Hallo!
Hier die offizielle Verlautbarung der Innenminister-
konferenz vom 05. Mai 2000 in Düsseldorf zum Thema:
Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Die IMK ist sich einig im Ziel, dass die Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden besser zu schützen ist. Zu den Ansätzen und den
Regelungswegen empfiehlt die IMK den Ländern:
- Die Definition für gefährliche Hunde kann nicht nur an Rassen wie
beispielsweise Pitbull, American Staffordshire Terrier oder
Bullterrier festgemacht werden, sondern auch an individuellen
Kriterien für Gefährlichkeit, die andere Rassen und Kreuzungen
einbeziehen.
- Für besonders aggressive Zuchtlinien sollen Zuchtverbote möglich
sein, für einzelne gefährliche Hunde sollen Kastrations- und
Sterilisationsgebote unter Beachtung des Tierschutzes möglich sein.
- Die Einführung von Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfungen der
Hundehalter und spezielle Erlaubniserteilung der Haltung
gefährlicher Hunde.
- Verbot der Ausbildung zur gesteigerten Aggressivität .
- Verbot des Handels mit gefährlichen Hunden sowie strenge
Kontrolle der Einhaltung von Verboten und Geboten durch die
Ordnungsbehörden.
- Die Kommunen können für Hunde, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit
zu einer bestimmten Hunderasse gefährlich sein können, durch
Satzung erhöhte Hundesteuer erheben, wie dies das
Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung am 19. Januar 2000
für die Berechnung der Hundesteuer für rechtlich zulässig gehalten
hat.
Gruss Burkhard