Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Gelderstattung nach Hunderückgabe?
15. Mai 2000 13:36

Hallo Monika,

danke für deine Antwort. Ich sehe das auch so, bin mir aber unsicher, weil mein Mann zu den Leuten ein sehr nettes Verhältnis hatte.

15. Mai 2000 13:47

hei

mich würde interessieren,wie alt der hund war,als ihr ihn weggeben mußtet.

gruß pat

15. Mai 2000 14:05

Hallo Inka !

Ziemlich verzwickte Situation.
Also:
Ihr hättet den Hund zurücknehmen MÜSSEN, wenn dessen Ist-Beschaffenheit ungünstig von der Soll-Beschaffenheit abweicht.
Wenn ihr ihn also als Hovi verkauft hättet obwohl es ein Mischling ist, o.ä. .
Außerdem, wenn ihr den Leuten eine Eigenschaft des Hundes zugesichert hättet, die er nicht hat ( z.B. eine bestimmte Ausbildung ).
In diesen beiden Fällen hättet ihr den Hund zurücknehmen, den Kaufpreis erstatten und die Flugkosten zahlen müssen.
Aus Deiner Meldung geht jedoch nicht genau hervor, warum die Leute den Hund nicht mehr wollten.
Wie auch immer - ihr habt den Hund zurückgenommen.
Von Eurer Seite aus, sieht das jetzt so aus, als könnten die Spanier froh sein, daß ihr den Hund zurückgenommen habt, aber andererseits hätten sie ihn ja auch an andere Leute weiterverkaufen können ( der arme Hund - ist wahrscheinlich sowieso total durch den Wind... ) .
Meines Erachtesn haben die Spanier ein Recht auf Kaufpreiserstattung - wenn nicht aus Wandelung ( bedeutet, daß man den Kauf rückgängig macht und die erbrachten Leistungen austauscht ), dann zumindest aus ungerechtfertigter Bereicherung, da ihr etwas ( Kaufpreis ) von ihnen erlangt habt ohne Rechtsgrund.
Wobei der Rechtsgrund der entscheidende Punkt ist.
Aus welchem Grund haben die Leute den Hovi zurückgegeben und was hattet Ihr denn vorher vereinbart für den Fall, daß die Leute nicht klarkommen ?
Ist alles wichtig.
Aber ich denke jeder Richter würde den Spaniern Recht geben.
Sorry !
Grüßt Euren armen Hund von mir
Janine

15. Mai 2000 14:18

Hallo Janine

: Ihr hättet den Hund zurücknehmen MÜSSEN, wenn dessen Ist-Beschaffenheit ungünstig von der Soll-Beschaffenheit abweicht.
: Wenn ihr ihn also als Hovi verkauft hättet obwohl es ein Mischling ist, o.ä. .

Der Hund ist reinrassig und hat auch Papiere, die die Leute behalten haben.
: Außerdem, wenn ihr den Leuten eine Eigenschaft des Hundes zugesichert hättet, die er nicht hat ( z.B. eine bestimmte Ausbildung ).

Wir haben nichts zugesichert und vor der Übergabe wochenlang mails ausgetauscht. Ich habe den Hund genauestens beschrieben, Fotos gemailt etc. Den Leuten war z.B. bekannt, dass der Hund dominant ist, der Mann sah darin kein Problem, er wollte mit ihr zum Hundeplatz etc. Aber in der Praxis sah es dann so aus, dass der 9jährige Rüde der Leute von ihr unterworfen wurde. Sie hat auch mal die Frau angeknurrt und die kam damit nicht klar. Der Mann hätte den Hund am liebsten behalten.

: Wie auch immer - ihr habt den Hund zurückgenommen.

Wir haben den Hund zurück genommen, damit sie nicht noch mehr hin- und hergerissen wird. Im übrigen sind die äußeren Bedingungen durch unseren Umzug jetzt einfach besser als vorher, was wir zur Zeit des Verkaufes noch nicht wussten.

