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Hundeplatz eröffnen - wie?

geschrieben von Andrea(YCH) 
Hundeplatz eröffnen - wie?
05. August 1999 12:03

Ein paar interessierte Hundefreunde mit erfahrenen Trainern möchten einen neuen Hundeplatz eröffnen, da der Ursprungsplatz aus allen Nähten
platzt. Abgesehen von den Schwierigkeiten ein geeignetes / finanzierbares Gelände zu finden, sind wir sicher, daß die deutsche Bürokratie uns ein paar Hürden in den Weg legen wird.
Weiß jemand, welche das sein könnten? Es gibt bestimmt irgendwelche Vorschriften, die zu beachten sind.
Ich möchte an dieser Stelle keine Diskussion über den Sinn/Unsinn eines
neuen Platzes lostreten. Für Rückfragen stehe ich natürlich zur Verfügung.


06. August 1999 10:09


Hi Andrea,

als Idee, habt Ihr Euch vielleicht schon als eingetragener Verein organisiert?

Vor einigen Jahren hat unsere damalige Interessensgemeinschaft für angenehme Begleithunde, sich zum eingetragenen Verein organisiert. Wir haben uns einem Dachverband angeschlossen, da wir z.B. nicht über dessen Infrastruktur verfügt haben (Richter, Zuchtwarte, usw.).

Um einen eingetragenen Verein zu gründen, beträgt die Mindestmitgliederzahl 7 Personen. Dann muß eine Gründungsversammlung einberufen werden, die Satzung vorgestellt und verabschiedet werden, der Vorstand gewählt und ein Gründungsprotokoll erstellt werden. Satzung sowie Gründungsprotokoll müssen von mindestens 7 Gründungsmitgliedern (in der Regel vollständiger Name, An- und Unterschrift des Vorstandes sowie weitere Mitglieder, wenn der Vorstand 7 Personen nicht umfaßt, was meistens der Fall ist) unterschrieben werden.

Die Satzung muß folgendes enthalten:

- Zweck, Name und Sitz des Vereins
- Tag der Errichtung

sowie Bestimmungen enthalten

- über den Ein- und Austritt der Mitglieder;
- darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind;
- über die Bildung des Vorstandes;
- über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse

Um den Verein zur Eintragung anzumelden, muß man der Anmeldung folgendes beifügen

- die Satzung in Urschrift und Abschrift;
- eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes (das Gründungsprotokoll)

(Die Formalitäten für die Anmeldung haben wir von einem Notar erledigen lassen. Wir haben lediglich die Unterlagen bei ihm abgegeben. Er hat eine Anmeldung für das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragt. I.d.R. verlangt das Amtsgericht einen finanziellen Vorschuß für die Bearbeitung. Das Amtsgericht bestätigt nach ca. 4 Wochen die Eintragung in das Vereinsregister und dann kann ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt gestellt werden - das erledigt der Notar auch.)

Siehe hierzu §§ 21-79 BGB (Juristische Personen)

Die Eintragung und die Vorarbeiten waren eigentlich halb so wild. Die Kosten für den Notar haben wir durch die Mitglieder geteilt. Es waren glaube ich, 150 -200,- DM oder so. Die Kosten hielten sich also in Grenzen.

Wir haben dann ein eingezäuntes (Weide-)Grundstück mit einem kleinen See und viele Bäume außerhalb von Berlin in Blumberg von dem damaligen Bürgermeister für 1.000,- DM/Jahr gemietet. Das Grundstück war sehr abgelegen, also hatten wir keine Probleme mit den Anwohnern und mit dem Preis waren wir total zufrieden. Einziger Wehrmutstropfen: An bestimmten Tagen war das Grundstück für die Kühe reserviert aber das hielt sich in Grenzen. Wenn Euer neues Grundstück nicht so abgelegen sein sollte, kann man mögliche Schwierigkeiten mit den Anwohnern gleich vorweg aus dem Weg räumen, wenn der Verein sich vorstellt. Viele haben wahrscheinlich selber Hunde und interessieren sich vielleicht für den Verein. Sie haben dann auch mehr Verständnis, wenn die Hunde ab und zu bellen. Man kann dann auch z.B. die Übungszeiten absprechen. Die Miete für das Grundstück wurden durch die Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder finanziert. Bevor man den Vertrag unterschreibt, sollte man sich zuerst von einem Anwalt beraten lassen. Da ein Immobilienmakler einer der Gründungsmitglieder war, hat er uns hierbei beraten und so konnten wir uns die Anwaltskosten sparen. Damals wurde auch beschlossen, daß jedes Mitglied einen einmaligen Betrag von 100,- DM bezahlt, um die Anlaufkosten zu decken (Notar-, Materialkosten usw.) Wie Birgit schon erwähnt hat, muß man sich aber beim Bauamt erst erkundigen, wenn man z.B. ein Vereinshaus aufstellen möchte. Ein Vereinshaus oder ähnliches haben wir nicht aufgestellt, weil wir zum Einen nicht die finanziellen Mitteln hatten, zweitens hatten wir Bedenken, daß das Vereinshaus aufgebrochen werden könnte und die teure Schutzkleidung z.B. gestohlen wird und drittens, man wird verleitet, nur rumzusitzen, zu klönen, zu trinken und im Endeffekt wird nicht mit den Hunden gearbeitet. Als Idee hatte mal einer, einen ausgedienten Bauwagen abzustellen oder einen großen Armee-Zelt aufzubauen.

Worüber man sich auch u.a. Gedanken machen sollte ist eine Platzordnung für den Übungsplatz (Beispiel: Impfpass-Kontrolle bei Besucherhunde sowie regelmäßige Kontrolle der Stammhunde; die Hunde sollen sich vorher schon lösen und nicht auf dem Platz, und wenn - aufräumen; usw.....) eine Grundstücksversicherung (!!) und eine Helferschutzversicherung (!!) aber das habt Ihr wahrscheinlich schon bedacht. Ich glaube, es soll sogar eine Vereinsversicherung geben. Bin mir aber nicht 100 %ig sicher.

Es gibt auch schon zahlreiche Bücher über Vereine, wie z.B.

- Wie gründe und leite ich einen Verein
- Der eingetragene Verein
- Vereinsrecht

usw.

Näheres findest Du unter dem untenstehenden Link.

Ich wünsche Euch viel Glück und viel Spaß ;o) !!!

Schöne Grüsse

Porcha & Dino