Hey Tanja,
vielen Dank für die Tips, auf unserer Verbandsgemeinde war ich wegen dem Grundstück schon, der Bürgermeister ist auch schon auf meiner Seite, leider ist jedoch die Kreisverwaltung dafür Zuständig.
Wieso kommt mir das alles so bekannt vor *grins*? Die Stadt ist auch auf unserer Seite, aber auch bei uns hat der Kreis die letztendliche Genehmigung zu erteilen. Bei uns war auch das Bauamt beim Ausfüllen sehr behilflich und haben uns Tipps gegeben und Paragraphen gewälzt. Auch wir sind mit dem Bürgermeister in Kontakt (übrigens ein sehr Netter!) und zumindest wissen wir jetzt schon, wo es eben nicht möglich ist, denn das konnte einem vorher keiner sagen, weil es eben keine Erfahrungswerte gegeben hat. Jetzt suchen wir auch andersherum und schauen uns Gelände an und fragen erst einmal, wie die Aussichten sind, bevor wir den 4. Pachtvertrag unterschreiben (irgendwann "gehört" uns sonst mal die ganze Stadt *ggg*) und wir waren auch schon erfolgreich! Dummerweise spielt der Pächter mit, leider der Eigentümer nicht, eine ältere Dame *aaarrrrggggghhhhhh*. Aber bald werden sicherlich auch wir einen Treffer landen, denn wir haben ja nun schon alles durch. Ein blindes Huhn .....
In der Nähe meines (zukünftigen)Geländes gibt es schon eine Private Hundeschule, diese ist vor ein paar Jahren (ca 4 Jahre) genehmigt worden. Das Gelände ist jedoch Eigentum der Hundeschul-Besitzerin.
Eigentum spielt überhaupt keine Rolle, das wär ja auch zu schön! Aber wenn sie eine Genehmigung bekommen hat, dürfte gegen Deine eigentlich auch nichts sprechen, von wegen Recht auf Gleichbehandlung.
Leider haben wir in unserer Gemeinde seit Anfang November generellen Leinenzwang. Um keinen Ärger zu bekommen möchte ich nun ein eingezäuntes Gelände.
Richtig und dahingehend kannst Du auch argumentieren, dass eben aufgrund dessen ein Gelände nötig ist, um den Hunden entsprechenden Freilauf gewähren zu können, ansonsten = frustrierte Hunde = mehr Unfälle.
Ich weiß nicht was passiert wäre wenn ich das Gelände einfach eingezäunt hätte - einige hatten mir das empfohlen, aber das war bzw. ist mir eigentlich zu gefährlich.
Wenn sich keiner beschwert, passiert nix. Aber wenn - dann kannst Du alles wieder abreissen, was Du zeitmässig so mühsam aufgebaut hast. Und mal eben so auf blauen Dunst beispielsweise ein 3000 qm2-Grundstück einzuzäunen, um es letztendlich wieder räumen zu müssen, kann auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, oder? Vor allem möchte man ja auch irgendeine Hütte für die Unterbringung von Geräten oder zum Aufwärmen für die Kunden oder ein Toilettenhäuschen und das ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Spätestens da wird man von der Behördenseite her hellhörig werden.
Ich würde persönlich zur Stadt gehen, wir haben das auch gemacht und auch da um Hilfestellung bitten, wie man am Besten den Antrag ausfüllt.
Viele Grüße
Bianca