Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Gründung Hundeschule

geschrieben von Tanja(YCH) 
Gründung Hundeschule
15. November 2001 13:16

Hallo an alle,

ich habe seit 3 Jahren eine eigene Hundeschule und bekomme demnächst ein Pachtgelände (bisher trainieren wir auf unterschiedlichen Plätzen).
Das Gelände liegt außerhalb und ich muß nun einen Bauantrag sowie eine Nutzungsänderung für das Gelände (bisher Ackerland) stellen.
Wer hat mit sowas schon Erfahrungen gemacht? Was muß man da schreiben, bzw. wie formuliert man sowas am besten damit man von den Behörden nicht abgeschmettert wird etc.. Mich würde auch noch interssieren mit was für Kosten man ungefähr rechnen muß und ob es gewisse Auflagen gibt bzw. geben kann.
Vielleicht gibt es auch ein paar Links im Internet, ich bin für jede Info dankbar.


15. November 2001 15:31

Hallo Tanja,

gutes Thema! Darüber kann ich mittlerweile ein Buch schreiben!

Die Nutzung eines Übungsgeländes ist sozusagen "luftleerer" Raum, wo in der Regel fast keiner genau Bescheid weiß (bei uns ist es zumindest so!).

Wichtig ist natürlich die Lage des Geländes. Wenn Du außerhalb des Bebauungsplans bist, sind dafür verschiedene Behörden zuständig bis hin zur unteren Wasserbehörde wegen Landschaftsschutzgebiet etc. pp. Da geht es um die Zaunhöhe, um Lärmbelästigung, wenn Wohnhäuser in der Nähe sind, um Rückzugsgebiet für Wild usw. Am Sinnvollsten etabliert man sich in der Nähe eines Tierheims oder einer Hundepension, da bestehen die größten Chancen, dass es genehmigt wird.

Ich möchte Dich nicht entmutigen, aber wir haben mittlerweile schon den dritten Pachtvertrag abgeschlossen, weil der Bauantrag immer wieder abgelehnt worden ist.

Womit man ganz gut argumentieren könnte ist, wenn man Genehmigungen hat, Hundeprüfungen aufgrund der Landeshundeverordnung abnehmen zu dürfen. Du solltest also dahingehend argumentieren, dass irgendeine Behörde auch einen Nutzen davon hätte (Entlastung der Ämter beispielsweise). Auch wäre ein Gespräch im Vorfeld mit dem Ordnungsamt sinnvoll, bei dem man sich erst einmal vorstellt, wenn dies nicht schon geschehen ist.

Am Besten startest Du erst einmal eine Bauvoranfrage, das ist m. E. kostenlos (zumindest ist bei uns noch keine Rechnung reingeflattert!). Ach so und es müssen auf jeden Fall auch Parkgelegenheiten vorhanden sein. Ebenfalls muß der Eigentümer eine Bewilligung schreiben, dass er mit Hundeaktivitäten einverstanden ist und auch der Umnutzung zustimmt.

Ich weiß nicht, ob es bei Euch andere Vorschriften gibt, so (traurig) siehts jedenfalls bei uns in NRW aus!

Wünsche Dir viel Glück und Erfolg!

Viele Grüße
Bianca

15. November 2001 15:31

Hallo,

na da wünsche ich dir mal viel Spass. Hoffentlich ist das bei euch besser als bei uns (NRW). Unsere Stadt hat nicht allzu viel übrig für Hundevereine. Die Nutzungsänderungsgenehmigung haben wir bekommen, aber nur da sich das Gelände etwas verändert hat und nicht weil es neu war. Kosten hierfür über Dm 1000,-.

Der Bauantrag für versetzte Gebäude läuft momentan noch. Falls du was bauen willst und sei es nur ein Gartenhaus (zeitweise Unterbringung der Gäste) muss sowas genehmigt werden. Je nach Größe muss du dann auch eine Statik nachweisen. Alternativ gehen auch Container, die bereits statikgeprüft sind.

Aber mach dich doch einfach mal beim Bauordnungsamt der zuständigen Stadt kundig. Die geben dir sicherlich genauestens Auskunft und informieren dich auch über Auflagen. Diese könnten z.B. sein: Zufahrt, Parkplätze, Kanal, Strom, Wasser, Anwohner...

