:Hallo Mary,
wenn du ein Tier aus dem Tierschutz übernimmst, musst du einen Schutzvertrag unterschreiben, der z.B. die artgerechte Haltung des Tieres vorschreibt, ebenfalls die Möglichkeit der Tierschutzorganisation beinhaltet, eine Nachkontrolle durchzuführen. Außerdem ist z.B. geregelt, dass der Hund bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die weitere Haltung unmöglich machen, an die Organisation zurück zu geben ist oder zumindest die Organisation über das Problem zu informieren ist.
Die Schutzgebühr dient dazu sicher zu stellen, dass das Tier nicht z.B. in Versuchslabors verkauft wird. Muss jemand z.B. 200 DM für ein Tier zahlen, wird er es nicht für 50 DM an ein Labor verkaufen.
Viele Grüße von Andrea