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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Gelderstattung nach Hunderückgabe?
15. Mai 2000 17:36

Hallo Pat,

wie schon oben erwähnt, haben wir die Hündin mit 8 Wochen bekommen, sie mit 1 1/2 Jahren weg gegeben und jetzt mit 2 Jahren wiederbekommen (5 Monate später).

Gruß Inka

15. Mai 2000 18:46

: Hallo Inka !
: :
.
die Leute kenne ich persönlich und sie haben die Bescheinigung meiner Tierhaarallergie eines unabhängigen Instituts in Hamburg in Kopie. Was soll die Unterstellung?

Also, ich glaube Dir das mit der Allergie.
Aber einen guten Juristen macht gerade aus, daß er der anderen Seite etwas unterstellt und er das dann möglichst nachweist.
In Deinem Fall heißt das, daß ich als der Anwalt der Gegenseite behaupten würde, daß Du den Hund wegen dem Dominazproblem weggeben hast, das Du gegenüber den Spaniern heruntergespielt hast und deswegen damit rechnen mußtest, daß diese früher oder später wie Du selbst mit dem Hund überfordert sein würden und diesen zurückgeben.
Und schon hätten sie einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung ( Du siehst also den Zusammenhang zwischen Dominanz und Kaufpreis ) .
Wie gesagt, dient das nur zur Veranschaulichung der juristischen Denk - und Vorgehensweise und spiegelt in keinster Weise meine persönliche Meinung wieder.
Jura hat wenig mit Gerechtigkeit oder dem allgemeinen Rechtsempfinden zu tun.
Wie der Richter den Fall entscheiden würde, liegt - wie Du schon selbst gesagt hast - in seinem Ermessen.


: Wo wäre denn eigentlich der Gerichtsstand??
Hier in Deutschland, am Amtsgericht Eures Wohnorts.

Ich wollte einfach nur wissen, wie sowas üblicherweise gehandelt wird. Ob es z.B. durchaus üblich ist, den Kaufpreis in voller Höhe zurück zu erstatten. Wie machen das denn die Züchter, bei denen das öfter mal vorkommt??

Im Kaufvertrag meines Dogos behält sich der Züchter ein Rückkaufrecht vor und hat von diesem bei Wurfgeschwistern von meinem Urraco auch schon Gebrauch gemacht , wobei er jeweils den vollen Kaufpreis in Höhe von DM 2500 zurückgezahlt hat.
Wie das andere Züchter handhaben, weiß ich nicht.

: Danke
Gerne geschehen.
:
: Gruß Janine

16. Mai 2000 06:33

Hallo Janine .

: In Deinem Fall heißt das, daß ich als der Anwalt der Gegenseite behaupten würde, daß Du den Hund wegen dem Dominazproblem weggeben hast, das Du gegenüber den Spaniern heruntergespielt hast und deswegen damit rechnen mußtest, daß diese früher oder später wie Du selbst mit dem Hund überfordert sein würden und diesen zurückgeben.
: Und schon hätten sie einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung ( Du siehst also den Zusammenhang zwischen Dominanz und Kaufpreis ) .

ok, ist mir jetzt klar geworden

: Wie gesagt, dient das nur zur Veranschaulichung der juristischen Denk - und Vorgehensweise und spiegelt in keinster Weise meine persönliche Meinung wieder.
: Jura hat wenig mit Gerechtigkeit oder dem allgemeinen Rechtsempfinden zu tun.

Ja, das habe ich schon mal selbst erfahren müssen

Also, nochmal danke.
Gruß Inka

16. Mai 2000 08:50

: Hallo Pat,
:
: wie schon oben erwähnt, haben wir die Hündin mit 8 Wochen bekommen, sie mit 1 1/2 Jahren weg gegeben und jetzt mit 2 Jahren wiederbekommen (5 Monate später).
:
hei inka

