Hallo Moni,
ich möchte einmal etwas zu der rechlichen Seite sagen. Alle Anworter tun das hier als "nicht schuldig" ab, aber so ist es leider nicht.
Um nicht mißverstanden zu werden. Ich halte Deine Freundin und ihren Hund nicht für schuldig im moralischen Sinne, so schlimm der Ausgang für den kleinen Hund auch war. Ich hatte selbst hatte einmal einen kleinen Terrier-Rüden, der leider andere Hunde angriff. Ich glaube, viele von den Antworten hier sind sehr theoretisch, die wirkliche Situation geht sehr schnell ab und einen voller Wut angreifenden kleinen Hund zu packen(als Mensch, um Schlimmeres zu verhindern), ist schwieriger, als bei einem Großen, da erwischt man immer etwas. Ich weiß genau wovon ich rede!
Daß im ersten Schrecken der Hundebesitzer überreagiert ist völlig verständlich, Ihr habt ja im Nachhinein mit ihm reden können.
Was ich eigentlich berichten wollte:
Eine Freundin kam im vorigen Jahr in eine ähnliche Situation. Sie ging mit ihren beiden angeleinten Hunden auf dem Bürgersteig, als sich ein stadtbekannter Westierüde durch seinen eigenen Gartenzaun auf der anderen Straßenseite bohrte und ungeachtet seiner eigenen Größe erst den kniehohen Mischlingsrüden biß (die Wunden wurden erst nach Krustenbildung festgestellt, spielten also im weiteren Verlauf keine Rolle mehr, da kein Tierarztattest) und sich dann auf die Schäferhündin stürzte. Diese biß zurück, derweil waren die anderen Hundebesitzer da und sammelten ihren Hund unter viel Theater wieder ein. Der Ausgang war zum Glück nicht so schlimm wie bei dem Pudel, er trug "nur" eine kräftige Bißwunde davon.
Aber die saftige Tierarztrechnung wollten die Westiebesitzer von meiner Freundin, bzw. ihrer Versicherung erstattet haben. Diese weigerten sich, es gab eine Gerichtsverhandlung.
Das Urteil war, daß die Versicherung meiner Freundin einen Anteil von 30% der Kosten tragen mußte. Einfach wegen der Gefährdungshaftung (ich hoffe, das war das richtige Wort). Vergleichbar mit einem Auto im Straßenverkehr. Wenn man ein solches fährt, stellt man eine potentielle Gefährdung dar. Genauso als Hundehalter. Einfach dadurch, daß man einen Hund mit sich führt.
Und der Richter hat sich nicht von den Ausführungen der Gegner, "ein so kleiner Hund würde doch nie 2 Große angreifen" einwickeln lassen. Er meinte nur, daß er sowas durchaus schon gesehen hat.
So einfach ist es mit dem Rechtsempfinden und dem tatsächlichen "Recht haben und bekommen" leider nicht.
Liebe Grüße
Heike & Terrierbande