Hallo Christine!
: wenn man bedenkt, wie schnell selbst Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können, frage ich mich: Würde es die Situation der Tiere in Deutschland tatsächlich verbessern?
Nein, das würde sie wahrscheinlich nicht. Zumindest nicht direkt nach Inkrafttreten eines Grundrechtes. Das Grundgesetz ist auch kein expliziter Gesetzestext, sondern eine politisch-moralische Grundrichtung, die eine Verpflichtung in sich trägt. Ausformulierte Gesetzestexte wird man hier nicht finden (Ausnahmen bestätigen in letzter Zeit leider die Regel, siehe Grundrecht auf Asyl)und daher ist eine Aufnahme des Tierschutzes auch eher eine symbolische Geste des Selbstverständnisses im Umgang mit unseren Mitlebewesen. Folgende Gesetzgebungen müssen aber im Sinne des Grundgesetzes erlassen werden, was aber leider keine Schachereien um Käfiggrößen und ähnliches verhindern wird. Und ich persönlich kann nur sagen, selbst wenn sich kurzfristig kein Batteriehuhn was davon kaufen kann, dass es ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Was man dann daraus macht, liegt wie so oft später beim einzelnen selbst, wie heute auch schon, denn:
Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. (kann man drüber streiten, ich weiß
:-))
Also, in diesem Sinne:
Mund aufmachen schadet nie!