Hallo Kerstin,
die Rechtslage bei einem Hund ist nicht anders als bei einem Hamster.
Nur das man je nach Körpergröße wohl tiefer buddeln muß.
Ich glaub ab Pony ist es nicht mehr erlaubt (hab ich aber auch schon gehört, also privat im eigenen Garten begraben).
Ausnahme ist, wenn Du direkt an einem Wassserschutzgebiet wohnst, dann darfst Du offiziell gar kein Tier begraben.
Ich habe keinen Garten, meine Tiere liegen bei Freunden u. Bekannten im Garten. Notfalls würde ich in ein Waldstück o. ä. fahren, das hat eine Bekannte von mir auch mit ihrem Hund gemacht.
Oder Alternative (nicht grade billig so weit ich weiß) Krematorium (Utrecht oder München).
Grade bei Hunden werden wohl die meisten nicht beim TA gelassen, was ich auch richtig finde.
Wobei es Fälle gibt, in denen es vielleicht richtig ist, sein Tier zur Obduktion frei zu geben um vielleicht anderen damit zu helfen oder für sich selbst Gewißheit über eine Todesursache zu haben.
Gruß
Wilma u. Arno (der definitiv irgendwann auch begraben wird)
P.S. Über die Suchfunktion findest Du sicher einiges zu dem Thema, ums Krematorium ging es erst vor wenigen Tagen