Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Hilfe, großen Arger wegen Hundehaltung!
23. Januar 1999 21:57


Hallo Zusammen!

Erstmal vielen Dank, für Eure Regee Anteilnahme!
Ich fürchte, diese Frau hat tatsächlich Angst vor Hunden, da Sie sich doch sehr merkwürdig verhalten hat, als sie mit den beiden zusammentraf. Da Aron fremde Menschen schon mal anbellt, habe ich ihn aber vorsichtshalber abgelegt, freundlich gegrüßt und gewartet, bis die Leute vorbei waren. Auch ich hatte schon an eine Einladung zum Kaffe gedacht, das aber nur bei dem Mieter, der sich auch an mich persönlich gewandt hat. Dem habe ich schon gaaanz freundlich gesagt, wie leid es mir tut, solche Unannehmlichkeiten verursacht zu haben, daß ich natürlich sofort Abhilfe schaffen werde u.s.w.,
daraufhin habe ich dieses Duftteil aufgestellt.- Bis jetzt keine Reaktion, weder positiv noch negativ. Aber wenn die Frau über mir es geschafft hat, ihn zu beeinflussen, dann kann ich das vieleicht auch. Ich bin zu der Mieterin die sich beim Vermieter beschwert hat so freundlich, wie es gerade noch ohne zu schleimen geht. Das scheint sie doch sehr zu verunsichern, denn sie geht mir ziehmlich aus dem Weg. Na ja, sollen sie erzählen was sie wollen, solange ich weiß das es nicht stimmt! Ich hoffe, der Vermieter bleibt so loyal wie bisher, denn ich befürchte, daß die Dame sich doch recht lächerlich macht, wenn er zur "Beschnupperung " kommt, und sieht, daß zwei Grundstücke weiter ein Nutzgarten kniehoch mit Mist garniert ist. Der riecht zuweilen tatsächlich etwas streng, das rieche sogar ich! :-)
Drückt mir die Daumen, ich melde mich, sobald wieder etwas zu berichten ist!
Daggi

24. Januar 1999 07:04

Liebe Daggi,

was mir sehr wichtig erscheint: Du sagtest Du hast die Erlaubnis des Vermieters. Hast Du diese nur mündlich? Wíchtig ist nämlich das diese Erlaubnis ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten ist.

Als wir vor 2 1/2 Jahren hier eingezogen sind, hat mein Vermieter mir auch mündlich erlaubt meine Hunde hier zu halten. Es stand aber nichts davon im Mietvertrag. Ich habe ihn dann gebeten, mir schriftlich zu bestätigen, daß die Hunde erlaubt sind. Das hat er auch direkt getan, und ich war auf der sicheren Seite.

Ansonsten kann ich mich nur den Ratschlägen der anderen anschließen.

Erzähl mal wie es läuft.

Liebe Grüße Sandra

24. Januar 1999 19:39

:
: Hallo Daggi,

ganz wichtig ist zu Deiner Absicherung die SCHRIFTLICHE Zustimmung des Vermieters zur Hundehaltung. Die meisten Mietverträge sehen vor, daß Tierhaltung nur mit vorheriger schiftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig ist. Liegt diese nicht vor, kann der Vermieter bei weiterem Streit gerichtlich erzwingen, daß Du die Hundehaltung unterlassen mußt (das bedeutet die Hunde abgeben!) oder Dir sogar das Mietverhältnis kündigen. Deine juristischen Erfolgsaussichten werden nicht so erfolgreich sein, wenn Du ausschließlich auf das Wort Deines Vermieters vertrauen und dieses eventuell beweisen mußt.
Ansonsten: möglichst Konflikte beilegen und versuchen, die Leute freundlich zu überzeugen, daß doch tatsächlich niemand belästigt wird oder gar einen Schaden hat.

26. Januar 1999 09:03

Hallo Daggi,

nochmal zum Thema "Freundlichkeit gegenüber dieser besagten Mieterin", da würde ich villeicht nicht übermäßig freundlich sein, ansonsten sieht die Dame sich am Ende im Recht und in Deiner Freundlichkeit evtl. ein Schuldeingeständins. Wir haben auch zwei Cocker und selbst wenn wir nichts richen würden, Freunde und Bekannte bemerken auch nichts. Bei normaler Hygiene und regelmäßigem Putzen ist das quatsch, daß es "stinkt". Villeicht kannst Du Deinen Guten Willen ja noch vertärkt zeigen, in dem Du so eine schmutzabweisende Matte (gibt es in verschiedenen Baumärkten, die hält Schmutz und Wasser in höherem Maße ab als übliche Vorleger, kann ich nach einem Test persönlich bestätigen) im Hausflur deponierst. Dann kann sich keiner wegen einer Verschmutzung aufregen. Übringens, was sagen denn die restlichen Mieter dazu - oder haben die nichts davon mitbekommen?
Laß Dich jedenfalls nicht entmutigen und die Vorwürfe nicht auf Dir sitzen. Ich würde Dir raten diese Angelegenheit zu klären, sonst hast Du ja immer ein mulmiges Gefühl und Angst, wieder ausziehen zu müssen.

