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Elektroschock-Behandlung

geschrieben von tanja(YCH) 
Elektroschock-Behandlung
15. Dezember 2000 13:15


Als ich gestern mit meiner 9-mon.-Huendin spazieren war
trafen wir auch unsere Nachbarin mit ihrem 2-jaehrigen,
jagdlich-ausgebildeten Jagdhund. Nach dem anfaenglichen
Spiel mit meiner Huendin ging er natuerlich wieder seiner
Wege. Seine Herrin versuchte vergeblich ihn mit der
Hundepfeife zurueck zu holen, aber der einzige Hund der an
unserer Seite lief war meiner. Max hatte die Spur eines Hasen
aufgenommen und ward nicht mehr gesehn. Wir sind ihm dann
(mit Hundepfeifen) hinterhergelaufen. Nach ca. 5 Minuten
war er wieder am Horizont zu sehen und kam zu seiner Herrin,
die ihn dann "zum Dank" mit einem ELEKTROSCHOCK-GERAET
bestrafte!! Der Hund jaulte natuerlich daraufhin vor Schmerzen.
Sie meinte daraufhin, sie muesse sich ja
Respekt beschaffen.
Entspricht das nicht schon der straeflichen Tierquaelerei ?
Und muss man diese Leute nicht anzeigen, oder hat man bei
einem Jaeger mit Hund sowieso keine Chancen?

Gruesse, tanja

15. Dezember 2000 13:23

hallo, Tanja!

ich fürchte, einen Jäger wegen sowas anzuzeigen, wird kaum Erfolg haben, leider. dein Beispiel schildert aber mal wieder sehr schön die angebliche Sachkunde von Jägern und deren Einstellung Lebewesen gegenüber!!!
und wenn sie weiter das Teletakt so hirnrissig einsetzt, wird der Hund eines Tages gar nicht mehr zurückkommen.

Gruß
Merlino

PS: es könnte aber sein, wenn ich dabei gewesen wäre,daß ich zumindest das TT zertrümmert hätte oder mehr....

15. Dezember 2000 13:21

Hallo Tanja,

bin ich mir nicht so sicher, schließlich ist die Faru des Jägers mit dem Hund gegangen. Benutzen darf dieses schreckliche Teil nur der Jäger.

Und das würde gegen das TschG verstoßen. dieses Gerät darf man als "Laie" haben allerdings nicht benutzen.

Gruß
Meike

15. Dezember 2000 14:10

hei

wer ist denn nun der jäger,die frau oder ihr mann?
das dürfte wohl einen unterschied machen.
du kannst trotzdem,unabhängig davon,beim zust.jagdverband eine schriftl.beschwerde einreichen,ev mit unterschrift eures ansässigen tschv,wenn der mitmacht.

gruss pat

15. Dezember 2000 15:34

: hei
:
: wer ist denn nun der jäger,die frau oder ihr mann?
: das dürfte wohl einen unterschied machen.
: du kannst trotzdem,unabhängig davon,beim zust.jagdverband eine schriftl.beschwerde einreichen,ev mit unterschrift eures ansässigen tschv,wenn der mitmacht.
:
: gruss pat

auch hei,

der Mann ist der Jaeger. Aber das soll nicht heissen,
dass der Hund von diesem besser behandelt wird. Eher
wahrscheinlich ist es, dass Max noch schlechtere Erfahrung
mit ihm gemacht hat und nur aus Angst "besser" auf ihn "hoert".

werd' mich aber trotzdem morgen mal beim Tschv. schlau machen,
es kann doch wohl nicht sein, dass manche Leute narrenfreiheit
haben,
gruss,tanja

15. Dezember 2000 16:53

hei
tschg paragr.3,abs.11

...ein gerät zu verwenden,das durch direkte stromeinwirkung ....
usw

stromreizgeräte,telet.dürfen zwar gekauft,aber nicht von jedem auch benutzt werden.
sofern die dame keine genehmigung hat,solltest du das ganze nochmals mit einem zeugen beobachten (ich weiß,schwierig,wahrscheinlich benutzt sie es gerade dann NICHT),dann zum tschv,und dann mitderen unterstützung eine anfrage an die zust.jagdbehörde bzw da wo er mitglied ist

gruss pat