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nochmals Hundeführerschein

geschrieben von Petra(YCH) 
nochmals Hundeführerschein
28. April 2000 20:26

Hallo zusammen

Was genau muss man denn beim Hundeführerschein machen, bzw. der Hund? Welche Uebungen werden Besitzer und dem Tier abverlangt? Was passiert eigentlich, wenn man diesen Führerschein nicht besteht, aber ein Tier besitzt, dass noch nie auffaellig geworden ist?

Ciao viele Gruesse

Petra


28. April 2000 21:02

Hallo Petra,
momentan, ich weiß ja nicht, ob sie sich jetzt noch etwas anderes einfallen lassen, besteht der Hundeführerschein aus einem Prüfungsteil auf dem Hundeplatz. Dort werden die Unterordnungsübung, wie bei der Begleithundeprüfung, überprüft. Dies heißt bei "Fuß" Übung angeleint, erst normaler Schritt, dann Schrittwechsel (rennen u. ganz langsam gehen) gehen durch eine Gruppe von Menschen . Danach das ganze ohne Leine, außerdem aus der Bewegung Absitzen und dann Platz machen mit heran kommen und vorsitzen. Außerdem muß der Hund unangeleint abgelegt werden, während ein anderer Hund seine Übung macht.

Danach folgt die Prüfung im Straßenverkehr und in der Stadt. Der Hund braucht dabei nicht korrekt bei Fuß laufen, es wird halt überprüft, wie der Hund auf Alles um ihn herum reagiert.(Menschen, Hunde, Jogger, Fahrradfahrer etc.) Er muß ohne negative Reaktion durch eine enge Menschengruppe gehen, muß sich ohne seinen Hundehalter(angebunden) sehen zukönnen, völlig neutral auf vorbei gehende Passanten und Hunde reagieren, dabei ist es egal ob er liegt, sitzt oder steht.

Er muß halt in allen Situationen einfach ruhig und gelassen bleiben.

Zusätzlich gibt es einen Theoretischen Teil, wo Fragen zu verschiedenen Themen rund um den Hund abgefragt werden, z.B. Anatomie, Ausdruckverhalten des Hundes, Erste Hilfe, Verhalten des Besitzers in bestimmten Situationen etc.

Der Prüfungsteil auf dem Platz wird nicht mit ganz so engen Maßstäben gemessen, wie bei der BH oder Schutzdienstunterordnung, also wenn der Hund nicht ganz toll bei Fuß läuft, ist es nicht so schlimm, da der Hauptaugenmerk auf dem Außenteil liegt.

Zu Deiner Frage, was ist wenn man die Prüfung nicht besteht, heißt es momentan (ich hoffe, das machen sie nicht wirklich), daß der Hund dann eingezogen werden soll.

Zum Glück habe ich diese Prüfung schon gemacht!!!
Wenn Du noch Fragen hast, sag es ruhig.
viele grüße
sabine+spike

30. April 2000 15:11

Hallo,

so weit ich unterrichtet bin,wird der Hundeführerschein nicht vergleichbar mit der BH sein und auch nicht unbedingt durch die Hundeschulen durchgeführt.Eigens dafür ausgebildete Tierärtzte sollen diese Prüfungen abhalten.Die Tests sollen nach anderen Maßstäben erfolgen.Damit ist gemeint: Wie verhält sich der Hund im allgemeinem Umfeld.Wie verhält er sich gegenüber anderen Hunden.Ist er Menschenfreundlich.Dann werden die Halter nach ihrem Wissen über die Rasse die man hält befragt,ebenso woher man das Tier hat u.s.w.
Unter Umständen wird dann der Züchter auch noch überprüft ,welche Sachkunde dieser über die Rasse hat und gegebenfalls werden Wurfgeschwister ausfindig gemacht und überprüft wieviele davon auffällig geworden sind.Es werden noch viel mehr Dinge geprüft und getestet die mir derzeit noch nicht bekannt sind.Auch weiß ich nicht wie genau diese Tests und Prüfungsverfahren ablaufen werden,aber ich werde darüber sofort berichten sobald ich es in Erfahrung bringen kann.Ich glaube allerdings nicht das man jetzt den Haltern großer Rassen Angst machen sollte in dem man sagt das der Hund einem weggenommen wird wenn man die Prüfungen nicht besteht,der Hund jedoch zuvor niemals auffällig geworden ist.Vielmehr glaube ich das sie einem dann die Chance geben werden eine Hundeschule zu besuchen um das zu lernen was man bisher versäumt hat,um anschließend einen zweiten Test zu machen.Außerdem soll es nicht mit einem einmaligen Test belassen werden,sondern:Halter der sogenannten ,,Kampfhunde" sollen jährlich wiederholen und Halter genereller großer Rassen alle zwei Jahre.Besteht man die Prüfung zwei drei mal und ohne das der Hund zwischenzeitlich auffällt,werden dazu andere Regelungen getroffen.Ich vermute das sie einen dann ganz zufrieden lassen werden.Außerdem wird diese Regelung laut Frau Höhn erst in etwa zwei bis drei Jahren greifen.Das heißt:Wenn man dann seinen Hund(ausgenommen der ,,Kampfhunde"winking smileymindestens 5 Jahre hat ohne aufgefallen zu sein,ist die Wahrscheinlichkeit sogar sehr gering sich überhaupt solch einem Test zu unterziehen.
Umd zum Schluß möchte ich noch sagen das alle meine Angaben ohne Gewähr sind!
Keine Bange wir kriegen das schon hin
viele liebe Grüße Simone