Muß ich Tierarzt nach Beißerei bezahlen?
16. Juli 1999 15:51

Hallo, Kathi!
Du hast natürlich recht damit, daß in so einem Fall beide die Schuld trifft. Ich wollte auch nur dazu bemerken, daß keine Leinenpflicht nicht bedeutet, daß die Hunde gerade so in der Gegend herumrennen dürfen. In unserer Gemeinde herrscht nämlich auch kein Leinenzwang (worüber ich sehr froh bin). Letztens war ein Artikel von der Polizei in unserem Ortsblatt, wo genau erklärt wurde, wie ein Hund frei laufen darf.
Gruss, Juliane

16. Juli 1999 17:19

Hallo Sophie,

ich hab mir einen Rechtsratgeber für Hundehalter (Falken Verlag) besorgt.

Darin steht zum Thema:

WAS IST, WENN EIN HUND EINEN ANDEREN BEIßT

Beißen sich zwei Hunde, so kommt die gesetzliche Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB zur Anwendung. Das bedeutet, daß in der Regel der Halter des einen Hundes bei Verletzungen des anderen Hundes für die Kosten der tierärztlichen Behandlung aufkommen muß. War aber z.B. der eine Hund angeleint und der andere nicht, dann kann das dazu führen, daß der Halter des freilaufenden Hundes neben den Kosten der Behandlung seines eigenen Hundes auch die des anderen zu tragen hat.(Amtsgericht Frankfurt, AZ 32 C 4500/94-39

Neben der vievilrechtlichen Haftung muß der Halter außerdem mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung rechnen, wenn er die Verletzung zumindest billigend in Kauf genommen hat.

Warscheinlich warst Du schon beim Anwalt und bist hoffentlich Haftpflichtversichert falls man Dir doch eine Mitschuld anrechnet?

Alleinschuld wäre meiner persönlichen Meinung nach eine große Ungerechtigkeit. Wo kämen wir denn hin wenn man z.B. mit seinem angeleinten Hund im Biergarten sitzt und ständig freilaufende herkommen und ihn mitunter provozieren (selbst schon erlebt). Klar geht da einem Hund mal der Gaul durch, ich bin deswegen aber nicht bereit meinem einen Beißkorb zu verpassen.

Viel Glück, schreib mal wie die Sache ausgegangen ist

Moni