: Wenn nicht, dann scheint der entsprechende Gesetzestext nicht so eindeutig zu sein. Mich interessiert das auch deshalb sehr, weil das Tierheim uns bei Saskia das Kastrieren noch zur Auflage gemacht hat.
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Hallo Ingrid,
ich habe heute noch mal nachgesehen, im "Bundesgestezblatt Jahrg..1998 Teil I...." steht unter § 6 (bezeiht sich auf das Amputieren von Körperteilen, das verboten ist) Absatz 5 (nur gemerkt, nicht wörtlich abgeschrieben) : das es zum Vermeiden von unkontrollierter Vermehrung erlaubt ist (außerdem noch bei medizinischer Indikation usw.).
Ich habe meine Hündin übrigens auch kastrieren lassen (ich habe auch noch einen Rüden, wir wären wahnsinnig geworden mit den beiden in einer Wohnung, wenn sie läufig geworden wäre) und bin völlig zufrieden, ich würde es immer wieder machen. Ich kann sie jederzeit überall mithinnehmen, muß keine Rücksicht nehmen, das Tumorrisiko ist ja angeblich erheblich vermindert und sie ist auch viel ausgeglichener und fröhlicher als viele andere Hündinnen, die ich kenne und die immer etwas schlecht gelaunt sind, wenn sie läufig sind oder werden.
Wie alt ist denn Deine Saskia ?
Anette