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neuen besitzer finden,wie?

geschrieben von Julia(YCH) 
neuen besitzer finden,wie?
31. Oktober 2000 11:20

Hallo zusammen,

ich stehe leider vor einer sehr schwierigen entscheidung,aus gesundheitlichen gründen bin ich gezwungen meinen hund abzugeben.welche tipps könnt ihr mir geben,damit ich auch wirklich den "100%" richtigen neuen besitzer herrausfinde?was muss in einem schutzvertrag stehen?muss er notariell beglaubigt werden?ich habe etwas angst,dass die leute mir etwas vorspielen oder sich hinterher nicht an abmachungen halten.wie kann ich mich absichern in bezug auf besuchsrecht z.b.es gäbe für mich nichts schlimmeres als irgendwann zu erfahren dass mein hund nicht in dem sinne gehalten wird wie ich es mir vorstelle.bin wirklich über jeden ratschlag dankbar!

viele Grüsse Julia


01. November 2000 14:28

Hallo Julia!
Ein 100% gibt es leider nichtyawning smiley( Man kann den Leuten halt nur vor die Köpfe schauen. Aber ich denke das ist auch eine Gefühlssache. Ich habe meine Welpen nur denen gegeben wo ich auch ein gutes Gefühl hatte.Schau Dir die Leute halt genau an, führe ein Gespräch mit ihnen, was auf sie zukommt. Du kannst ihnen von Deinem Hund erzählen was er so für "Marotten" hat ( oder auch nicht ;o) und dann lass sie nochmal nach Hause gehen und sich alles durch den Kopf gehen.Wenn Du einen Schutzvertrag haben möchtest kann ich Dir einen schicken.Dort ist auch Besuchsrecht und vieles mehr drin vermerkt.Was hast du denn für einen Hund?
Grüsse Susanne


01. November 2000 15:05

Dort ist auch Besuchsrecht und vieles mehr drin vermerkt.

Hallo !
Das mit dem Besuchsrecht habe ich noch nie verstanden - ist damit eine
einmalige Nachkontrolle gemeint, oder bedeutet es etwa, dass der Vorbesitzer seinen Hund tatsächlich des öfteren besuchen will...?

Grüße von
Janna





01. November 2000 15:34

Hallo Julia,

ist ja eine sehr schwere Entscheidung die Du da vor Dir hast. Vor allem weil es so viele Hunde gibt, die ein Zuhause suchen.
Ich persönlich würde Dir raten, Dich an einen guten Tierschutzverein zu wenden. Also der Verein, in dem ich Mitglied bin, bietet Hilfe in solchen Fällen an. Das heißt sie helfen Dir bei der Vermittlung, stellen natürlich auch den Schutzvertrag und übernehmen die Kontrolle.
Natürlich geht sowas nicht von heute auf morgen. Aber ich denke diese Leute haben mehr Erfahrung mit dem ausfragen von Leuten und der Vermittlung.
Ich habe selbst auch schon mal jahrelang Asylhunde vermittelt und leider ist es auch einige Male anders gelaufen als erhofft/erwartet.

Ganz abraten würde ich Dir selbst von einem Besuch später, es sei denn, Dein Hund ist noch ein Welpe.
Auf keinen Fall den Hund umsonst hergeben ! Ich kenne einen Fall, da haben die Leute eine Schutzgebühr genommen und nachdem später (monate später) klar war, daß es dem Hund dort gut geht, haben die neuen Besitzer einen Teil des Geldes wiederbekommen.
Wichtig ist natürlich, daß der Hund nicht weitergegeben werden darf, aber das ist ja Standard in Tierschutzverträgen.
Aber Du solltest Dir auch Gedanken machen, was passiert, wenn es schiefgeht, also wenn die Leute nicht damit zurecht kommen. Also ob Du ihn dann zurücknehmen kannst etc.

Ich wünsche Dir viel Kraft und die richtige "nase"
Wilma


01. November 2000 16:11

Hallo Janna!


: einmalige Nachkontrolle gemeint, oder bedeutet es etwa, dass der Vorbesitzer seinen Hund tatsächlich des öfteren besuchen will...?

Ich habe mir vorbehalten jederzeit "meinen" Welpen zu besuchen. Sonst könnte man ja auch schreiben " Eine einmalige Nachkontrolle". Ich habe sogar in meinen Verträgen reingesetzt: Der Käufer erklärt sich bereit,Kontrollen der artgerechten Haltung durch den Verkäufer zu gestatten.

Grüsse Susanne


01. November 2000 16:29


: Ich habe mir vorbehalten jederzeit "meinen" Welpen zu besuchen. Sonst könnte man ja auch schreiben " Eine einmalige Nachkontrolle". Ich habe sogar in meinen Verträgen reingesetzt: Der Käufer erklärt sich bereit,Kontrollen der artgerechten Haltung durch den Verkäufer zu gestatten.

Hi Susanne !

Ich verstehe... Besuchsrecht wird also individuell im Vertrag geregelt.
So wie Du es formulierst, klingt es ja auch gut.
Ich hätte nur die Befürchtung bei Besuchsrecht,dass der Vorbesitzer nicht so "cool"
damit umgeht und es ihm darum geht, seinen Trennungsschmerz zu
bewältigen.

Grüße von
Janna