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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Rassehund eher vor Jäger geschützt?
09. September 1999 11:47

Hallo Holger,


: Mir war die Reglung heir in Hessen bislang folgendermaßen belkannt:
: 1. (wie auch von Dir genannt) der Hund muß sichtbar Wild hetzen;
: 2. Der Hund muß sich außerhalb des Kontrollbereiches des HF befinden (ist aber durch Punkt 1 eigentlich schon hinfällig)
: 3. Der Hund muß sich mehr als 600m (können auch nur 500M sein) von der nächsten geschlossenen Ortschaft befinden.

Ich weiß nicht genau, welchen Abstand ein Jäger beim Schießen von einer "geschlossenen Ortschaft" einhalten muß, ich glaube, mit 500 m liegst Du richtig (das ist zumindest der Bereich, in dem keine Katzen geschossen werden dürfen). Allerdings stellt sich für mich immer die Frage, was eine "geschlossene Ortschaft" ist. Unser Haus steht ca. 500 m Luftlinie vom nächsten Haus entfernt. Wird der Bereich dazwischen als "Ortschaft" bezeichnet? Das ist warscheinlich reine Interpretationssache.

Außerdem kann ein Hund, wenn er ein Häschen jagt, ganz schnell diesen "sicheren" Bereich verlassen.


: : All dieses hat ein Rechtsanwalt ausgearbeitet.

: Handelt es sich bei den von Dir genannten Punkten "nur" um die Meinung eines Rechtsanwaltes oder gibt es dazu eindeutige Gesetze/Urteile.
: Dies erscheint mir deshalb interessant, da insbesondere der von Dir genannte 2.Punkt ("Der Eigentümer des Hundes darf dem Jagdpächter nicht bekannt sein"winking smiley impliziert, daß der Jagdpächter, sollte er mir einmal mit dem Abschuss meiner Hunde drohen, dies nicht mehr tun darf, da er dann sowohl die Hunde als auch deren Eigentümer kennt!


Der Rechtsanwalt ist damals das Jagdgesetzt Schritt für Schritt durchgegangen und hat, glaube ich, auch alle diese Sachen mit Paragraphen begründet. Der Mann einer Freundin, der damals gerade seinen Jagdschein gemacht hatte, ist dann alles noch einmal genau durchgegangen und hat den Sachverhalt bestätigt. Er meinte (unabhängig davon), er würde niemals einen Hund abschießen, weil der dann, wenn er an den "richtigen" (= aufgeklärten) Hundebesitzer geraten würde, ganz sicher seinen Jagdschein los wäre.

Wenn ich heute noch einmal wirkliche Schwierigkeiten mit einem Jagdpächter hätte, würde ich mir allerdings das Jagdgesetzt noch einmal Paragraph für Paragraph vornehmen und noch einmal meinen Rechtsanwalt befragen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß sich unter dem heutigen Druck der Öffentlichkeit (Forderung nach Abschaffung der Privatjagd) etwas zu Gunsten der Grünröcke geändert haben sollte. Vielmehr habe ich das Gefühl, daß sie vermehrt über die nicht-gesetzliche Schiene Druck machen, nämlich über die Landwirte (Wenn so viele Leute mit Hunden über Deine Wiesen laufen zahle ich nicht mehr so viel Jagdpacht!). Diese versuchen dann natürlich nach allen Möglichkeiten, Hundebesitzer von ihren Flächen fern zu halten.

Nichts desto Trotz nutzt es einem gar nichts, wenn man nach einem Abschuß des Hundes Recht bekommt, der Hund wird davon auch nicht wieder lebendig. Allerdings habe ich irgendwie die dumpfe Vermutung, daß die Jagdpächter ihre ganzen haltlosen Drohungen darauf aufbauen, frei nach dem Motto "da die Tussi ihre Töle liebt wird sie es schon nicht darauf ankommen lassen, daß ich sie abschieße".

Sobald man den Anschein erweckt, daß man sich in den Jagdgesetzen etwas auskennt und der Hund zwar wertvoll wäre, aber ersetztbar, werden die Grünröcke auf einmal vorsichtig. Einem Jagdpächter habe ich allein mit der Aussage "Der Hund ist so gut wie nach USA verkauft und sie wissen ja, was so ein Hund kostet" zu einem gänzlich umgekehrten Verhalten gebracht. Wenn ich heute mit meinen Hunden in seinem Revier Fährte suche, fragt er mich, ob es stört, wenn er dort jagt! Aber dieser Jagdpächter ist wohl echt ein Glücksfall!!!

Viele Grüße

Antje

09. September 1999 17:25

: Hallo Julia,

vielen Dank für Deine Tips und Anmerkungen aber es ist leider nicht so leicht inder Nachbarschaft eines Jägers zu wohnen der von "der anderen Sorte" ist. Ich kennne viele Jäger und Pächter mit denen man sich einigen kann, aber dieser gehört leider zu der ganz dummen Sorte aber was will man von einem erwarten der seinen Hund sein ganzes Leben in den Zwinger sperrt (allein) und 2x am Tag herausholt. Leider ist meine Hündin nicht so gut erzogen und es scheint auch nicht mehr in sie hineinzubringen zu sein. Ich habe sie erst mit einem halben Jahr bekommen und der Vorbesitzer hat sie eher angestachelt (Katzen!!). Außerdem sind Terrier relativ stur.

