mal was anderes- überfahrene Tiere
01. Februar 2002 19:53

Hallo und danke für die Antwort!

ich muss sagen, dass ich ein wenig überrascht darüber bin, dass ich unrecht begehe! Na ja, nun mal zu ein paar punkten:

Nur der Jäger (Jagdpächter) darf das tote Wild mitnehmen. Jeder andere begeht Wilderei. Unkenntnis schützt auch hier nicht vor Strafe.

Woher den Jäger in einer Großstadt auf einer hauptstrasse holen? Das war nämlich beides (!) auf einer Hauptstrasse, mitten in der Stadt.
und wenn ich es liegenlasse, wen kann/soll ich benachrichtigen? Kann ich denn jemandem bescheid sagen?

: 2. Straftatbestand: Umweltverschmutzung. Wer tote Tiere in der freien Wildbahn/Vorgarten/Flugfeld "entsorgt" (sorry den Ausdruck!) begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit.

Aber war es nicht so, dass ich kleinere Haustiere entsorgen darf (Hamster, Kaninchen usw.)? Dann fallen frettehcn doch sicher auch darunter, oder?

: Da die Tiere aber nunmal in der NAtur gestorben sind, liegt hier sicher ein Grenzfall vor.

Hm. wenn ich als unauthorisierte Person das tier nun vom Platz wo es gestorben ist wegnehme und es "entsorge" wo auch immer, ist das dann immernoch ein grenzfall? wohl eher etwas neues!?

: So sehr ich Eure Beweggründe WIRKLICH (!!) verstehen kann, überlegt Euch die Folgen gut und wägt ab, ob das Risiko das beruhigte Gefühl nicht in Wirklicheit übersteigt!

wahrscheinlich ist es wirklich besser, das tier zu "übersehen" und nicht drüber nachzudenken. aber das ist leichter gesagt als getan.

Danke nochmals für die sehr aufschlussreiche antwort!

Gruss, Tina + Fume

01. Februar 2002 21:05

Hallo Tina,
:
: Nur der Jäger (Jagdpächter) darf das tote Wild mitnehmen. Jeder andere begeht Wilderei. Unkenntnis schützt auch hier nicht vor Strafe.
:
: Woher den Jäger in einer Großstadt auf einer hauptstrasse holen? Das war nämlich beides (!) auf einer Hauptstrasse, mitten in der Stadt.
: und wenn ich es liegenlasse, wen kann/soll ich benachrichtigen? Kann ich denn jemandem bescheid sagen?

Ich würde bei der Polizei anrufen, die wissen auf jeden Fall, wer der zuständige Jagdpächter ist, den muß es auch für ein Stadtgebiet geben.

Ich bin mittlerweile auch sehr vorsichtig geworden, da ich letztes Jahr eine Anzeige wegen Jagdwilderei erhalten hatte, weil ich (ich arbeite in einem Tierheim) ein vom Mähdrescher schwerverletztes Rehkitz zum Tierarzt zum einschläfern gebracht habe. Der Jagdpächter war nicht zu erreichen, und das Tier lag in den letzten Zügen. Das Verfahren ist eingestellt worden, was auch nicht anders zu erwarten war, aber seitdem verweise ich Leute, die bei mir wegen einem Wildtier anrufen, immer an Polizei und Jagdpächter.

Ich bin mir aber sicher, daß ich in einer ähnlichen Situation wieder so handeln würde, weil für mich Tierschutz einfach vor Jagdrecht geht (hoffentlich gibts im Knast Internetanschluß *ggg*).

Liebe Grüße

Susi



01. Februar 2002 21:37



Hallo Tina,

ich kann Dich nur zu gut verstehen. Ich finde die Vorstellung auch schrecklich, daß über ein totes Tier noch mal was weiß ich wieviele Autos hinwegrasen. Ich gebe zu, daß ich auf einer viel befahrenen Straße lieber die Finger davon lasse. Aber sonst denke ich, ist es das beste, die Tiere wenigstens an den Fahrbahnrand, also auf Wiese o.ä. zu legen. Ich glaube, daß es die wenigsten Menschen in irgendeiner Form beeindruckt z.B. eine tote Katze auf der Straße liegen zu sehen. Ich weiß von meiner Schwester, daß sie abends mal durch die Stadt fuhr, auf der Straße lag eine wunderschöne schwarz- weiße Katze. Sie hat sofort angehalten, hat das Tier an die Seite gelegt (damit der Besitzer evtl. auch weiß, was mit seiner Katze passiert ist). Jeder ist vorbei gefahren, keinen hat es interessiert. Meine Schwester kam fast heulend nach Hause, weil die Katze sie so an ihre eigene erinnert hatte.


: p.s. ich könnte auch damit barfen... winking smiley

Na dann guten Appetit an Fume! ;-)


Viele Grüße, Andrea

01. Februar 2002 23:27

Hallo Susi,
:
: Das Verfahren ist eingestellt worden, was auch nicht anders zu erwarten war, aber seitdem verweise ich Leute, die bei mir wegen einem Wildtier anrufen, immer an Polizei und Jagdpächter.

Tja, eingestellt, kein Freispruch, d.h. wenn Du dies noch einmal tun würdest, und es käme zu einer Verhandlung, so würde das eingestellte Verfahren in Deinem Register wieder auftauchen. Du wärst dann also ein "Wiederholungstäter", mit einer Einstellung könntest Du dann nicht unbedingt mehr rechnen.

sad smileyhoffentlich gibts im Knast Internetanschluß *ggg*).
Da kann ich nur "Jein" sagen. Es gibt Internetanschluss nicht unbedingt für Inhaftierte.
Woher ich das weiss? Ich arbeite in einem Knast.

Die Meldung von N.N. ist aber nicht von mir, allerdings korrekt.

Viele Grüsse

sandra


: Liebe Grüße
:
: Susi
:
:


02. Februar 2002 18:27

Hi Susi!

: Ich bin mittlerweile auch sehr vorsichtig geworden, da ich letztes Jahr eine Anzeige wegen Jagdwilderei erhalten hatte,

Und wer hat dich angezeigt? Ein beobachter? oder der TA? Wieso denn, du hast doch im grunde genommen nur helfen wollen. das finde ichalles recht blöd, wenn man helfen will und nicht darf, weils sonst ärger mitm Gesetz gibt!

: Ich bin mir aber sicher, daß ich in einer ähnlichen Situation wieder so handeln würde,

natürlich, ich lass doch kein Tier auf der Strasse liegen, damit es zu brei verarbeitet wird.
Aber ich denke, dass ich sie ab jetzt auch nur noch an den rand legen werde.

Kann man sich keine Erlaubnis o.ä. holen?

Viele Grüsse, Tina + Fume

02. Februar 2002 18:32

Hallo!

Es ist einfach fies, wenn du genau weisst, das keiner sich um die tiere kümmert, aber du könntest es! Ich ringe auch immer mit mir, aber an der nächsten Ampel wende ich dann, und nehme es mit.
Wenn ich wirklich nicht anhalten kann, dann sag ich immer, das tier aht dort nur geschlafen winking smiley)), dann hab ich nicht son schlechtes gewissen. *g*

: Na dann guten Appetit an Fume! ;-)

Ich glaube, der würd mich angucken und sich fragen, warum das frettchen ihn garnicht beisst! mal was neues winking smiley

Viele grüsse, Tina + Fume