Hallo Britta,
: Welches Amt ist denn für diese Dinge zuständig? Oh je, das wird ja noch komplizierter, als gedacht..... wir kommen übrigens aus NRW.
Zuständig ist das Bauordnungsamt der Gemeinde bzw. des Kreises. Kleinere Gemeinden (wie bei uns) haben kein entsprechendes Amt, sondern nur Ausschüsse. Die geben den Antrag dann mit einer entsprechenden Empfehlung (oder auch nicht) weiter.
Maßgebend für Euer Vorhaben ist die jeweilige Landesbauordnung, die regelt z.B. auch, wie hoch der Zaun max. sein darf. Wir haben bei uns einen Wildschutzzaun mit max. 1,2m. Mehr ist in S-H nicht zulässig.
: : Das glaube ich gern. Vor allem braucht Ihr auch das Einverständnis des Jagdberechtigten. Das würde ich auf jeden Fall vorher klären.
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: Auch das noch.....
Das vor Allem. :-) Die von Euch genutzte Fläche kann nicht mehr bejagd werden. Wenn der Jagdpächter geizig ist, dann kürzt er seine Pacht. Wenn er nett ist wie bei uns, läßt er alles beim alten, spricht sogar mögliches Fährtengelände mit Euch ab. Auf jeden Fall würde ich mir das Einverständnis schriftlich geben lassen.
Tschüß
Stefan