Hund angefahren :: Was sonst nirgends passt

Hund angefahren

von Marc(YCH) am 01. Juli 2000 10:43

Hallo ich habe eine Frage, die mir sehr wichtig ist. Und zwar wurde mein Hund in unserer privaten Einfahrt (mit Warnschild: Betreten und Befahren auf eigene Gefahr) angefahren. Gott sei Dank war es nur eine Fleisch bzw. Schürfwunde- nichts gebrochen. Die Tierarztkosten hielten sich auch in Grenzen, 150 Mark. Trotzdem würde ich gerne wissen, wie es da rechtlich und versicherungsmäßig aussieht? Der Versicherungsvertreter des Unfallfahrers sagte mir, dass ich alles selber bezahlen müßte, weil ich es selbst schuld bin und ihn anleinen müßte, selbst auf privatem Grundstück. Also die Haftpflicht käme nicht dafür auf. Ich sehe das nicht ein, da vor dem Gesetz ein Hund ja als Sache gilt und wenn man eine Sache beschädigt muß die Haftpflicht dafür aufkommen- meiner Meinung nach. Die Hundeversicherung die ich abgeschlossen habe kommt nur für Schäden auf, die mein Hund verursacht hat, das ist mir auch einleuchtend.
Muß ich jetzt also meinen Hund auch noch unfallversichern und kann ich meinen Hund auf meinem Grundstück nicht mal mehr frei laufen lassen?
Kennt sich jemand damit aus? Das würde mich sehr freuen. Ich will nur wissen was ist wenn es mal ein schlimmerer Unfall ist.
Schöne Grüße
Marc

von Susanne/A(YCH) am 01. Juli 2000 11:49

Hallo Marcsmiling smiley
Ich denke eine richtige Antwort kann Dir da nur ein Rechtsanwalt geben, denn Recht und Gerechtigkeit gehen leider nicht immer konform.
Es müsste auch geklärt werden ob der Fahrer zu Dir wollte, bloss in Deiner Einfahrt umgedreht hat, ob Du ihm es erlaubt hast oder nicht.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast kostet es Dich nichts, wenn nicht erkundige Dich halt vorher was der Anwalt verlangt. Ist es gleich teuer wie die TA-Kosten kannst Du es Dir fast schenken, ausser Du möchtest die Rechtslage ein für allemal klären falls so etwas nochmal passiert.
Viele Versicherungen probieren es halt den Geschädigten zu überfahrensmiling smiley
passendes Wortspielsmiling smiley)
Wehrt er sich mittels Rechtschutzversicherung lenken sie meistens ein.

Sonst tröste Dich, dass Deinem (wirklich) süssen Hund nicht allzuviel passiert ist.
Liebe Grüsse aus Österreich,
Susanne

von Bettina(YCH) am 01. Juli 2000 12:55

Hi Marc,
selbst wenn Dein Hund nur leichtverletzt ist 150,-DM ist viel Geld.
Wenn der Typ so wenig einsichtig ist, würde ich mich auf der nächsten Polizeistation erkundigen. Der Kerl darf schließlich auch nicht Dein Eigentum beschädigen. Stell Dir vor, er hätte Dein Haus kaputtgefahren - was baust Du auch dahin, selbst schuld????
Liebe Grüße und informier uns bitte
Bettina


von Marc(YCH) am 01. Juli 2000 14:26

Hi Bettina und Susanne,
danke für die Antworten. Für mich ist das nur eine Prinzipsache, weil ich mich mit dem Unfallfahrer einigermassen in der Wolle hatte. Der hatte überhaupt keine Einsicht. Er hätte den Hund nicht gesehen, der Hund wär selber schuld usw. Selbst als ich damit argumentierte, dass es ja auch ein kleines Kind hätte gewesen sein können zeigte er null Verständnis. Ich habe meinen Versicherungsvertreter angerufen und der hat mir das selbe erzählt, dass ich selbst schuld bin. Ich kann nur sagen passt auf Eure Hunde auf. Anscheinend kann man Hunde tot fahren ohne dass man dafür belangt wird. Tolle Gesetze und Versicherungen.
Dazu fällt mir noch ein: Wenn man Hunde schon einfach anfahren darf, dann wundert es mich auch nicht mehr, dass Jäger Hunde ohne Grund abknallen dürfen.
Ich werde mich mal weiter schlau machen. Vielleicht werde ich meinen Hund noch unfallversichern :-)
Ich halt Euch auf dem Laufenden.
Schöne Grüße
Marc

PS: Ich wußte gar nicht, daß das Fuzzybild so groß ist :-)

von Marc of Swiss(YCH) am 01. Juli 2000 17:22

Hallo Marc,

mach doch einfach ein autom. Tor vor deine Privateinfahrt, dann hast du keine ungebetenen Gäste mehr auf deinem Grundstück.

... und sag doch bitte deinem Hund Fuzzy, dass er sich nicht so Fuzzy-Dumm anstellen soll auf deinem Grundstück.


Gruss Namensvetter Marc
aus der Schweiz

von Conny(YCH) am 02. Juli 2000 19:37

Hallo Marc
An Deiner Stelle würde ich zur Polizei gehen. Es ist ein alter Hut, dass
Versicherungsvertreter die Rechtslage immer so drehen, dass für sie keine Kosten entstehen, auch wenn es gar nicht Rechtens ist. Du solltest
also immer vorsichtig sein, mit den Auskünften, die Dir ein Versicherungsvertreter gibt.
Gruss Conny

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