: hei
: tschg paragr.3,abs.11
:
: ...ein gerät zu verwenden,das durch direkte stromeinwirkung ....
: usw
:
: stromreizgeräte,telet.dürfen zwar gekauft,aber nicht von jedem auch benutzt werden.
: sofern die dame keine genehmigung hat,solltest du das ganze nochmals mit einem zeugen beobachten (ich weiß,schwierig,wahrscheinlich benutzt sie es gerade dann NICHT),dann zum tschv,und dann mitderen unterstützung eine anfrage an die zust.jagdbehörde bzw da wo er mitglied ist
:
: gruss pat
mojn, pat
ja, das mit dem Zeugen duerfte schwierig werden. Ausserdem hat
sie mit dem Geraet auch nicht "in der Oeffentlichkeit gerum-
geschwenkt". Habe auch nur durch "um die Ecke lunsen" gesehen,
dass sie ein Rasierapparat-aehnliches Geraet aus der Tasche
zog, als der Hund direkt an ihrem Bein 'platzt' machte.
Andrerseits kann ich mir nicht vorstellen, dass sie diese
Behandlungsmethode (falls sie von andrer Seite drauf angesprochen
wuerde) verneinen wuerde, da sie ja so von ihrer Handlungsweise
ueberzeugt war, so nach dem Motto: das sind halt die Konsequenzen
fuer den Hund wenn er nicht hoert, der braucht das halt.
Werde aber mal mit dem tsch-p zum tsch-v gehen und mich mal
erkundigen.
bis dahin, gruesse tanja