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Hundehütte/Freilauf

geschrieben von Isis(YCH) 
Hundehütte/Freilauf
15. März 1999 10:08

Hallo,

ich suche ein paar praktische ips und Ratschläge zu folgendem Problem.
Wir haben ja bekanntlich drei Doggen, die auch bis jetzt ausschließlich im Haus leben (bzw. jederzeit in den 5.000qm Garten dürfen). Wir gehen täglich mind. zwei Stunden Spazieren (Radfahren, etc.)
Da wir aber im Sommer ein Baby bekommen und ich unabhänig davon schon immer eine Art Riesen Zwinger für die Hunde haben wollte, haben wir uns folgendes überlegt:

Ich möchte einen alten Bauwagen besorgen, diesen evtl. noch isolieren und auf unserem Grundstück aufstellen. Drumherum soll eine Fäche von ca. 500-1000qm abgetrennt (eingezäunt) werden.
Dieser Freilauf mit "Hundehütte" soll ausschließlich für die kurzzeit nutzung gedacht sein, also wenn ich zum einkaufen oder zu Arzt bin, ängstlichen Besuch bekomme o.ä.
Da alle gänigen Zwinger sehr klein sind (4x3m) denke ich das diese Idee für unsere drei Doggen ideal ist, oder?
Wer hat ähnliches auf seinem Grundstück? Oder wer hat auch mehere größe Hunde die ab und zu in einen "Zwinger" Kommen.
Ich möchte meine Hunde nicht ohne Bewegung wegsperren, auch wenn es nur für ien oder zwei Stunden ist.
Wie sieht das rechtlich aus, brauche ich eine Bau oder aufstellgenemigung?

Bin über Tips dankbar
Isis


15. März 1999 11:10

Hallo Isis,

ein Auslauf mit einer Schutzhütte ist gut, aber versuch es lieber nicht mit einem Bauwagen. Ich weiß nicht, wo Du wohnst, es gibt kommunale Unterschiede, aber die Verordnungen bezüglich Bauwagen sind überall streng.
Ich weiß das, weil ich früher (in meiner wilden Zeit:-) mal im Bauwagen gewohnt habe. Das Aufstellen von B. auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Man braucht theoretisch eine Baugenehmigung, bekommt diese aber nicht, weil an einem Bauwagen die Maße, Fensterhöhen etc. nicht den Bauvorschriften entsprechen. (Will man in dem B. wohnen - was noch viel verbotener ist - und einen Ofen aufstellen, braucht man auch eine Baugenehmigung für diese feste Feuerungsstätte...kriegt man natürlich nicht. Auch die Bauwagendörfer in Städten werden - wenn überhaupt - nur geduldet, sie sind illegal.)
Man kann den B. als beweglichen Bau deklarieren, müßte ihn dann aber täglich (oder war es wöchentlich?) mind. 1 Meter verschieben. Das nimmt einem auch keiner ab...
Wir haben auf dem Grundstück unseres Hofes (der ist z.Z.vermietet) noch einen alten Bauwagen stehen, ohne das sich jemand darum schert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hat man aber Nachbarn oder andere, die an so etwas Anstoß nehmen könnten, die z.B sowieso schon nicht über die Hundehaltung begeistert sind, kann man böse auf die Nase fallen.
Je nach den örtlichen Vorschriften wird es leichter sein z.B eine Blockhütte zu nehmen oder etwa ein Carport oder auch einen Hundezwinger, bei dem man dann die Seiten verkleidet. Bis zu einer gewissen Größe oder je nach dem ob ein es "Punktfundament" hat, kann das sogar Baugenehmigungsfrei sein, oder man bekommt sie ohne Probleme.
In vielen Gegenden muß man sogar einen Gartenzaun genehmigen lassen sobald er ein Fundament hat... es ist bestimmt sinnvoll, wenn Du einfach mal beim Bauamt die entsprechenden Vorschriften erfragst oder dein Anliegen direkt vorträgst, um zu erfahren was die einfachste (legale) Möglichkeit ist.

Viel Glück damit