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Röntgenbilder mein Eigentum ?

geschrieben von Melli(YCH) 
Röntgenbilder mein Eigentum ?
22. Mai 2000 13:30

Hallo Ihr alle,

ich bekomme ständig andere Auskünfte, ob eine Röntgenaufnahme, also das dabei entsandene Bild, dem Tierhalter gehört oder nicht.
Die einen sagen, dass es mein Eigentum wäre, weil ich praktisch an Stelle meines Hundes Privatpatient bin, denn ich habe ja die Bilder selbst bezahlt. Die anderen sagen, dass die Bilder Eigentum der Tierärzte sind, weil ich nur die Dienstleistung bezahlt habe, nicht aber das Bild.
Ich komme darauf, weil meine Tierärztin kein Röntgengerät hat und ich meinen Hund bei einem anderen Tierarzt hab' röntgen lassen. Im Anschluß wollte ich das Bild mitnehmen, um das Ergebnis mit meiner Ärztin zu besprechen. Der Tierarzt weigerte sich mit der Begründung, dass die Aufnahme sein Eigentum wäre und meine Ärztin das Bild erst anfordern müsste.
Was stimmt nun ??
Hat jemand davon Ahnung ?


Gruß Melli


22. Mai 2000 14:29

: Hallo,
wie die Rechtslage genau ist, weiss ich leider nicht.
Allerdings habe ich bisher alle Röntgenbilder mitbekommen.
Yasmin

22. Mai 2000 14:50

: Hallo

röntgenbilder sind das eigentum des ta,der sie gemacht hat.
das hat den sinn,daß er so in der lage ist,jederzeit die vorgänge um
seinen patienten zu dokumentieren,auch in hinblick auf eventuelle
diskrepanzen zwischen ihm und dem halter.
du oder auch ein neuer ta haben jederzeit das recht ,die bilder ein
zusehen,oder auch damit in eine andere praxis zu gehen,um dem tier
ein erneutes,unnötiges röntgen der gleichen stelle zu ersparen.
der hasutierarzt,der einen kennt,wird im normalfall zum einholen
einer 2.ten meinung die bilder rausgeben,sich ev. die mitgabe unterzeichnen lassen.
andernfalls geht das über die von ihm genannte anforderung des anderen arztes.
vielleicht hat dein ta schon zu oft die bilder nciht mehr zurückerhalten,könnt ich mir jedenfalls vorstellen.
bitte den andern arzt,die anforderung zu tätigen.
und sei deinem ta nicht böse.

gruß pat

22. Mai 2000 18:44

Die Rechtslage ist eindeutig: Du bezahlst beim Tierarzt lediglich die Dienstleistung der Anfertigung und der Interpretation der Röntgenaufnahme. Die Röntgenaufnahme ist Eigentum des Tierarztes. Er ist nach der Röntgenverordnung verpflichtet, die Aufnahmen 10 Jahre lang aufzubewahren. Falls Du unbedingt eine Aufnahme in Deinem Besitz haben möchtest, so steht Dir die Möglichkeit zu, auf Deine Kosten eine Kopie der Aufnahme anfertigen zu lassen.
Es bleibt aber ja die Frage inwieweit Deine Tierärztin überhaupt in der Lage ist eine Röntgenaufnahme vernünftig zu interpretieren, wenn sie gar kein Röntgengerät besitzt und somit nicht täglich den Umgang mit Röntgenaufnahmen gewohnt ist und entsprechend täglich Interpretationen solcher Aufnahmen vornehmen muß. Gehört nicht in jede leistungsfähige Tierarztpraxis ein Röntgengerät zur Grundausstattung.
Mein Tierarzt hat jedenfalls ein Röntgengerät und ich erwarte auch eine solche Ausstattung (ich erwarte übrigens auch ein Ultraschallgerät).

23. Mai 2000 00:21

Hallo Melli
Na, da gucke ich ja aus der Waesche ueber den Antworten von Olaf und Pat. Haette ich nicht gedacht! Ist das im Humanbereich auch so?
Trotzdem: Wenn ich nur fuer die Dienstleistung bezahle, dann heisst dies ja, dass der TA fuer das Roentgenbild bezahlt. Warum wuerde er/sie dies tun? Ich bezahle ja auch fuer Laboruntersuchungen, die der Klaerung einer Krankheit dienen.
???
Liebe Gruesse
Gabrielle

23. Mai 2000 14:06

Hallo Melli,

ich denke, am besten klärt man vor einer Röntgenaufnahme, wie es der Tierarzt mit der Sache hält.. Ich archiviere die Aufnahmen meiner Hunde selbst und hatte bisher noch niemals Schwierigkeiten, daß ein Tierarzt mir die Dinger nicht überlassen wollte. Lediglich die Röntgenbilder, die für Zuchtverbände gemacht werden (z.B. Hüft- und Ellbogenbilder) gehen automatisch in den Besitz des Zuchtverbandes über und man kann sie nach den Auswertungen nicht zurückfordern.

Ich würde übrigens den Tierarzt wechseln, würde er mir die Aufnahmen nicht überlassen!

Viele Grüße

Antje