: Hallo Emilio,
:
: : Tatsache ist, dass die Verordnungen nicht einfach aus dem
: : Bauch heraus gemacht wurden. So harmlos sind die oft zitierten
: : Hunde nun wirklich nicht.
:
: endlich scheine ich hier im Forum jemanden zu treffen, der wirklich
: bescheid weiß.
:
: Weisst Du Emilio, seit langer Zeit bin ich auf der Suche nach
: verifizierbaren Fakten zu diesem Thema. Wenn Du willst, schildere
: ich Dir mal meine Schwierigkeiten.
:
: Mein Versuch beim Innenmisterium von NRW nach Hunderassen auf-
: schlüsselte Statistik über Hundevorfälle in Deutschland zu bekommen,
: ist leider gescheitert. Solche Statistiken liegen dort nicht vor,
: aber man verwies mich an das Landwirtschaftsministerium unter
: Ministerin Bärbel Höhn, einer engagierten Kämpferin gegen das
: Hundeunwesen. Dort wusste aber leider niemand genaues und meine
: Anfrage per E-Mail nach verwertbaren Informationen als sachliche
: Grundlage für Gesetzgebungsverfahren blieb leider unbeantwortet.
: Gut, dachte ich mir, frage ich doch einfach den deutschen Städte-
: tag, dort wird ja viel über gefährliche Hunde Diskutiert.
: Tja, was soll ich sagen...die letzte halbwegs "amtliche" Erfassung
: der Bissvorfälle, aufgeteilt nach Hunderassen stammt aus dem Jahre
: 1997 und belegt zu meiner Überraschung, daß der Deutsche Städte-
: tag bis dato keine besondere Gefährlichkeit einzelner Hunderassen
: erkennen konnte.
:
: Deutscher Städtetag Köln, 1997, Der Stadthund, ISBN 3-88082 - 180-1
: [
www.vdh.de]
:
: Neueres Material gab es leider nicht, aber man war so kooperativ zu
: mir, mir wenigstens die Quellen für die statistische Erfassung zu
: nennen. Diese Quelle liegt in NRW bei den Ordnungsämtern der
: Kommunen. Dort habe ich dann auch mal nachgefragt, die Damen
: und Herren in meiner Heimatstadt waren dann auch sehr konziliant,
: konnten meinem Ansinnen aber leider nicht entsprechen und offizielle
: Daten liefern, da ich als interessierter Bürger kein Anrecht auf die
: Daten hätte. Allerdings wurde mir unter der Hand auch mitgeteilt,
: daß sich eine Auswertung auch nicht lohnen würde, da schon seit
: Jahren kein relevanter Vorfall unter der Beteiligung der üblichen
: Rassen stattgefunden hätte (so das Ordnungsamt der Stadt Essen,
: immerhin mit 600.000 Einwohnern).
:
: Da ich aber immer noch in unverbrüchlichem Vertrauen in unsere
: Politiker glaube, daß jede politische Entscheidung auch eine
: sachliche Grundlage haben muss, bist Du Emilio meine letzte
: Hoffnung.
:
: Sag, wo finde ich den nachprüfbaren Beweis???
:
: Du musst es ja wissen, bitte lass mich nicht unwissend sterben.
:
: Burkhard
hallo burkhard!
vieleicht hilft dir dies weiter.
gruß simone
Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
SH: Innenminister beschließen Maßnahmen gegen Kampfhunde (08.05.2000)
Klaus Buß kündigt Zuchtverbot und Maulkorbzwang an
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Innenminister Klaus Buß hat den Beschluss der Innenministerkonferenz
zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden begrüßt. "Wir werden
die Empfehlungen in Schleswig-Holstein zügig umsetzen", kündigte Buß
am 5. Mai nach der Konferenz in Düsseldorf an. Die jüngsten
Zwischenfälle, darunter auch einer in Schleswig-Holstein, hätten
deutlich gemacht, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. "Ich
nehme die Ängste der Menschen vor gefährlichen Hunden sehr ernst",
sagte Buß. Die Bevölkerung habe Anspruch auf einen wirksamen Schutz
vor Kampfhunden. "Diese Tiere haben eine gesteigerte Aggressivität,
niedrige Reizschwelle und große Beißkraft", sagte Buß. Der Angriff
eines Kampfhundes habe in der Regel schlimme Folgen.
Buß kündigte an, dass es in Schleswig-Holstein ein Zucht- und
Handelsverbot für den American Pitbull Terrier, den American
Staffordshire Terrier und den Staffordshire Bullterriern geben werde.
"Diese Kampfhunde sind nach allgemein herrschender Auffassung latent
gefährlich", sagte Buß. Bis Zucht- und Handelsverbot greifen, soll
die Bevölkerung in einer Übergangszeit durch Sofortmaßnahmen geschützt
werden. "Ich denke an einen Leinen- und Maulkorbzwang für die als
gefährlich eingestuften Hunde", sagte Buß. Diese Maßnahme werde auch
auf Hunde ausgedehnt, die nicht zu den als gefährlich definierten
Rassen gehören, sich aber im Einzellfall als gefährlich erwiesen haben.
Die Halter gefährlicher Hunde müssen nach Ansicht des Ministers künftig
auch die notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.
Der Minister betonte, man werde die Regelungen zum Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Hunden in Schleswig-Holstein zusammen
mit den Kommunen erarbeiten. "Wir brauchen Vorschriften, die von den
Städten und Gemeinden so unbürokratisch wie möglich umgesetzt werden
können", sagte Buß. Wirksamkeit und Akzeptanz der neuen Bestimmungen
hingen ganz wesentlich von einer effektiven Kontrolle ab. Hier seien
die kommunalen Ordnungsbehörden gefordert. "Wir werden sie dabei
nach Kräften unterstützen", sagte Buß. Er wies die Kommunen auf die
Möglichkeit einer erhöhten Steuer für Kampfhunde hin.
Pressemeldung des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 5.5.2000
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