Gesetz zur Hundehaltung
13. Juli 1997 10:17

Hallo,
mein Name ist Gunnar und ich bin stolzer Besitzer einer 1 jährigen
Schäferhund-Terrier Mischungs Hündin, was aber eigendlich nichts mit meinem
Problem zu tun hat.Es geht vielmehr darum das eine befreundete Hundebesitzerin
von mir seit ca.5 jahren einen Scotch-Terrier in einer Mietwohnung hält, was bislang
auch ohne Probleme funktionierte, jedoch hat Sie seit ca. einem halben
Jahr einen neuen Nachbarn der sich über Ihren Hund bei dem Vermieter beschwert
hat und verlangt das sie Ihn abschaffe.Der Vermieter(KSG)hat Sie nun auch angeschrieben
und verlangt das Sie den Hund abschaffe.
Meines wissens nach aber gibt es ein neues Gesetz was die Hundehaltung
nicht mehr verbieten kann. Gibt es jemanden der mir hier helfen kann
oder weiß wo ich wirklich bindene Informationen zu diesem Thema finden kann?
Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus und hoffe auf rege Resonanz
unter GBoeling@T-Online.de oder 100753.305@Compuserve.com


14. Juli 1997 08:23

Hallo Gunnar,

wie sehen die Beschwerden genau aus?

Gebell z.B. gilt nur dann als Lärm, wenn sich mehrer Mieter beschweren.
Aktenzeichen reiche ich noch nach.

Wenn dem Nachbarn der Hund einfach nicht passt, ist das kein Grund.
Die Frage ist auch, ob der Vermieter von der Hundehaltung weiß.
"Duldet" er den Hund bereits mehrer Jahre, kann er ohne triftigen Grund
die Haltung nicht plötzlich verbieten.

Liebe Grüße Sonja