Hallo Isis,
ein Auslauf mit einer Schutzhütte ist gut, aber versuch es lieber nicht mit einem Bauwagen. Ich weiß nicht, wo Du wohnst, es gibt kommunale Unterschiede, aber die Verordnungen bezüglich Bauwagen sind überall streng.
Ich weiß das, weil ich früher (in meiner wilden Zeit:-) mal im Bauwagen gewohnt habe. Das Aufstellen von B. auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Man braucht theoretisch eine Baugenehmigung, bekommt diese aber nicht, weil an einem Bauwagen die Maße, Fensterhöhen etc. nicht den Bauvorschriften entsprechen. (Will man in dem B. wohnen - was noch viel verbotener ist - und einen Ofen aufstellen, braucht man auch eine Baugenehmigung für diese feste Feuerungsstätte...kriegt man natürlich nicht. Auch die Bauwagendörfer in Städten werden - wenn überhaupt - nur geduldet, sie sind illegal.)
Man kann den B. als beweglichen Bau deklarieren, müßte ihn dann aber täglich (oder war es wöchentlich?) mind. 1 Meter verschieben. Das nimmt einem auch keiner ab...
Wir haben auf dem Grundstück unseres Hofes (der ist z.Z.vermietet) noch einen alten Bauwagen stehen, ohne das sich jemand darum schert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Hat man aber Nachbarn oder andere, die an so etwas Anstoß nehmen könnten, die z.B sowieso schon nicht über die Hundehaltung begeistert sind, kann man böse auf die Nase fallen.
Je nach den örtlichen Vorschriften wird es leichter sein z.B eine Blockhütte zu nehmen oder etwa ein Carport oder auch einen Hundezwinger, bei dem man dann die Seiten verkleidet. Bis zu einer gewissen Größe oder je nach dem ob ein es "Punktfundament" hat, kann das sogar Baugenehmigungsfrei sein, oder man bekommt sie ohne Probleme.
In vielen Gegenden muß man sogar einen Gartenzaun genehmigen lassen sobald er ein Fundament hat... es ist bestimmt sinnvoll, wenn Du einfach mal beim Bauamt die entsprechenden Vorschriften erfragst oder dein Anliegen direkt vorträgst, um zu erfahren was die einfachste (legale) Möglichkeit ist.
Viel Glück damit