Hallo Holger,
: Mir war die Reglung heir in Hessen bislang folgendermaßen belkannt:
: 1. (wie auch von Dir genannt) der Hund muß sichtbar Wild hetzen;
: 2. Der Hund muß sich außerhalb des Kontrollbereiches des HF befinden (ist aber durch Punkt 1 eigentlich schon hinfällig)
: 3. Der Hund muß sich mehr als 600m (können auch nur 500M sein) von der nächsten geschlossenen Ortschaft befinden.
Ich weiß nicht genau, welchen Abstand ein Jäger beim Schießen von einer "geschlossenen Ortschaft" einhalten muß, ich glaube, mit 500 m liegst Du richtig (das ist zumindest der Bereich, in dem keine Katzen geschossen werden dürfen). Allerdings stellt sich für mich immer die Frage, was eine "geschlossene Ortschaft" ist. Unser Haus steht ca. 500 m Luftlinie vom nächsten Haus entfernt. Wird der Bereich dazwischen als "Ortschaft" bezeichnet? Das ist warscheinlich reine Interpretationssache.
Außerdem kann ein Hund, wenn er ein Häschen jagt, ganz schnell diesen "sicheren" Bereich verlassen.
: : All dieses hat ein Rechtsanwalt ausgearbeitet.
: Handelt es sich bei den von Dir genannten Punkten "nur" um die Meinung eines Rechtsanwaltes oder gibt es dazu eindeutige Gesetze/Urteile.
: Dies erscheint mir deshalb interessant, da insbesondere der von Dir genannte 2.Punkt ("Der Eigentümer des Hundes darf dem Jagdpächter nicht bekannt sein"
impliziert, daß der Jagdpächter, sollte er mir einmal mit dem Abschuss meiner Hunde drohen, dies nicht mehr tun darf, da er dann sowohl die Hunde als auch deren Eigentümer kennt!
Der Rechtsanwalt ist damals das Jagdgesetzt Schritt für Schritt durchgegangen und hat, glaube ich, auch alle diese Sachen mit Paragraphen begründet. Der Mann einer Freundin, der damals gerade seinen Jagdschein gemacht hatte, ist dann alles noch einmal genau durchgegangen und hat den Sachverhalt bestätigt. Er meinte (unabhängig davon), er würde niemals einen Hund abschießen, weil der dann, wenn er an den "richtigen" (= aufgeklärten) Hundebesitzer geraten würde, ganz sicher seinen Jagdschein los wäre.
Wenn ich heute noch einmal wirkliche Schwierigkeiten mit einem Jagdpächter hätte, würde ich mir allerdings das Jagdgesetzt noch einmal Paragraph für Paragraph vornehmen und noch einmal meinen Rechtsanwalt befragen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß sich unter dem heutigen Druck der Öffentlichkeit (Forderung nach Abschaffung der Privatjagd) etwas zu Gunsten der Grünröcke geändert haben sollte. Vielmehr habe ich das Gefühl, daß sie vermehrt über die nicht-gesetzliche Schiene Druck machen, nämlich über die Landwirte (Wenn so viele Leute mit Hunden über Deine Wiesen laufen zahle ich nicht mehr so viel Jagdpacht!). Diese versuchen dann natürlich nach allen Möglichkeiten, Hundebesitzer von ihren Flächen fern zu halten.
Nichts desto Trotz nutzt es einem gar nichts, wenn man nach einem Abschuß des Hundes Recht bekommt, der Hund wird davon auch nicht wieder lebendig. Allerdings habe ich irgendwie die dumpfe Vermutung, daß die Jagdpächter ihre ganzen haltlosen Drohungen darauf aufbauen, frei nach dem Motto "da die Tussi ihre Töle liebt wird sie es schon nicht darauf ankommen lassen, daß ich sie abschieße".
Sobald man den Anschein erweckt, daß man sich in den Jagdgesetzen etwas auskennt und der Hund zwar wertvoll wäre, aber ersetztbar, werden die Grünröcke auf einmal vorsichtig. Einem Jagdpächter habe ich allein mit der Aussage "Der Hund ist so gut wie nach USA verkauft und sie wissen ja, was so ein Hund kostet" zu einem gänzlich umgekehrten Verhalten gebracht. Wenn ich heute mit meinen Hunden in seinem Revier Fährte suche, fragt er mich, ob es stört, wenn er dort jagt! Aber dieser Jagdpächter ist wohl echt ein Glücksfall!!!
Viele Grüße
Antje