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Was kommt danach"?"

geschrieben von Kerstin(YCH) 
Was kommt danach"?"
02. Dezember 2001 20:20


Vielleicht eine ungewöhnliche Frage über die man auch nicht gerne spricht, aber ich möchte es nun doch gern wissen; was passiert, wenn ein Hund sein Leben hinter sich hat? In den meisten Fällen höre ich, das sie ihr Tier beim TA lassen, der es dann "entsorgt". Dies möchte ich eigentlich nicht. Alle meine Tiere (waren allerdings kleiner; Hamster, Chinchillas...) habe ich im Garten beerdigt. Wie sieht die Rechtslage bei einem Hund aus ??? Ein Tierfriedhof ist hier nicht in der Nähe und der Gedanke, das meine beiden "Jungs" in irgendeinem Tierfutter wiederverwertet werden, graus...
Bitte nur ernstgemeinte Antworten denn dies ist auch eine ernstgemeinte Frage!

02. Dezember 2001 21:18

Hallo Kerstin,

die Rechtslage bei einem Hund ist nicht anders als bei einem Hamster.
Nur das man je nach Körpergröße wohl tiefer buddeln muß.
Ich glaub ab Pony ist es nicht mehr erlaubt (hab ich aber auch schon gehört, also privat im eigenen Garten begraben).
Ausnahme ist, wenn Du direkt an einem Wassserschutzgebiet wohnst, dann darfst Du offiziell gar kein Tier begraben.
Ich habe keinen Garten, meine Tiere liegen bei Freunden u. Bekannten im Garten. Notfalls würde ich in ein Waldstück o. ä. fahren, das hat eine Bekannte von mir auch mit ihrem Hund gemacht.

Oder Alternative (nicht grade billig so weit ich weiß) Krematorium (Utrecht oder München).

Grade bei Hunden werden wohl die meisten nicht beim TA gelassen, was ich auch richtig finde.
Wobei es Fälle gibt, in denen es vielleicht richtig ist, sein Tier zur Obduktion frei zu geben um vielleicht anderen damit zu helfen oder für sich selbst Gewißheit über eine Todesursache zu haben.
Gruß
Wilma u. Arno (der definitiv irgendwann auch begraben wird)

P.S. Über die Suchfunktion findest Du sicher einiges zu dem Thema, ums Krematorium ging es erst vor wenigen Tagen



02. Dezember 2001 22:37

Das ist regional verschieden.
Bei uns z.B. darf man seinen Hund im Garten begrabem, jedoch min.
50 cm tief. Du mußt also die lokalen Behörden fragen.

Gruß

Robert

03. Dezember 2001 07:42

Hi,

meine Viecher sind alle im eigenen Garten begraben. Was der Gesetzgeber dazu sagen würde ist mir ehrlich gesagt völlig egal. Menschen werden ja auch begraben - warum dann Hunde nicht auch?
Hier bei uns ist es so, daß man es nicht tun darf, wenn man in einem Wassereinzugsgebiet wohnt. Der Körper des Tieres muß mit mind. 50cm Erde bedeckt sein.
Aber selbst wenn ich nicht dürfte, würde ich es tun - wenn es sein muß bei Nacht und Nebel.

Grüße
Kathi

03. Dezember 2001 09:11

Hallo Kerstin,

Ich musste im Laufe von 25 Jahren von 6 meiner Hunde abschied nehmen.
Alle sind begraben und jeder hat ein Bäumchen gepflanzt bekommen.
Ein guter Freund von mir hat eine ehemalige landwirtschaftliche Fläche zu einem Biotop umgewandelt und dort ist auch der kleine Hundefriedhof.
Die Auflage ist lediglich mindestens 1 m tief zu graben.
Es ist auch im eigenen Garten nicht verboten.

Liebe Grüsse von Susi & Ronni

03. Dezember 2001 14:02

Hallo Kerstin,

meines Wissens nach ist es nicht erlaubt Tiere im Garten zu begraben (wobei das auch eine Frage von Große und Gewicht ist). Außnahmen sind Kleintiere, die auf keinen Fall tiefer als 80 cm (wegen der Grundwassergefährdung) vergraben werden dürfen.

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich wenn man einen hund vergräbt um eine "Ordnungswidrigkeit" oder "etwas schlimmeres" handelt, daher kann ich dir nicht sagen mit welchen Strafen zu rechnen ist, falls man angezeigt wird.

Ich habe immer so gebuddelt, daß die Nachbarn es nicht unbedingt sehen konnten.

Gruß Beate