Hallo
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: ein Boxer Züchter wollte gegen das Kupierverbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen. Grund: eingeschränktes recht auf Freiheit der Berufswahl (ist kein Witz).
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: Die Klage wurde nicht zugelassen. Grund: Das Ziel Tiere vor unnötiger Verstümmelung zu schützen ist ein legitimer Gemeinwohlbelang. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß alle dem Tier von Natur aus gegebenen Körperteile erhaltenswert sind.
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Manchmal glaube ich ja noch an die Deutsche Justiz!! Ist aber auch ein komischer Klagegrund, wo doch alle Kupierbefürworter nur an die Gesundheit der Tiere denken :-)
Gruß
Mario