: Von Eurer Seite aus, sieht das jetzt so aus, als könnten die Spanier froh sein, daß ihr den Hund zurückgenommen habt, aber andererseits hätten sie ihn ja auch an andere Leute weiterverkaufen können ( der arme Hund - ist wahrscheinlich sowieso total durch den Wind... ) .

Den Leuten war auch daran gelegen, dass sie nicht hin- und hergerissen wird. Außerdem schien es in Spanien auch nicht so einfach zu sein, solch einen großen Hund "loszuwerden". Der Hund ist übrigens überhaupt nicht durch den Wind. Sie ist fröhlich und unverändert.

: Meines Erachtesn haben die Spanier ein Recht auf Kaufpreiserstattung - wenn nicht aus Wandelung ( bedeutet, daß man den Kauf rückgängig macht und die erbrachten Leistungen austauscht ), dann zumindest aus ungerechtfertigter Bereicherung, da ihr etwas ( Kaufpreis ) von ihnen erlangt habt ohne Rechtsgrund.
Wir haben das Geld verlangt (die Hälfte dessen, was wir für den Hund bezahlt haben) und dieses Geld für Sprit verbraucht.

: Wobei der Rechtsgrund der entscheidende Punkt ist.
: Aus welchem Grund haben die Leute den Hovi zurückgegeben und was hattet Ihr denn vorher vereinbart für den Fall, daß die Leute nicht klarkommen ?

Ich hatte gesagt, dass ich auf keinen Fall möchte, dass sie im Tierheim landet. Über Kaufpreiserstattung etc. ist nicht gesprochen worden.

: Aber ich denke jeder Richter würde den Spaniern Recht geben.
: Sorry !

Wieso sollen wir die ganzen Kosten haben, wo die Leute doch den Hund wieder loswerden wollten?
: Grüßt Euren armen Hund von mir
Der Hund ist nicht arm, nicht verstört, hat viel Beschäftigung und viel Auslauf.

Gruß Inka

15. Mai 2000 14:58

Hallo Inka !

ich verstehe Deinen bissigen Tonfall nicht.
Du wolltest doch wissen, wie die Lage ist und da ich nun mal Jura studiere, dachte ich, Dir damit zu helfen.
Sicher sind die anderen Meldungen angenehmer für Dich, weil sie Dir recht geben, aber dann solltest Du Deine Frage anders formulieren in
" wer ist auch der Meinung, daß....?"
Rein rechtlich gesehen, schauts einfach anders aus und selbst, wenn ihr die Kaufpreissumme für den Sprit verwendet habt, bleibt es eine Geldsumme, die Ihr als Kaufpreis deklariert habt.
Was Ihr damit macht interessiert vor Gericht niemanden, sonst könnten ja die Spanier auch argumentieren, daß sie die Geldsumme zurückfordern, um die Flugkosten zu begleichen.
Außerdem wird jeder Richter aufhorchen, wenn Du erzählst, daß Deine Hündin dominant war und ist, denn daneben wirkt Deine Hundehaarallergie etwas fragwürdig, zumal ihr den Hund ja wohl schon länger als ein paar Wochen gehabt habt und ihn erst später weggeben habt.
Jetzt mußt Du Dich auch nicht angegriffen fühlen.
Sollte es zu einem Prozeß kommen, bist Du mir vielleicht dankbar, weil Du dann weißt, daß Du das mit der Dmominaz lieber nicht erwähnen solltest.
Also, reg Dich nicht auf. Es war von mir als Hilfe gedacht.

Janine

15. Mai 2000 17:33

Hallo Janine
:
: ich verstehe Deinen bissigen Tonfall nicht.