Grüße sendet Julia

13. Mai 1999 16:11

Hallo!

: ganz wichtig ist zu Deiner Absicherung die SCHRIFTLICHE Zustimmung des Vermieters zur Hundehaltung. Die meisten Mietverträge sehen vor, daß Tierhaltung nur mit vorheriger schiftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig ist. Liegt diese nicht vor, kann der Vermieter bei weiterem Streit gerichtlich erzwingen, daß Du die Hundehaltung unterlassen mußt (das bedeutet die Hunde abgeben!) oder Dir sogar das Mietverhältnis kündigen. Deine juristischen Erfolgsaussichten werden nicht so erfolgreich sein, wenn Du ausschließlich auf das Wort Deines Vermieters vertrauen und dieses eventuell beweisen mußt.
: Ansonsten: möglichst Konflikte beilegen und versuchen, die Leute freundlich zu überzeugen, daß doch tatsächlich niemand belästigt wird oder gar einen Schaden hat.

Das scheint nicht ganz korrekt zu sein (zum Glueck):
[www.hpi.de]

Tharin

15. Mai 1999 15:37

Hallo Tharin,

selbstverständlich gibt es Urteile von Amts- und Landgerichten, die auch "pro Tierhaltung" urteilen. Dies hängt selbstverständlich auch von den Umständen des Einzelfalles ab. Ich könnte Dir jedoch ohne weiteres ein Dutzend anderer Urteile zitieren, die gegen die Zulässigkeit der Hundehaltung entschieden haben, wenn nicht vorab die Zustimmung des Vermieters eingeholt wurde (die dieser unter Umständen erteilen muß). Wir haben selbst bereits beide Arten von Enstcheidungen in Rechtsstreiten erlebt. Leider haben wir gerade keine einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema, sondern jeweils Einzelfallentscheidungen, die stark differieren. Es möge jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen möchte, vom Vermieter nicht vor Einzug bzw. Anschaffung des Hundes die Zustimmung zur Tierhaltung zu verlangen. Darauf zu vertrauen, daß hinterher das Gericht die Hundehaltung absegnet, erscheint mir riskant und sollte die Notlösung sein, wenn es gar nicht mehr anders geht.
Hinzukommt, daß viele Gerichte den Streitwert eines solchen Prozesses mit weniger als 1.500.- DM festlegen. Nur bei einem AStreitwert vonmehr als 1.500.- DM kann man jedoch bei dem übergeordneten Landgericht in die Berufung gehen. Wenn die Berufung aufgrund des zu niederigen Streitwertes nicht zulässig ist, kann der erstinstanzliche Richter alleine und abschließend nach eigenem Ermessen entscheiden, ohne daß das Urteil überprüft werden kann. Auch hier gilt: ich würde mich nicht darauf verlassen, daß jeder Richter ein Hundefreund ist...
Falls die Problematik für jemanden gerade aktuell ist: wir haben bereits im Jahre 1994 bei dem Landgericht Wiesbaden in einem Beschwerdeverfahren erreicht, daß der Streitwert der Hundehaltung mit DM 2.000.- festgesetzt wurde.
Ich kann nur noch einmal davor warnen, sich darauf zu verlassen, daß irgend ein anderes Gericht mal im eigenen Sinne entscheiden hat. Jeder an juristischen Verfahren Beteiligte weiß, daß Amtsgerichte in erster Instanz nicht unbedingt immer so entscheiden, wie andere Gerichte dies bereits getan haben. Wäre dies so, so gäbe es keine Berufungsinstanz und keinerlei abweichende oder aufgehobene Urteile. Jeder Anwalt wird zudem von haarsträubend falschen Urteilen berichten können odergar von Mitteilungen eines Richters, daß es ihn nicht interessiere, wie andere Gerichte entscheiden. Selbstverständlich sollte sich jeder Betroffene unter Berufung auf einschlägige Urteile zur Wehr setzen. Die Bindung zu unseren Tieren ist jedoch meiens Erachtens zu wichtig, um sorglos zu sein und sich auf die Einsicht des Richters zu verlassen.

Viele Grüsse,

Natascha