hab das ganze nur am rande verfolgt,aber möchte trotzdem meine ansicht
mitteilen:
wenn ich einen hund von klein auf aufziehe und ihn 1,5 jahre später
wg etwas abgeben muß,und spanien ist so gut wie bremerhaven,dann schau
ich mir erstens die sache dort an,telefonieren langt da nicht,und 2.
wenn die leute überfordert sind,was ja eindeutig ist,nehm ich den hund zurück und sch.... auf die 750 mark,weil ich froh bin,daß er nicht in einem spanischen tierheim oder noch schlimmer,auf einem hof landet,
und versuche hier,wenn er mir eine last ist,einen guten platz zu finden.
rechtlich ist es so,daß hier weder eine wandlung,minderung wg fehlen zugesicherter eigenschaften,schadensersatz wg nichterfüllung,sittenwidrigkeit,arglistiges verschweigen etc vorliegt.
die spanier haben keinen anspruch auf geld.
da ihr aber scheinbar weiterhin ein gutes verhältnis pflegen wollt,ist
rückerstattung der einzige weg dazu.
weiterhin :
wenn ihr umgezogen seid,und der hund nun einen garten hat,ist das meiner ansicht zwar ok für den moment,aber wenn es so ist,daß der hund nicht ins haus kann,und das ist er ja gewohnt,dann kann ich es auf dauer nur gutheißen,wenn ihr euch trotzdem viel mit ihm beschäftigt
und er auch mal draußen mit euch zusammensein kann.man hält sich im sommer ja auch im garten,terasse etc auf und nicht nur vom zwinger her zuschauen kann.
zahlt ihr nicht,sind die spanier böse,fertig.müßt ihr entscheiden.
ich würde zahlen,das wär mir mein hund wert,denn die spanier haben sich eigentlich fair verhalten,indem sie euch informierten und sich nicht für eine andere lösung entschieden haben,die zwar rechtens,aber ev. euch
nciht recht gewesen wäre.
alles hat seinen preis.

grüße sendet pat


16. Mai 2000 09:05

: : Hallo Pat,
Hallo Pat,

danke für deine Antwort.

: wenn ich einen hund von klein auf aufziehe und ihn 1,5 jahre später
: wg etwas abgeben muß,und spanien ist so gut wie bremerhaven,dann schau
: ich mir erstens die sache dort an,telefonieren langt da nicht,

wie schon erwähnt, ist mein Mann hingefahren und hat sich die Sache vor Ort angesehen. Es war alles in Ordnung. Leute nett, 2. Hund, großer Garten und der Mann hatte zugesichert, mit ihr zum Hundeplatz zu gehen, was er scheinbar zeitlich dann doch nicht geschafft hat.

und 2.
: wenn die leute überfordert sind,was ja eindeutig ist,nehm ich den hund zurück und sch.... auf die 750 mark,weil ich froh bin,daß er nicht in einem spanischen tierheim oder noch schlimmer,auf einem hof landet,
: und versuche hier,wenn er mir eine last ist,einen guten platz zu finden.

Nein, wir werden sie jetzt auf jeden Fall behalten. Sollte wohl alles so sein.

: rechtlich ist es so,daß hier weder eine wandlung,minderung wg fehlen zugesicherter eigenschaften,schadensersatz wg nichterfüllung,sittenwidrigkeit,arglistiges verschweigen etc vorliegt.
: die spanier haben keinen anspruch auf geld.

Das sehe ich auch so.

: da ihr aber scheinbar weiterhin ein gutes verhältnis pflegen wollt,ist
: rückerstattung der einzige weg dazu.

Ja, wird wohl so sein.


: wenn ihr umgezogen seid,und der hund nun einen garten hat,ist das meiner ansicht zwar ok für den moment,aber wenn es so ist,daß der hund nicht ins haus kann,und das ist er ja gewohnt,dann kann ich es auf dauer nur gutheißen,wenn ihr euch trotzdem viel mit ihm beschäftigt
: und er auch mal draußen mit euch zusammensein kann.man hält sich im sommer ja auch im garten,terasse etc auf und nicht nur vom zwinger her zuschauen kann.

Wir beschäftigen uns viel mit dem Hund und sie ist auch nicht im Zwinger, sondern hält sich im umzäunten 2.000qm Garten auf. Wenn sie will, kann sie in einem Schuppen schlafen, bei der Hitze bevorzugt sie allerdings die Terrasse.

: zahlt ihr nicht,sind die spanier böse,fertig.müßt ihr entscheiden.
: ich würde zahlen,das wär mir mein hund wert,denn die spanier haben sich eigentlich fair verhalten,indem sie euch informierten und sich nicht für eine andere lösung entschieden haben,die zwar rechtens,aber ev. euch
: nciht recht gewesen wäre.
: alles hat seinen preis.
:
Danke nochmal und Grüße von Inka
:


16. Mai 2000 16:15

Ich wollte einfach nur wissen, wie sowas üblicherweise gehandelt wird. Ob es z.B. durchaus üblich ist, den Kaufpreis in voller Höhe zurück zu erstatten. Wie machen das denn die Züchter, bei denen das öfter mal vorkommt??
:
Hallo Inka
Wir haben zweimal einen Hund aus unserer Zucht zurückgenommen (wir hatten in unseren Kaufverträgen ein Vorkaufsrecht vereinbart). Den Kaufpreis haben wir jeweils zurückerstattet. Dies schien mir nur fair, denn die Leute hätten ja auch versuchen können, den Hund anderweitig zu verkaufen. Im einen Fall haben wir den Hund selbst behalten, im anderen Fall, einen neuen, geeigneten Platz für ihn gefunden, d.h. wieder einen Kaufpreis für den Hund erhalten.
Gruss
Tina + Flint