Habe mir meine mail nochmal durchgelesen und finde meinen Tonfall eigentlich nicht bissig. Allerdings habe ich mich schon über den "armen" Hund geärgert. Ich habe mir alle Mühe gegeben, den Hund in vernünftige Hände zu geben. Sie war eine Zeitlang auf der homepage von "Collie in Not", die Leute kenne ich persönlich und sie haben die Bescheinigung meiner Tierhaarallergie eines unabhängigen Instituts in Hamburg in Kopie. Was soll die Unterstellung? Ich hätte schließlich den Hund nicht wieder genommen, wenn die Dominanz der Grund für ihr Weggeben gewesen wäre. Das Problem habe ich ja jetzt auch noch.

: Du wolltest doch wissen, wie die Lage ist und da ich nun mal Jura studiere, dachte ich, Dir damit zu helfen.

Ich habe mal BWL studiert, das enthielt auch diverse Juravorlesungen. Ich weiß noch, dass es dort durchaus verschiedene Auffassungen gibt und jeder Richter anders entscheiden kann.

: Sicher sind die anderen Meldungen angenehmer für Dich, weil sie Dir recht geben, aber dann solltest Du Deine Frage anders formulieren in
: " wer ist auch der Meinung, daß....?"

Ich bin durchaus an anderen Meinungen interessiert, aber ohne mir etwas zu unterstellen, das nicht Fakt ist. Das spricht nicht für einen guten Juristen.

: Rein rechtlich gesehen, schauts einfach anders aus und selbst, wenn ihr die Kaufpreissumme für den Sprit verwendet habt, bleibt es eine Geldsumme, die Ihr als Kaufpreis deklariert habt.

Wenn die Leute den Hund in Spanien weiter gegeben hätten, hätten sie sicher auch nicht das Geld in voller Höhe bekommen. Ich habe es von uns als Entgegenkommen gewertet und die Leute waren auch sehr dankbar, dass ich sie zurück genommen habe.

Außerdem wird jeder Richter aufhorchen, wenn Du erzählst, daß Deine Hündin dominant war und ist, denn daneben wirkt Deine Hundehaarallergie etwas fragwürdig, zumal ihr den Hund ja wohl schon länger als ein paar Wochen gehabt habt und ihn erst später weggeben habt.

Was hat die Dominanz eines Hundes mit dem Kaufpreis zu tun?? Wir haben den Hund mit 8 Wochen bekommen, dann noch einen zweiten vom Verein Collie in Not. Im Sommer hatte ich keine so großen Beschwerden, den Winter über habe ich mich halb tot gehustet, bin aber erst nach verschiedenen Versuchen auf die Hunde gekommen. Den Hund vom Verein Collie in Not musste ich gemäß Vertrag zurück geben. Sie haben mir auch angeboten, den Hovawart zu sich zu nehmen, was ich nicht wollte. Ich wollte selbst den optimalen Kandidaten für den Hund finden, und das ist mir erst nach 1/2 Jahr gelungen, die Zeit habe ich mit Infusionen und Asthmaspray verbracht.

: Jetzt mußt Du Dich auch nicht angegriffen fühlen.

Fühle ich mich aber. Mir ist schon öfter aufgefallen, sobald das Wort Allergie fällt, reagieren einige Tierfreunde mit hochgezogener Augenbraue. Als wenn jeder, der allergisch ist, einen Grund sucht, seinen Hund los zu werden.

: Sollte es zu einem Prozeß kommen, bist Du mir vielleicht dankbar, weil Du dann weißt, daß Du das mit der Dmominaz lieber nicht erwähnen solltest.

Wo wäre denn eigentlich der Gerichtsstand?? Im übrigen liegt es uns fern, zu prozessieren (die Klage müssten dann ja auch die anderen einreichen). Ich wollte einfach nur wissen, wie sowas üblicherweise gehandelt wird. Ob es z.B. durchaus üblich ist, den Kaufpreis in voller Höhe zurück zu erstatten. Wie machen das denn die Züchter, bei denen das öfter mal vorkommt??


: Also, reg Dich nicht auf. Es war von mir als Hilfe gedacht.

Danke

Gruß Inka