Wünsche dir alles gute

Petra

15. November 2001 16:20

Hallo Bianca,

vielen Dank für die Tips, auf unserer Verbandsgemeinde war ich wegen dem Grundstück schon, der Bürgermeister ist auch schon auf meiner Seite, leider ist jedoch die Kreisverwaltung dafür Zuständig. Dort habe ich heute auch schon angerufen, aber die Dame war zwar nicht unhöflich, aber auch nicht besonders Auskunftsfreudig. Man sagte mir ich müsse einen Bauantrag stellen oder das hat sie mir empfohlen ein Bauvoranfrage stellen. In der Nähe meines (zukünftigen)Geländes gibt es schon eine Private Hundeschule, diese ist vor ein paar Jahren (ca 4 Jahre) genehmigt worden. Das Gelände ist jedoch Eigentum der Hundeschul-Besitzerin. Wir sind zwar befreundet, aber über Ihre Hundeschule und Behördengänge redet sie nicht mit mir, da sie wohl vor der Konkurrenz Angst hat. Ich arbeite mit meinen Leute jedoch nach modernen Methoden, Sie immer noch mit Leinenruck etc.. Bisher hatte ich kein festes Gelände, da ich mit meinen Leuten viele Ausflüge unternehme und ansonsten an den Rheinwiesen arbeiten konnte. Leider haben wir in unserer Gemeinde seit Anfang November generellen Leinenzwang. Um keinen Ärger zu bekommen möchte ich nun ein eingezäuntes Gelände.
Ich suche nun schon ewig ein Gelände, jetzt habe ich es endlich und hätte nicht gedacht das das so schwierig ist. Gerade in letzter Zeit sind bei uns auch einige Weiden mit bis zu 2 m. hohen Viehzäunen eingezäunt worden (event. haben die dafür auch keine Genehmigung.).
Ich weiß nicht was passiert wäre wenn ich das Gelände einfach eingezäunt hätte - einige hatten mir das empfohlen, aber das war bzw. ist mir eigentlich zu gefährlich.

Gruß Tanja

15. November 2001 19:23

Hey Tanja,

vielen Dank für die Tips, auf unserer Verbandsgemeinde war ich wegen dem Grundstück schon, der Bürgermeister ist auch schon auf meiner Seite, leider ist jedoch die Kreisverwaltung dafür Zuständig.

Wieso kommt mir das alles so bekannt vor *grins*? Die Stadt ist auch auf unserer Seite, aber auch bei uns hat der Kreis die letztendliche Genehmigung zu erteilen. Bei uns war auch das Bauamt beim Ausfüllen sehr behilflich und haben uns Tipps gegeben und Paragraphen gewälzt. Auch wir sind mit dem Bürgermeister in Kontakt (übrigens ein sehr Netter!) und zumindest wissen wir jetzt schon, wo es eben nicht möglich ist, denn das konnte einem vorher keiner sagen, weil es eben keine Erfahrungswerte gegeben hat. Jetzt suchen wir auch andersherum und schauen uns Gelände an und fragen erst einmal, wie die Aussichten sind, bevor wir den 4. Pachtvertrag unterschreiben (irgendwann "gehört" uns sonst mal die ganze Stadt *ggg*) und wir waren auch schon erfolgreich! Dummerweise spielt der Pächter mit, leider der Eigentümer nicht, eine ältere Dame *aaarrrrggggghhhhhh*. Aber bald werden sicherlich auch wir einen Treffer landen, denn wir haben ja nun schon alles durch. Ein blindes Huhn .....

In der Nähe meines (zukünftigen)Geländes gibt es schon eine Private Hundeschule, diese ist vor ein paar Jahren (ca 4 Jahre) genehmigt worden. Das Gelände ist jedoch Eigentum der Hundeschul-Besitzerin.

Eigentum spielt überhaupt keine Rolle, das wär ja auch zu schön! Aber wenn sie eine Genehmigung bekommen hat, dürfte gegen Deine eigentlich auch nichts sprechen, von wegen Recht auf Gleichbehandlung.

Leider haben wir in unserer Gemeinde seit Anfang November generellen Leinenzwang. Um keinen Ärger zu bekommen möchte ich nun ein eingezäuntes Gelände.

Richtig und dahingehend kannst Du auch argumentieren, dass eben aufgrund dessen ein Gelände nötig ist, um den Hunden entsprechenden Freilauf gewähren zu können, ansonsten = frustrierte Hunde = mehr Unfälle.

Ich weiß nicht was passiert wäre wenn ich das Gelände einfach eingezäunt hätte - einige hatten mir das empfohlen, aber das war bzw. ist mir eigentlich zu gefährlich.

Wenn sich keiner beschwert, passiert nix. Aber wenn - dann kannst Du alles wieder abreissen, was Du zeitmässig so mühsam aufgebaut hast. Und mal eben so auf blauen Dunst beispielsweise ein 3000 qm2-Grundstück einzuzäunen, um es letztendlich wieder räumen zu müssen, kann auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein, oder? Vor allem möchte man ja auch irgendeine Hütte für die Unterbringung von Geräten oder zum Aufwärmen für die Kunden oder ein Toilettenhäuschen und das ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Spätestens da wird man von der Behördenseite her hellhörig werden.

Ich würde persönlich zur Stadt gehen, wir haben das auch gemacht und auch da um Hilfestellung bitten, wie man am Besten den Antrag ausfüllt.

Viele Grüße
Bianca

16. November 2001 06:41

Hallo Bianka,
da Du schon so viele Anträge ausgefüllt hast, kannst Du mir ja hier noch ein paar Tips schreiben, was ich auf gar keinen Fall in den Antrag schreiben soll und was besonders empfehlenswert wäre.
Das andere Hundeplatz-Grundstück meiner Freundin liegt zwar nur 10 Fußminuten entfernt, gehört aber zu einer anderen Kreisgemeinde, ich weiß daher nicht ob das berücksichtigt wird.

Den Pachtvertrag für das Grundstück habe ich noch nicht unterschrieben, werde jedoch jetzt darauf achten, das eine Klausel im Vertrag ist das ich zurücktreten kann wenn ich keine Genehmigung bekomme.

Viele Grüße

Tanja