: Warum darf ein Tierarzt (in Deutschland) denn MwSt. abrechnen? Darf er auf alle Positionen wie Medikamente, seine Behandlung, Narkose, etc. MwSt. anrechnen oder gibt es da Ausnahmen?
Der Tierarzt darf nicht nur, die Mwst abrechnen, sondern er muß! Siehe bereits erfolgte Antworten.
: Als ich nach einer Rechung fragte, erklärte mir die Helferin, daß die Kosten dann aufgrund des erhöhten Aufwands deutlich höher werden würden, d. h. sie bei allen Positionen den 2- und 3-fachen Satz berechnen müßten. Ist das seriös??
Das ist nicht seriös, d. h. den erhöhten Satz darf der Tierarzt verlangen, wenn ein besonderer Aufwand bei der OP éingetreten ist oder Komplikationen die nicht vorhersehbar waren eintraten.
Bei schriftlicher Rechnungstellung (was der Tierarzt nach Aufforderung deinerseits machen MUSS) kann er nochmals eine Aufwandsgebühr (i. H. v. etwa - je nach Umfang - DM 10-30) verrechnen.
: Bitte um Hilfe!!
Alles andere wäre Wucher; bluffe doch einfach und sage, Du hättest Dich bei der Tierärztekammer erkundigt.... Du wirst sehen - die Rechnung kommt und mehr bezahlen mußt Du auch nicht.
Liebe Grüße,
Melanie
: Viele Grüße und Danke im voraus,
: Ute