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Verein/Zusammenschluß

geschrieben von sabine & simbär(YCH) 
Verein/Zusammenschluß
28. Juli 2000 06:44


Hallo Ihr,

wir treffen uns seit fast zwei Jahren regelmäßig mit mehreren Hundefreunden zur gemeinsamen Unterordnung, Erziehung und tauschen Fragen rund um den Hund aus. Das Ziel: Spaß mit dem Hund, Verfolgung gemeinsamer Interessen (hier: richtiger, artgerechter Umgang, entsprechende Ausbildung = Vermeidung von Zwangsmaßnahmen (Stachel etc), bisher haben wir sehr viel über entsprechende Halterschulung und Änderung des Halterverhaltens gearbeitet und erreicht. Unser Motto: Just for Fun, aber mit ernstem Hintergrund....

Zur Zeit diskutieren wir darüber ob wir das ganze nicht amtlich machen sollen. Welche Vorteile/Nachteile hätte ein Verein, was müßten wir beachten?
Bisher haben wir noch keinen "Unfall" auch mit den freilaufenden Hunde gehabt. Ich achte allerdings darauf das "Neuzugänge" darüber informiert werden und auf jeden Fall eine entsprechende Versicherung nachweisen.

Ich frage mich jetzt aber, was passiert, wenn ich (meist als Verantwortlicher) einen fremden Hund anfasse und dabei verletzt werde? In diesem Fall wäre ich mit einem "Verein" besser daran, oder?

Noch etwas, ich will auf keinen Fall die typische Vereinsmeierei und Pöstchenverteilung, ich will nach Möglichkeit nur Sicherheit für alle und evtl. ein besseres Bild (auch Werbemäßig) nach außen.

Bitte teilt mir Eure Erfahrungen, Meinung mit, außerdem interessiert mich, was eine Vereinsgründung kostet und was wir rechtlich beachten müssen

Vielen Dank

Sabine & simbär






28. Juli 2000 08:12

Hallo Sabine,

: Noch etwas, ich will auf keinen Fall die typische Vereinsmeierei und Pöstchenverteilung, ich will nach Möglichkeit nur Sicherheit für alle und evtl. ein besseres Bild (auch Werbemäßig) nach außen.
: Bitte teilt mir Eure Erfahrungen, Meinung mit, außerdem interessiert mich, was eine Vereinsgründung kostet und was wir rechtlich beachten müssen

Leider ist einiges der "typischen Vereinsmeierei" durch das Vereinsrecht (BGB §26ff, habe mich am vergangenen Wochende selber da einlesen "dürfen" :-( geregelt.
Aber schau doch 'mal bei amazon.de unter Vereinsrecht nach. Dort findest Du neben dem Titel "Ägyptisches Vereinswesen zur Zeit der Ptolemäer und Römer II. Vereinswesen und Vereinsrecht" (Irgendwie klingt das schon nach Satire :-))) auch Bücher über die Vereinsgründung.

Viele Grüße
Holger mit Ajax & Danessa

28. Juli 2000 09:09

Hallo Holger,

kann ich nicht auf deine (Lese-)Erfahrung zurückgreifen?

Ich weiß bereits folgendes: zur haftet jeder mit seinem Privatvermögen bzw. mit seiner Tierhalterversicherung (ist Bedingung, laß ich mir beständigen).
Für die Vereinsgründung müssen 7 Mitglieder vorhanden sein, der Vorstand besteht aus 3 Mitglieder und muß geschäftsfähig sein. Es muß eine Standartsatzung geben, eine Gründungsversammlung (hier offi. Einladung), Gründungsprotokoll, Name, Wahl Vorstand etc. anschließend zum Notar und Eintrag beim Vereinsregister.
Vorteil: Der Verein e. V. kann eine Haftpflichversicherung abschließen. Es gibt noch einen "Zwischenschritt" des Personenzusammenschlusses, aber das ist nichts halbes und ganzen.
Das mit der "Vereinsmeierei" bekommen wir in den Griff, da es genügen würde, die Versammlung entsprechend dem Gesetz durchzuführen. Alle anderen Treffen finden wir bisher statt.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob es das ist was ich will..:-)) Allerdings ist es die einizige Möglickeit, die Haftung für alle in Bahnen zu lenken, außerdem ist ein Verein mehr als ein "Zusammengewürfelter Haufen"

Sabine & simbär