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Muß ich Tierarzt nach Beißerei bezahlen?

geschrieben von Sophie(YCH) 
Muß ich Tierarzt nach Beißerei bezahlen?
15. Juli 1999 12:52

Ich habe mal eine Frage an alle:
Folgendes ist passiert: Ich habe meinen Hund (Stafford) vor einen Bäcker kurz angebunden.
Während ich im Bäcker war, kam ein anderer Hund (Dackel-Mix)ohne Leine und außer Sichtweite
seines Besitzers auf meinen Hund zu. Kurzum: Es kam zu einer Beißerei, in der
mein Hund den anderen so verletzte, daß dieser tierärztlich behandelt werden mußte.
Der Besitzer des anderen drohte sofort mit einer Anzeige, wenn ich die Tierarztkosten
(Folgekosten noch nicht absehbar) nicht übernehmen würde.
Muß ich diese Kosten übernehmen? Schlißlich wäre das ganze nicht passiert,
wenn der andere Hund angeleint gewesen wäre.
Sophie

15. Juli 1999 13:10

Hallo Sophie,

: Muß ich diese Kosten übernehmen? Schlißlich wäre das ganze nicht passiert,
: wenn der andere Hund angeleint gewesen wäre.

Als Besitzerin des Hundes bist Du für alle Schäden die dieser anrichtet haftbar. D.h. Du zahlst.
In den meisten Städten herrscht kein genereller Leinenzwang (beim Ordungsamt nachfragen) daher darf man seinen Hund frei laufen lassen.
Vielleicht wäre nichts passiert wenn der Hund angeleint gewesen wäre. Aber vielleicht hätte Dein Hund auch gebissen wenn der angeleinte Hund dicht an ihm verbeigelaufen wäre.
Du hast ja sicherlich eine Haftpflichtversicherung für Deinen Hund. Eventl. (nach Klärung der Sachlage) wird der Schaden durch die Versicherung beglichen.

Gruß
Kathi


15. Juli 1999 13:20

Hallo Sophie,

typisch Kampfhund;-))))) Also wenn ich meinen Hund dort angebunden hätte, würde ich dem Besitzer des freilaufenden Hundes was pfeifen.
Mir ist vor Jahren mal passiert, das unser Dorfbäcker sich weigerte mir Brötchen zu verkaufen. Ich kam mit meiner läufigen Dogge an der Leine und wollte sie dort anbinden. Ging aber nicht, weil der freilaufende Jagdhund des Bäckers sie immer decken wollte. Ich beschwerte mich und bekam gleich ´nen Anschiß, ich sollte die Dogge zu hause lassen. Ich bin einige Monate nicht dort einkaufen gegangen, so sauer war ich. Soll ich den Hund drei Wochen einsperren? Ich denke, der andere Hund hat angeleint zu sein, oder muß sich im Einwirkungsbereich seines Herrchen befinden (und dann muß dieser auch einwirken können;-). Allerdings kann es ja sein, das sie dir einen "reinwürgen" wollen weil es ein potentiell gefährlicher Hund ist. ich würde auf jeden Fall erst mal nicht die Kosten übernehmen, sondern einen Anwalt fragen. Hast Du denn keine Haftpflicht? Die würde das ja bezahlen. Aber auch nur, wenn Dein Hund wirklich schuld war und da ist die Versicherung (aus Kostengründen:-))) sicher auch meiner Meinung.

Liebe grüße, Anneke

15. Juli 1999 13:22

: Hallo Sophie,

ausserdem kann man so argumentieren, das du deine aufsichtspflicht verletzt hast...das du einen am-staff hast ( ich als dobi-besitzer kann dir auch ein liedchen von vorurteilen trällern, aber es ist nun mal leider so...), wird dir sicher nicht helfen !

ich würde meine haftpflicht fragen, verweigern die...würde ich trotzdem zahlen ! und meinen hund nie wieder unbeaufsichtigt anbinden...auch wenn eigentlich die dämliche dackelbesitzerin schuld war !

tia



15. Juli 1999 14:17

Hallo Sophie,

da Dein Hund angebunden war und der Dackel unangeleint war trifft dem Dackelbesitzer eine Teilschuld. Die Rasse der beteiligten Hunde spielt hierbei keine Rolle obwohl die Konstellation ungünstig ist - American Staff und Dackel. Mein Dobermann hat eine ähnlihche Situation hinter sich - auch mit einem Dackel. Wende Dich doch an Deine Versicherungsgesellschaft (Hundehaftpflichtvesicherung). Die private Haftpflichtversicherung deckt keine durch den Hund entstandenen Schäden. Da Dein Hund angeleint bzw. angebunden war und Du Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast (Dein Hund war unmittelbar draußen vor der Bäckerei angebunden und Du warst in der Bäckerei) hast Du weder fährlässig noch grob fährlässig gehandelt und die Versicherung wird die Tierarztkosten anteilmäßig übernehmen. Wenn Du keine Hundehaftpflichtversicherung hast und der andere Hundehalter auf Erstattung der Tierarztkosten bzw. einer Anzeige bei der Polizei besteht, dann kannst Du ihm freiwillig anbieten die Hälfte der vertretbaren Tierarztkosten zu übernehmen, um die Situation zu entschärfen. Wenn er aber weiterhin auf eine vollständige Erstattung der Tierarztkosten besteht sowie mit einer polizeilichen Anzeige droht, würde ich meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen und es darauf ankommen lassen.

Es wäre sicherlich viel angenehmer, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln, zumal der tägliche Spaziergang zum Spießrutenlauf ausarten kann, wenn der Dackelbesitzer aus der Nachbarschaft stammt aber manchmal läßt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht abwenden. Wenn der Dackelbesitzer aber uneinsichtig ist würde ich ihm zuvorkommen und entsprechende Schritte einleiten.

Ich wünsche Dir alles Gute & viel Glück!

Porcha & Dino

15. Juli 1999 16:00

Hallo Sophie,

die ganze Angelegenheit ist zwar sehr bedauerlich (insbesondere für den Dackel :-((( ), aber, -sofern Du eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hast-, längst nicht so kompliziert, wie es in den bisherigen Antworten erscheint!

Wenn Dein Hund bisher noch nicht aktenkundig aggressiv aufgetreten ist und Du ihn an kurzer Leine angebunden hattest, dann scheint tatsächlich eine Fahrlässigkeit Deinerseits ausgeschlossen! :-)
Daraus ergibt sich die Haftung der o.b. Versicherung. Du überreichst dem Dackelhalter die Adresse und Nummer Deiner Versicherungsgesellschaft und zeigst Deinerseits das Schadensereignis bei selbiger an (ich hoffe, daß Dir hier noch keine Frist abgelaufen ist, z.T. muß man innerhalb einer bestimmten Zeitspanne aktiv werden). Damit ist die Angelegenheit für Dich erledigt, alles weitere, insbesondere die Prüfung der Schadeneintrittspflicht obliegt der Versicherung.

Ich hoffe, Du bist versichert und bin auf den weiteren Verlauf der Angelegenheit gespannt, - halte uns mal auf dem laufenden!

Gruß Birgit