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Dringende Entscheidung!

geschrieben von Christine(YCH) 
Dringende Entscheidung!
19. Mai 1998 10:12

Hallo,
dies ist meine zweiter Versuch, eine Nachricht zu schreiben - ich hoffe, es stehen dann nicht beide
in dem Forum. Falls ja, tut es mir leid.
Nun zu meinem Problem - ich bekam vor einer Woche 2 Haskie-Hündinnen (2 1/2 Jahre alt, Geschwister,
unzertrennlich) von einer Bekannten, da sie ihre Arbeitsstelle und Wohnstelle wechselte. Es wurde ver-
einbart, daß ich sie solange habe, bis sie sie wieder holen kommt. Dafür - als Gegenleistung, bekomme ich
dann, wenn ich will, zwei Junge. Wir erstellten einen Zwinger, der für Auslauf bot, und auch die Möglich-
keit hatte, in einen Raum - der im Sommer total kühl und schattig ist - zu kommen. Gestern, als ich mit den
beiden vom Laufen zurückkomme, steht ihr Ex-Freund da und nahm die Hunde mit. Ich konnte nichts dagegen
tun, denn die Hunde gehören - laut Papieren - ihm! Ich war total verzweifelt und wußte nicht mehr,
was tun - er sagte, er wird sie spätestens nächste Woche verkaufen. Nun die Frage: was könnten sie kosten?
Sie haben alle Papiere, machten immer an Rennen und Wettbewerben mit - meist schnitten sie mit gut oder
sehr gut ab usw. Nur schätzungsweise, damit ich mich darauf einstellen kann. Was meint ihr, wäre es gut, wenn
ich die Hunde kaufe? Sie tun mir schon so wahnsinnig leid, denn sie wissen schon bald nicht mehr, wo sie
jetzt wirklich hingehören. Er sagte, es ist ihm egal, wenn sie getrennt werden usw. - doch ich denke, das
ist nicht so egal, sie sollten doch zusammenbleiben, oder? Er meinte noch, daß sich Hunde in zwei Tagen
vergessen, stimmt das wirklich?
Was würdet ihr mir raten? Leider muß ich mich so bald als möglich entscheiden!
Ich warte auch Eure Antworten, danke!
Christine!
An Meckie: sorry, die Mails kommen einfach nicht mehr an, ich habe Dir schon drei mal versucht zu schreiben.



19. Mai 1998 10:58

Hallo Christine,

zu naechst, welche "Papiere"? Wenn Du den Kaufvetrag meinst, heisst das garnichts. Der mann koennte sie Deiner Freundin auch geschenkt haben. An Ihr ist es jetzt sich um die Hunde zu kuemmern. Da ist es, wenn das auch nicht schoen klingt, als handele es sich um ein Moebelstueck. Sie muesste also zum Anwalt (der erteilt dann die genaue Rechtsberatung) und gegen ihren Ex auf Herausgabe klagen. Es muss dann erwirkt werden, dass er die Hunde vorlaeufig, bis zur Klaerung der Eigentuemerstellung, nicht verkauft werde duerfen. Sollte Deine Freunding Dir die Hunde "geschenkt" haben, kannst Du das natuerlich auch machen. (Eine bestehende Rechtschutzversicherung wuerde die Kosten der Angelegeneheit gering halten)Das wuerde den "Verkaufseifer" des Ex wahrscheinlich bremsen, den er muesste dann fuer die Hunde sorgen, vielleicht haettet Ihr die zwei dann schneller wieder als Du denkst.

Es tut mir leid das sagen zu muessen, aber es waere besser gewesen, Du haettest die Hunde nicht herausgegeben. Einfach mitnehmen, oder gar mit Polizei die Herausgabe erwirken, waere micht ohne richterlichen Beschluss gegangen.

Kann es sein, dass der Ex sich an Deiner Freundin mit der Sache raechen will??? Dazu werden Tiere leider oft genutzt.

Die Hunde selbst zu Dir nehmen solltest Du nur, wenn Du sicher bist, dass Du sie auch behalten moechtest. Deine Freundin sollte sich genau ueberlegen, ob sie auch die Zeit hat sich um die Hunde ausreichend zu kuemmern, sonst waeren sie bei Dir wahrscheinlich besser aufgehoben. (das mit den zwei Jungen klingt, als wolle Deine Freundin mit den zwei zuechten?) Wenn Du Dich fuer die beiden entscheidest, Du scheinst ja schon ziemlich an ihnen zu haengen, dann sprich mit dem Ex. Erklaere ihm was die Tiere Dir bedeuten. Wenn er tatsaechlich seiner Ex-Freundin weh tun will, wird er sehen, dass es nichts bringt Dir die Hunde wegzunehmen. Wahrscheinlich bedeuten ihm die hunde ja auch etwas.

