstehen, schreibt der STS.
Passanten, welche die lebensgefährdeten Hunde bemerken, dürfen die Tiere im Notfall befreien. Gemäss STS machen sich die Retter nicht strafbar. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Hundehalter seine Tiere aus Unwissen im heissen Auto zurücklässt und den Tod der Tiere nicht bewusst in Kauf nimmt. Wer ein Tier befreien will, sollte jedoch zuerst die Polizei alarmieren und sich versichern, dass es sich wirklich um einen Notfall handelt, empfiehlt der STS.
(St. Galler Tagblatt / heutige Ausgabe)

Ist doch erfreulich, oder?
Sonnige Grüsse
Saskia


06. August 2003 14:31

: Hallo Saskia,

ja, ist sehr erfreulich. Gibt es so eine "Verordnung" auch für
Deutschland oder sind die Schweizer uns da wieder mal voraus?

Gruß, Sam´i

P.S. Wenn man die Hunde befreien darf, heißt es, dass man dabei
die Scheibe einschlagen darf?
:
:

06. August 2003 14:33

Hallo Sam
:
: ja, ist sehr erfreulich. Gibt es so eine "Verordnung" auch für
: Deutschland oder sind die Schweizer uns da wieder mal voraus?
:

Hmm, da überfragst du mich... Keine Ahnung!

:
: P.S. Wenn man die Hunde befreien darf, heißt es, dass man dabei
: die Scheibe einschlagen darf?

Ja genau! Super, oder?
Gruss
Saskia


06. August 2003 14:35

:
: :
: : P.S. Wenn man die Hunde befreien darf, heißt es, dass man dabei
: : die Scheibe einschlagen darf?
:
: Ja genau! Super, oder?
:
Soweit gut. Und was passiert nach der Befreiung mit dem Hund?
Muß man ihn seinem Besitzer wieder zurückgeben?
:

06. August 2003 15:02

Hallo schon wieder ;-)

: Soweit gut. Und was passiert nach der Befreiung mit dem Hund?
: Muß man ihn seinem Besitzer wieder zurückgeben?
: :

Denke schon, schliesslich hat er es ja nicht mit Absicht gemacht, er muss aber eben bis zu 20 000 Fr. bezahlen und das ist recht saftig. Ich denke, das wird er nicht noch mal machen (seinen besten Freund vergessen).
Saskia


07. August 2003 11:55

Hallo,
wenn Dummheit weh tut ... dann merkt man oder frau sich das (vielleicht). Habe heute von einem Fall gelesen, da hat eine Mutter ihren beiden Kleinkinder im geschlossenen Wagen auf dem Parkplatz gelassen und ist einkaufen gegangen. Der wurde auch die Scheibe eingeschlagen und sie erwartet eine Strafe, wie hoch weiß ich allerdings nicht. Kann aber eigentlich nicht hoch genug sein. Wenn keiner aufgepasst hätte, wären die Kinder gestorben.

Traurig traurig traurig
Brigitte