Schadenersatz bei Hundebiß :: Was sonst nirgends passt

Schadenersatz bei Hundebiß

von Angie(YCH) am 14. Dezember 1998 08:18

Hallo !

Ich bin vor kurzem von einem Hund gebissen worden, der zuvor meinen Hund ohne Grund angefallen hat. Rings um meinen Daumen mußte ich genäht werden, der Daumen ist noch halb taub, kann sein, daß es wieder wird, aber man weiß es nicht genau und es kann sehr lange dauern. Nun weigert sich die Versicherung des anderen Hundes, meinen Schaden zu regulieren, so nach dem Motto: selbst schuld. Kennt jemand die Rechslage oder kennt jemand Beispiele aus der Praxis, denn vor ein paar Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall mit nicht ganz so schlimmen Verletzungen, wo die Versicherung anstandslos bezahlt hat. Bin für jede Hilfe dankbar...

Gruß - Angie

von sabine & Simbär(YCH) am 14. Dezember 1998 10:18

Hallo Angie,

ich kenne leider auch nur die Aussage: Wer in einen Hundekampf (aus welchen Grunde auch immer) eingreift - muß für seine Schäden selber haften/tragen. Ggfs. kann mit Hund des anderen eine private Kostenübernahme getroffen werden.

Die Versicherung geht sogar soweit, Schadensersatz abzulehnen, wenn ich sage: bitte nicht anfassen, und du machst es trotzdem, wenn du jetzt gebissen wirst, bist du selber schuld.

Die Qualität einer Versicherung stellt Du leider im erst im Ernstfall fest. die Versicherung würde die Verletzung Deines Hundes bezahlen, aber deine nichts, u. U. kannst du privatrechtlich etwas erreichen. Anders sieht es aus, wenn der Hund dich einfach so (ohne erkennbaren Grund) beißt.

Es tut mir leid, aber andere Info habe ich nicht.

Sabine & simbär

P. S. U. U. überlegen, ob der Halter des angreifenden Hundes nicht angezeigt werden sollte, heute ging der Angriff "nur gegen deinen Hund und Dich" morgen können es Kinder sein..





von AB(YCH) am 14. Dezember 1998 11:49

Guten Tag!
:
:ich kenne leider auch nur die Aussage: Wer in einen Hundekampf (aus welchen Grunde auch immer) eingreift - muß für seine Schäden selber haften/tragen. Ggfs. kann mit Hund des anderen eine private Kostenübernahme getroffen werden.

Das stimmt so nicht ganz- es kommt auf die Situation drauf an- Du bist im Vorteil, wenn
1. Dein Hund angeleint war, der andere aber nicht
2. Dein Hund rein physisch im Nachteil ist- Du darfst in diesem Fall Dein 'Eigentum' vor Schlimmeren bewahren, indem Du eingreifst.
3. Du nachweisen kannst, daß der Biß von dem fremden Hund und nicht von Deinem verrührt.
4. Du eine Rechtschutzversicherung hast!!!
5. Du Zeugen hast!

grinning smileyie Versicherung geht sogar soweit, Schadensersatz abzulehnen, wenn ich sage: bitte nicht anfassen, und du machst es trotzdem, wenn du jetzt gebissen wirst, bist du selber schuld.

Nein- Du trägst zwar in diesem Fall eine Mitschuld aber der Halter eines 'bissigen' Hundes hat diesen so zu verwahren, daß er keinen Schaden anrichten kann!
Natürlich versucht jede Versicherung sich erst einmal davor zu drücken, zu zahlen- das ist deren 'Job'...

Kommt es zu einem Verfahren muß man sich immer bewußt sein, daß im Zweifelsfall der gewinnt, der am Besten lügt... traurig aber wahr!Auch kommt es immer auf den Richter an.

Also ich halte Dir die Daumen, daß Du mit Punkt 1-5 übereinstimmst- dann hast Du die besten Karten!


tongue sticking out smiley. S. U. U. überlegen, ob der Halter des angreifenden Hundes nicht angezeigt werden sollte, heute ging der Angriff "nur gegen deinen Hund und Dich" morgen können es Kinder sein..