Ich wuerde Deine Freundin fragen, was die Tiere beim Kauf kosteten und ihm diesen Preis bieten. (Ehrlich gesagt, ich wuerde ihm auch etwas mit einer Klage drohen, falls er nicht darauf eingeht - aber immer freundlich bleiben "schade, dann bleibt mir doch nichts anderes als zum Anwalt zu gehen, dass haette ich so gern vermieden ;-)" )
Wichtig ist, dass Du ruhig bist bei diesem Gespraech (klingt jetzt nach Psycho-geschwafel, aber ehrlich: schreib Dir vorher die Punkte auf und ueberlege auch, was er als Gegenargument bringen koennte - Deine Freundin kennt ihn ja)und bestimmt. Also bitte nicht panisch werden. Diesmal kannst Du Dich vorbereiten, und laeuftst nicht Gefahr wieder von ihm ueberfahren zu werden.

Gruss Julianek



19. Mai 1998 11:40

Hallo Julianek,

vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.

Ja, mit Papieren meinte ich den Kaufvertrag und die ganzen Versicherungen - alles lautet eben auf seinen Namen.
Hat man denn überhaupt eine Chance wenn man auf Herausgabe klagt, auch wenn die Hunde auf seinen Namen gemeldet
sind? Darf sie die Hunde dann überhaupt verschenken???

Tja, ich war wirklich total durcheinander - es tut mir ja selbst so leid, daß ich sie ihm
einfach so gegeben habe - ich habe wohl einen riesigen Fehler gemacht.

Ja, er will sich sicher an ihr rächen, das stimmt schon. Zuerst, ich meine, er ist bald
draufgekommen, daß die Hunde bei mir sind - er sagte, sie kann sie behalten und bei mir
lassen, er will sie eh nicht usw. Und gestern ist er dann draufgekommen, daß sie einen
Anderen hat - und nun will er sie verkaufen.

Sie selbst hat leider wenig Zeit für die Hunde, deswegen sind sie auch bei mir
gewesen. Nein, züchten will sie nicht mit ihnen, sie will irgendwo anders dann
zwei Junge besorgen. Er würde mir die Hunde verkaufen, ich habe ihn schon darauf
angesprochen.

Ich danke Dir auf alle Fälle für Deinen Rat!

Bis bald
Christine

19. Mai 1998 11:56

Hallo Christine,

:Hat man denn überhaupt eine Chance wenn man auf Herausgabe klagt, auch :wenn die Hunde auf seinen Namen gemeldet
:sind? Darf sie die Hunde dann überhaupt verschenken???
Ein Hund ist, wenn auch rechtlich w i e eine Sache behandelt, kein Auto. Bei einem Auto ist es so, dass derjenige als Eigentuemer angenommen wird, der die KFZ-Papiere hat. Wer den Kaufvertrag hat (also drin steht), reicht nicht als Beweis fuer seine Eigentuemerstellung. Wenn also der Ex die Hunde seiner damaligen Freundin geschenkt hat, sind diese zum Eigentum Deiner Freundin geworden. (So als habe er ihr einen Ring geschenkt) Damit kann sie verfahren wie sie will, und auch weiterverschenken, oder verkaufen.

:Ja, er will sich sicher an ihr rächen, das stimmt schon. Zuerst, ich :meine, er ist bald draufgekommen, daß die Hunde bei mir sind - er :sagte, sie kann sie behalten und bei mir lassen, er will sie eh nicht :usw. Und gestern ist er dann draufgekommen, daß sie einen
:Anderen hat - und nun will er sie verkaufen.
Er ist sicherlich furchtbar verletzt (was ich auch verstehen kann) Er will wohl vorallem nicht dass ein ANDERER (nachdem der schon die Frau hat) auch noch die HUNDEKINDER bekommt.

confused smileyie selbst hat leider wenig Zeit für die Hunde, deswegen sind sie auch :bei mir
:gewesen.
:Er würde mir die Hunde verkaufen, ich habe ihn schon darauf
:angesprochen.

Das ist mit Sicherheit das Beste. Er moechte sicher, dass es den beiden gut geht, daran wuerde ich bei ihm appelieren!

Gruss Juliane

PS es wuerde mich freuen, wenn Du mal von Dir hoeren laesst, wie es weitergegangen ist.


19. Mai 1998 12:49

Hallo Juliane,

tja, ich habe wohl wirklich einen großen Fehler gemacht, als ich ihm die Hunde gegeben habe.
Hätte ich das alles nur vorher gewußt, dann hätte er keine Chance gehabt.

Theoretisch müßte er uns heute die Hunde wieder zurückgeben, oder? Wir werden es auf
alle Fälle versuchen - hoffentlich sieht er ein, daß sie es bei mir viel schöner haben.

Natürlich werde ich Morgen berichten, was wir erreicht haben.

Liebe Grüße
Christine


20. Mai 1998 06:11

Hallo Juliane,

ich hab da noch eine Frage, muß man es beweisen können, daß der Ex meiner Freundin die Hunde geschenkt hat?
Sie hat nichts schriftliches, sie hat sich aber immer um die Hunde gekümmert, sie ist die ganzen Rennen
gefahren und hat sie trainiert. Er hatte nie Zeit dafür.

Liebe Grüße
Christine