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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Was kommt danach"?"
03. Dezember 2001 17:08

HI Beate,

Tiere, bis einschliesslich Hundegrösse (alle Hunde, auch Irish Wolfhounds), dürfen im Garten begraben werden. Ausnahme: Im Wasserschutzgebiet.
Bedingungen: Man muss Eigentümer des Grundstücks sein (ob blosser Besitz des Grundstücks reicht, weiss ich nicht) und das Tier muss von mindestens 50 cm, bei grösseren evtl noch mehr, Erde bedeckt sein.
Evtl. kann es sein, dass einzelne Gemeinden da eine andere Vorschrift haben, aber soweit ich weiss, sind die oben genannten Regelungen allgemeingültig für Deutschland, oder zumindest für Baden-Württemberg.

Gruss Cindy

03. Dezember 2001 17:17

Hi Namensvetterin,
(wahrscheinlich bist du auch noch von 63 bis 65?)
in Holland werden Hunde und Katzen eingeäschert, richtig mit Zeremonie, wenn man es möchte. Es gibt dafür spezielle Tier-Krematorien, nicht ganz kostenlos. Als ich etwas darüber nachgedacht hatte, fand ich es eine gute Sache. Ich habe nämlich öfter mal einen Rasen gemäht, in dem sich 2 Jahre "danach" eine schäferhundgroße Kuhle befand. Tierkörperverwertungsanstalten sind wirklich das Letzte, was ich für meinen Wuff möchte.
Liebe Grüße
Kerstin mit Rakker

03. Dezember 2001 17:13

Ich habe nochmal kurz nachgesehen:


Tierkörperbeseitigungsgesetz (gültig für Deutschland)

§ 5

Beseitigung von Tierkörpern

(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen

1. Körper von Einhufern Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,

....

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, daß sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32 b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.

Gruss Cindy

03. Dezember 2001 17:26

hallo
ich finds gut, dass man auch über solche themen reden kann ( für mich kein problem, weil mein Vater in einem Krematorium arbeitet)
ich persönlich würde meinen Hund in ein Tierkrematorium bringen, einäschern lassen, eine Biourne verwenden und diese Vergraben. Die Biourne vermodert mit der Zeit und es bleiben keine Rückstände mehr.
Ich hoffe, dass es noch lange dauert, bis ich bei meinem Hund diese Entscheidung fällen muss.
tschüss Chri und Punto

04. Dezember 2001 20:56

Hi!

Ich finde die Vorstellung, dass meine Hunde nach ihrem Ableben im Tierentsorgungscontainer landen auch schrecklich. Aber bei uns (Österreich) ist es so, dass es strafbar ist, seinen Hund ohne Genemigung im eigenen Garten zu beerdigen, wegen dem Grundwasser. Und ich kann mir vorstellen, dass es sicher nicht einfach ist, so eine Genehmigung zu bekommen. Wir haben auch einen Tierfriedhof in der Nähe, aber sein Tier dort begraben zu lassen, kostet Unsummen, die kaum jemand aufbringen kann (so viel ich gehört habe, an die 40.000 ATS im Jahr) und die Kosten für die Beerdigung natürlich noch extra. Als unsere Schäferhündin 1991 starb, blieb sie auch beim Tierarzt, ich weiß nicht, was er mit ihr gemacht hat.

Aber es gibt ja genug Wälder in der Umgebung, wo vielleicht keine Menschen wohnen und das Grundwasser nicht gefährdet ist. Und was die Behörde nicht weiß, macht sie nicht heiß..... Ich finde das jedenfalls weitaus besser, als die "Normale" Entsorgung!

Liebe Grüße, Kate


05. Dezember 2001 15:28

Hallo Kerstin,
wir haben unseren vorherigen Hund einäschern
lassen und dann die Asche in einem kleinen Wäldchen
eingegraben.
Ich fände es schrecklich,wenn man den Hund im Garten
vergräbt und dann vielleicht nach einiger Zeit,weil man irgendwelche
Arbeiten verrichten muss,ihn "wiederfindet".
Oder man zieht um und die neue Familie macht diese Begegnung!!!
Gruß Katrin Z.