Hallo
In der Hunde Revue 1.1999 habe ich folgendes gefunden:
Keine Erhöhung der Versicherungsprämie (VSP)
Der verbraucher ist es gewohnt, daß VSP ständig steigen. Dies bedeutet aber nicht, daß er eine solche Beitragserhöhung widerspruchlos hinnehmen muß. So wurde jetzt die Prämienanpassungsklaufse in der Tierversicherung für unwirksam erklärt, weil in dieser Vertragsbestimmung keine Kriterien enthalten waren, nach denen die Versicherung die Prämien erhöhen darf. Die Prämienanspassung wurde daher für unwirksam erklärt. Die Versicherung muß die Tierversicherung bis zum Vertragsende zu den "alten Prämien" fortsetzen.
Landgericht Lüneburg AB 8011/97
Einfach so für jeden zur Kenntnis
Lieben Gruß
Sabine & simbär