Hallo und danke für die Antwort!
ich muss sagen, dass ich ein wenig überrascht darüber bin, dass ich unrecht begehe! Na ja, nun mal zu ein paar punkten:
Nur der Jäger (Jagdpächter) darf das tote Wild mitnehmen. Jeder andere begeht Wilderei. Unkenntnis schützt auch hier nicht vor Strafe.
Woher den Jäger in einer Großstadt auf einer hauptstrasse holen? Das war nämlich beides (!) auf einer Hauptstrasse, mitten in der Stadt.
und wenn ich es liegenlasse, wen kann/soll ich benachrichtigen? Kann ich denn jemandem bescheid sagen?
: 2. Straftatbestand: Umweltverschmutzung. Wer tote Tiere in der freien Wildbahn/Vorgarten/Flugfeld "entsorgt" (sorry den Ausdruck!) begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Aber war es nicht so, dass ich kleinere Haustiere entsorgen darf (Hamster, Kaninchen usw.)? Dann fallen frettehcn doch sicher auch darunter, oder?
: Da die Tiere aber nunmal in der NAtur gestorben sind, liegt hier sicher ein Grenzfall vor.
Hm. wenn ich als unauthorisierte Person das tier nun vom Platz wo es gestorben ist wegnehme und es "entsorge" wo auch immer, ist das dann immernoch ein grenzfall? wohl eher etwas neues!?
: So sehr ich Eure Beweggründe WIRKLICH (!!) verstehen kann, überlegt Euch die Folgen gut und wägt ab, ob das Risiko das beruhigte Gefühl nicht in Wirklicheit übersteigt!
wahrscheinlich ist es wirklich besser, das tier zu "übersehen" und nicht drüber nachzudenken. aber das ist leichter gesagt als getan.
Danke nochmals für die sehr aufschlussreiche antwort!
Gruss, Tina + Fume