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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Kastration & das dt.Tierschutzgesetz
09. März 1999 20:30

: Wenn nicht, dann scheint der entsprechende Gesetzestext nicht so eindeutig zu sein. Mich interessiert das auch deshalb sehr, weil das Tierheim uns bei Saskia das Kastrieren noch zur Auflage gemacht hat.
:

Hallo Ingrid,
ich habe heute noch mal nachgesehen, im "Bundesgestezblatt Jahrg..1998 Teil I...." steht unter § 6 (bezeiht sich auf das Amputieren von Körperteilen, das verboten ist) Absatz 5 (nur gemerkt, nicht wörtlich abgeschrieben) : das es zum Vermeiden von unkontrollierter Vermehrung erlaubt ist (außerdem noch bei medizinischer Indikation usw.).
Ich habe meine Hündin übrigens auch kastrieren lassen (ich habe auch noch einen Rüden, wir wären wahnsinnig geworden mit den beiden in einer Wohnung, wenn sie läufig geworden wäre) und bin völlig zufrieden, ich würde es immer wieder machen. Ich kann sie jederzeit überall mithinnehmen, muß keine Rücksicht nehmen, das Tumorrisiko ist ja angeblich erheblich vermindert und sie ist auch viel ausgeglichener und fröhlicher als viele andere Hündinnen, die ich kenne und die immer etwas schlecht gelaunt sind, wenn sie läufig sind oder werden.
Wie alt ist denn Deine Saskia ?
Anette

09. März 1999 22:01

: Hallo Holger, das Tierschutzgesetz lautet in § 6 (Amputatio) wie folgt:

Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen. Der Gesetzestext geht dann jedoch gleich mit Ausnahmen wie folgt weiter:

"Das Verbot gilt nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder -soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen- zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."

Soweit zum Gesetzestext, der die Sache auch nicht viel klarer macht, was aber bei Gesetzen durchaus nicht unüblich ist.

Ich werde mal sehen, ob ich zum Text noch einschlägige Erläuterungen finde, kann aber etwas dauern. Schicke mir doch mal Deine e-mail adresse, dann maile ich Dich direkt an, falls ich was finde.

Gruß, Andreas
:
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10. März 1999 10:08

Hallo Andreas,

vielen Dank für Deine Info. Mit den Augen eines Nicht-Juristen betrachtet
scheint danach eine Kastration ja relativ unproblematisch zu sein. Allerdings
dürfte es dann auch keine Diskussionen über das Thema geben.( Vielleicht sollte
'mal jemand einen Musterprozess führen smiling smiley))
Falls Du noch weitere Infos zu dem Thema findest, wäre es schön, wenn Du sie entweder
direkt hier im Forum veröffentlichst oder sie mir an die obenstehende e-mail Adresse
schicken könntest.

Viele Grüße,
Holger (mit Ajax & Danessa)