Mit Agility und Hundeplatz hab ichs schon versucht, das fand sie total dröge (die anderen Hunde fandens klasse) so das ich weiterhin einen Jagdhundeverein suche bei dem ich "trockenschwimmen" kann und mein Hund ein wenig Spaß hat. Eventuell klappts bei den Foxterriern in der Nähe. Mir gehts ja nicht darum sportliche Höchstleistungen zu vollbringen, sondern einfach eine Beschäftigung für den Hund zu finden an dem er Spaß hat.

Gruß Ronja

09. September 1999 17:31

: Hi greensiro
:
: Am besten du sprichts mit den grünröcken. Diese haben die mittel und erfahrungen um hunde wieder zum HF zurückzubringen.
: grüße
:
Klasse Idee, hab ich schongemacht- Bin nicht zimperlich, habe aber weiß Gott kein Bock meinem Terrier ein Tele-Tackt Gerät umzuschnallen, dann in den Wald zu gehen, den Hund solange laufen zu lassen bis Wild erscheint, ihn drauf zu hetzen und dann 30 sec voll drauf zu drücken!!!!!!

Gestörte Hunde gibt es genug, aber ich muß meinen nicht unbedingt dazu machen.!

PS Wer soviel Geld für sein Hobby ausgibt, hat es entweder übrig oder hat selber schuld

Gruß Ronja
:
:

10. September 1999 18:10

Hallo Julia!

Ich habe selbst zwei Jagdhunde, der große steht gut im Gehorsam und hetzt nicht, die Kleine muß das noch lernen, aber das nur nebenbei.
Aber wenn ich so lese, was Ihr über die Jäger schreibt:wer so ein teures Hobby hat...böse Städter in "meinem Wald"...Reh wird doch von angeleintem Hund auch gestört...
Habt Ihr denn überhaupt mal einen Hund hetzen sehen? Das ist nämlich nicht nur so, daß das liebe Hundilein fröhlich ein wenig durch den Wald stöbert, ich mußte mal erleben, wie ein Münsterländer direkt vor mir einen Hasen gerissen hat, während sein Besitzer weit hinten vergeblich nach seinem Hund rief. Jetzt könnt Ihr ja sagen, daß der Hase vielleicht krank oder schwach und alt war, aber dann wäre er im natürlichen Falle ja auch was für den Fuchs, oder?

Es geht nicht an, daß Hunde Wild hetzen, völlig egal, ob der Jäger dieses Wild später selbst schießen will oder es später eh von einem Fuchs gerissen wird oder überfahren.

Wenn Ihr einen Hund habt, dann habt Ihr auch Verantwortung zu tragen. Wie heißt es so schön? Wenn JEDER dies oder das täte... Nicht alle Jäger sind schießwütig. Genausowenig wie alle Tierärzte den Hundebesitzern nur das geld aus der tasche ziehen wollen usw. Es gibt überall schwarze Schafe, da muß man sich nicht einreihen.

Grüße
Susanne




24. September 1999 06:49

: :
: :Hi Tanja,
: das wäre klasse, schick mir doch mal ne Mail wenns soweit ist
:
: Gruß Ronja

Grüß Dich!

Ich habe zwar noch kein ausführlicheres Gespräch mit besagtem Jäger führen können (schwer beschäftigt der Mann), aber mittlerweile habe ich herausgefunden, von einem anderen Jäger, der für diese Aussage "seine Hand ins Feuer legt":
In Bayern ist es laut Jagdgesetz verboten auf Jagdhunde zu schießen!
Selbst, wenn der Hund bereits am Wild hängt, darf der Schuß nur das Mittel allerletzter Wahl sein!
Vielleicht gibt es ein solches Gesetz bei Euch auch, da wußte er nicht so ganz Bescheid!
Liebe Grüße
Tanja


24. September 1999 07:12

Hallo, Ronja

Zur Info:

Landesjagdgesetz für Baden-Württemberg vom 1. Juni 1996:
VI.Abs. Jagdschutz - Aufgaben und Befugnisse des Jagdschutzberechtigten § 29:
(1) Die zur Ausübung des Jagdschutzes (§ 23 BJG) Berechtigten haben folgende Befugnisse:
Abs. 2 Sie dürfen Hunde, die erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können, töten.
Dies gilt nicht, wenn
a) die Hunde eingefangen werden können,
b) auf sonstige Weise erreicht werden kann, dass dazu gehörende Begleitpersonen nach nur kurzfristiger Unterbrechung wieder auf die Hunde einwirken können,
c) es sich um Blinden-, Hirten-, Jagd-. Polizei- oder Rettungshunde handelt, die als solche gekennzeichnet sind.
(2) Lebend gefangene Hunde und Katzen sind als Fundsachen zu behandeln.

Gruß
Peter