von Daniela S.(YCH) am 02. Februar 2002 20:07
: Hallo!
Ich mache das aus Gründen, die N.N. weiter unten angesprochen hat, anders:
Generell halte ich nur an, wenn das nicht mit einer unabwägbaren Gefahr für mich möglich ist (dunkel gekleidet auf dunkler Straße...), wenn das auf Schnellstraßen ohne Standstreifen nicht möglich ist, bleibt nur, die Polizei zu verständigen, die dann ggf. die Straße kurzzeitig sperrt. Ich bin nicht verrückt, wegen eines toten Tieres, dem ich eh nicht mehr helfen kann, mein und anderer Leut´ Leben oder auch nur mein Auto zu riskieren. So ein Halt muß jedesmal mit dem Warndreieck abgesichert werden, wenn man seinen Versicherungsschutz nicht aufs Spiel setzen will!!!
Wildtiere, die tot sind: Lege ich an den Straßenrand oder in den Graben, damit der Jagdpächter sie findet. Die Stelle kann man mit einem frischen Zweig oder einer Kreidemarkierung o.ä. am Fahrbahnrand kennzeichnen. Bei größeren Tieren (Wildschwein, Fuchs, Reh) rufe ich die Polizei an, wenn ich den zuständigen Jäger nicht kenne.
Wildtiere, die verletzt sind, aber nicht zu retten, oder die in den Wald geflüchtet sind: Polizei und/oder Jagdpächter anrufen, damit das Tier vor Ort getötet wird bzw. bei einer Nachsuche. Das gilt generell für alles "Essbare".
Kleinere Wildtiere, z.B. Marder oder Vögel (auch Greife, Reiher usw.), die verletzt sind, fange ich wenn möglich ein und bringe sie in die Praxis. Die werden, wenn möglich, gesundgepflegt und dem Vogelschutz zum Auswildern gegeben, oder sonst eingeschläfert. Auch wenn einfangen im Prinzip unter Wilderei fällt und bei geschützten Arten nicht ganz ohne ist, geht für mich da der praktische Tier- bzw. Naturschutz vor. Ich würde so ein Tier aber niemals mit nach Hause nehmen!!!
Haustiere: Wenn sie noch leben, in die Praxis, wenn sie tot sind, lege ich sie gut sichtbar an den Straßenrand. Meist suchen die Besitzer nach ihnen und sind froh, sie zu finden, als daß sie ständig in der Ungewissheit leben müssen...
Tote Tiere werden übrigens (besonders im städtischen Bereich)auch von der Straßenmeisterei aufgesammelt. Damit das schnell geht und nicht erst bei der nächsten Kontrolle 3 Tage später, muß man sie (evt. über die Polizei) darüber unterrichten. Sie gehören (wenn sie vom Jäger nicht verwertbar sind) in die Tierkörperverwertung. Tierärzte und Metzger mit Hausschlachtung haben die Möglichkeiten, diese zu lagern und abholen zu lassen.
Kleintiere dürfen auf dem eigenen Grund begraben werden, wenn das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet liegt und wenigstens 50cm Erde über der Leiche sind.
LG
Daniela S.