Du meinst eine Anzeige im strafrechtlichen Verfahren?Dies wird keinen Sinn machen- das Verfahren wird wegen 'Mangel an öffentlichem Interesse' eingestellt...
Zivilrechtlich (Schadensersatz und Schmerzensgeld) dürfte es weniger Probleme geben.

Viel Glück Anja

von Angie(YCH) am 15. Dezember 1998 05:48

Hallo, Sabine und Anja !

Erstmal schönen Dank für Eure Antworten. Zum besseren Verständnis muß ich wohl doch noch die Situation schildern, wie es genau dazu kam : Und zwar treffen wir uns einmal die Woche mit anderen Hundebesitzern zum Gassigehen. Die Hunde kennen sich und verstehen sich eigentlich auch. Nun wurde die Hündin von der einen wohl gerade läufig und war nicht so gut drauf, und als meine herzallerliebste Ronja sie zum Spielen aufgefordert hat, ist bei der anderen aus diesem Spiel halt Ernst geworden, sie fing ganz plötzlich böse (ganz böse) zu Knurren an, und dann ging es auch schon los. Das ganze ist bei mir in der Küche passiert, während wir nach dem Spaziergang noch einen Tee schlürften. Wider jede Vernunft habe ich halt reflexartig versucht, meine Maus von hinten aus dem Hundeknäuel rauszuziehen, und dabei bin ich halt definitiv von der anderen Hündin in die Hand gebissen worden. Ich hatte halt schon Angst um meine, weil sie wirklich immer nur lieb ist und spielen will, jetzt aber schon das 4. Mal innerhalb kurzer Zeit von anderen Hündinnen angefallen worden ist. Naja, und wie gesagt, damals vor 4 Jahren in ähnlicher Situation hat die Versicherung bezahlt. Die Halterin der zickigen Hündin meint auch, daß die Versicherung erstmal versucht, abzulehnen, weil sie Angst hat, daß der Spaß sehr teuer werden kann, wenn Folgeschäden bestehen bleiben. Ich werde mich auf jeden Fall wohl mal beim Anwalt erkundigen. Mal gucken, was dabei rauskommt. Eine Rechtschutz habe ich leider nicht....

Viele liebe Grüße - Angie

P.S. : Meine Bekannte anzeigen will ich eigentlich nicht, obwohl ja schon meistens die Besitzer für das Verhalten ihrer (gestörten) Hunde verantwortlich sind...

von Volker Müller(YCH) am 15. Dezember 1998 06:42

Hallo,


grinning smileyas stimmt so nicht ganz- es kommt auf die Situation drauf an- Du bist im Vorteil, wenn
:1. Dein Hund angeleint war, der andere aber nicht
:2. Dein Hund rein physisch im Nachteil ist- Du darfst in diesem Fall Dein 'Eigentum' vor Schlimmeren bewahren, indem Du eingreifst.
:3. Du nachweisen kannst, daß der Biß von dem fremden Hund und nicht von Deinem verrührt.
:4. Du eine Rechtschutzversicherung hast!!!
:5. Du Zeugen hast!

Kann man das irgenwo nachlesen, gibt es da allgemeine Bestimmungen was man in diesem Fall darf oder nicht.

tongue sticking out smiley.S. : Meine Bekannte anzeigen will ich eigentlich nicht, obwohl ja schon meistens die Besitzer für das Verhalten ihrer (gestörten) Hunde verantwortlich sind...

War das Verhalten der Hündin gestört?

mfg Volker

von Angie(YCH) am 15. Dezember 1998 12:41

Hallo, Volker !

Ich finde schon, daß das Sozial-Verhalten gestört ist, wenn aus Spiel plötzlich blutiger Ernst wird, Du nicht ? Mit ihrer Halbschwester spielt Ronja stundenlang, ohne daß es eskaliert, und die knurren dabei auch und machen Katzbuckel und behopsen sich und so...

Gruß - Angie

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