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Testament zugunsten der Hunde?

geschrieben von Sabrina(YCH) 
Testament zugunsten der Hunde?
03. November 2000 13:37

Hallo,

keiner beschäftigt sich gerne mit diesem Thema,aber ich denke,das man auch darüber sprechen muss --was geschieht mit Euren Hunden,falls Euch mal etwas zustossen sollte??

Wir haben eine Risikolebensversicherung abgeschlosen und im Falle unseres Ablebens,nimmt dann meine Freundin die Hunde (oder falls einer bei einem evtl. Unfall auch nicht überlebt haben sollte -eben nur noch den einen Hund) und bekommt einen bestimmten Betrag von unserer Versicherung ---jedenfalls war es so geplant gewesen.

Jetzt sagt aber der "Oberguru" der Versicherung,das soetwas nicht möglich ist,da die Versicherungsgesellschaft nicht in der Lage wäre,diese Regelung zu überwachen.

Gut ,mein Versicherungsagent (kenne ich schon über 20 Jahre) sagte mir jetzt,das ich doch dann mit meiner Freundin ein schriftliches Abkommen machen sollte,das er dann auch unterschreibt und die Sache dann praktisch regeln wird im Falle des Falles.

Nun meine Frage an Euch:

Was habt Ihr für eine Vorsorge für Eure Wuffels getroffen?

Hat einer von Euch etwas beim Notar hinterlegt? Ich hatte mich mal erkundigt,aber damals wurde mir gesagt,das es so etwas wie ein "Testament" zu Gunsten der Hunde in Deutschland nicht gibt.

Ich hoffe ja nicht,das der Falll mal eintritt,aber mir wäre trotzdem wohler bei dem Gedanken,das ich dann weiß,das meine Hunde in guten Händen sind und die Person dann auch genügend Geld für die Versorgung zur Verfügung hat.

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Viele Grüsse von Sabrina mit Sam+Kira


03. November 2000 13:52



: Hat einer von Euch etwas beim Notar hinterlegt? Ich hatte mich mal erkundigt,aber damals wurde mir gesagt,das es so etwas wie ein "Testament" zu Gunsten der Hunde in Deutschland nicht gibt.

liebe sabrina

diese auskunft ist falsch.
natürlich kannst du so etwas ähnliches wie ein testament zugunsten der tiere unter miteinbeziehung einer dafür sorgenden person anfertigen lassen.
:
: Ich hoffe ja nicht,das der Falll mal eintritt,aber mir wäre trotzdem wohler bei dem Gedanken,das ich dann weiß,das meine Hunde in guten Händen sind und die Person dann auch genügend Geld für die Versorgung zur Verfügung hat.

genau das ist der punkt.viele wollen ihr tier nach ihrem ableben in guten händen wissen,und nicht,daß es dann ins tierheim oder gott weiß wohin kommt.
dies geschieht am einfachstenin form eines erbvertrages,in den dann extra klauseln für das tier eingefügt werden.
du brauchst
1.eine vertrauenswürdige person,die diese aufgabe nach deinem ableben übernimmt
2.eine von fall zu fall unterschiedliche summe,denn der tierübernehmér
sollte finanziell nat. auch in die lage versetzt werden,sich das tier auch zu leisten
3.einen notar

dem erklärst du ,was du vorhast.
er setzt dann die person,die soundsoviel geld erhalten soll(für den unterhalt des tieres) als miterben ein,mit der auflage,sich vereinbarungsgemäß des tieres anzunehmen.
das alles nat. in formschönstem beamtendeutsch.

es ist wirklich nicht kompliziert
gruß pat

03. November 2000 21:37

Hallo Pat,

danke für Deine Antwort,schön,das ich nicht die Einzige bin,die sich um so eine "unangenehme" Sache Gedanken macht.
Ich denke,das diese Notarin absolut keine Ahnung hatte.

Montag werde ich mich mal in einer größeren Kanzlei erkundigen -- jetzt weiß ich wenigstens ,das es solche Vereinbarungen auch in Deutschland gibt.

Hoffentlich ist unsere Vorsoge unnötig!!

viele Grüsse von Sabrina mit Sam+Kira

03. November 2000 22:59

beachte bitte,daß in der betreffenden klausel nicht sinngemäß steht
"soll xy dann für flocki sorgen"
sondern
" für die zum zeitpunkt meines ablebens.........im haushalt vorhanden
tiere" oder beschränke es auf zb auf hunde

ansonsten kann es passieren,daß du ,wenn flocki mal stirbt,und fips kommt ins haus,vergisst,den namen zu ändern,und somit könnte es sein,
daß xy sich rechtmäßig um die pflege von fips drückt.

ok,sollte das so kommen,so ist fips wahrsch. im th besser aufgehoben als bei xy,
aber -wen man nicht in versuchung führt,der kommt oft von alleine gar nicht auf böse gedanken.

gruß pat

04. November 2000 02:13

Hallo Sabrina!
Wichtig wäre auch darauf zu achten, daß ein Tier nichts direkt vererbt bekommen kann. Das Testament muß unbedingt so formuliert sein, daß DIE PERSON, das Geld bekommt. Den Notar oder sonstwen (nicht die Versicherung :-)) als Nachlaßverwalter bestimmen, der dann das Erbe an Deine Freundin zahlt, wenn sie die Bedingungen aus Deinem Testament einhält.

Marina + Erbenschreck Ilklink

04. November 2000 08:15

: Ich denke,das diese Notarin absolut keine Ahnung hatte.
:
Hallo Sabrina,
die Notarin hat vollkommen recht und auch Ahnung! Denn, Du kannst KEIN Tier (die in Deutschland als Sache gelten) als Erben einsetzen (wie Du es willst), sondern nur natürliche Personen, d.h. Menschen (die geschäftsfähig, also nicht entmündigt sind) oder Vereine, Stiftungen etc, also Körperschaften des öffentlichen Rechts (auch Kirchen...).

Was Pat aber vorschlägt ist nichts anderes, als daß sie einen (lieben) MENSCHEN als Erben einsetzt und eine Bedingung mit der Annahme des Erbes zu verknüpft (nämlich, sich um das Tier in einer festgelegten Form zu kümmern). Das Problem ist, daß Du damit sorgen mußt, daß ein Dritter die Einhaltung der Bestimmungen überwacht (Testamentsvollstrecker, hier: der Notar). Was damit aber nicht gelöst ist, ist das Problem, der Erbausschlagung, d.h. der "liebe" Mensch hat es sich z.Bsp. anders überlegt und schlägt das Erbe aus und Deine schöne Formulierung ist eins: für die "Katz", nur nicht gut für Deinen Hund! In solchen Fällen bleibt wahrscheinlich nichts anderes als das TH, das ja einen solchen Fall das Erbe sicher nicht ausschlägt (weil sie dann sowieso das Tier bekommt, ohne Geld).

Also: locker bleiben und sich von der Notarin beraten lassen und nicht loslassen, wenn der das unangenehm ist. Trotzdem darfst Du natürlich jeden Notar frei wählen (Notar ist übrigens in Deutschland kein "Beruf", sondern eine Ernennenung zu einer Amtsperson, also wie ein Beisitzer bei Gericht).

Gruß!
Martin mit Mary