Züchten von Rassehunden verbieten?
von Porcha & Dino(YCH) am 12. September 1999 09:53
Hi Claudia aka Johanna aka....,
wieso hast Du eigentlich gestern ein Posting unter einem anderen Namen (Johanna) und dazu noch mit meiner e-m@il als Absender abgegeben oder hab' ich da was falsch verstanden?
Zu Deinen Fragen...
: ein unabhängiges, unparteiisches Kontrollorgan
Wie soll das aussehen? Welche Menschen sollen autorisiert sein?
Darüber habe ich mir im Einzelnen keine Gedanken gemacht. Ich denke, ein Kolloquium aus Veterinärmediziner, Kynologen u.a., die sich fachlich ergänzen. Jedoch keine Vereins- oder Verbandmitglieder.
: eine Meldepflicht für Züchter
Inwiefern? Vereinsintern, bei der Gemeinde... oder wo?
In erster Linie eine staatliche Meldepflicht bei der Gemeinde bzw. beim Kontrollorgan.
: ein schriftlicher Nachweis über fundierte Kenntnisse in Anatomie, Genetik, Ernährung, Aufzucht, Erziehung, Kynologie, usw.
Gibt es bei uns im Verein schon. Erst schriftlich Züchterprüfung, dann Überprüfung des Zwingers, danach darf man diese eine Rasse züchten. 1 - 2 mal im Jahr Züchterseminar. 1 x muß besucht werden, tut man dies nicht, folgt Zuchtverbot.
Es muß eine einheitliche Linie gefahren werden, und zwar bei allen Züchtern. Die gängigen Züchterprüfungen sind IMHO unzureichend.
: die Vergabe von befristeten Zucht-Lizenzen mit Option auf Verlängerung nach Überprüfung
Auch dies wird bei uns praktiziert. Unangemeldet wird die Zuchtstätte von den Zuchtwarten besucht und der Zustand der Hunde überprüft.
Bei einem Wurf natürlich noch intensiver. Wurfabnahme mit Kontrolle des Wurfes auf Gesundheit, Wesen... Wie sieht die Hündin aus, wie der Zwinger, wie verhalten sich die Tiere zum Züchter und, und, und.
Mit befristeten Zucht-Lizenzen meine ich, dass der Züchter eine Lizenz auf z.B. 2 Jahre erhält. Wenn er darüber hinaus noch züchten möchte, muß er dies beantragen. Dann wird alles nochmal eingehend überprüft. Unabhängig davon, wird der Züchter auch während der 2 Jahre regelmäßig kontrolliert.
: der Verbot von Massenzuchten
Ist bei uns in den Vereinsrichtlinien verankert. Nur so kann gewährleistet werden, daß die Tiere optimal versorgt werden.
Ich meine damit ein GESETZLICH verankertes Verbot mit einem entsprechend hohen Strafmaß, der auch in der Rechtssprechung Anwendung finden sollte (Abschreckung).
: ein Zuchtverbot (vorübergehend) bei einer zu erwartenden Populationsexplosion bestimmter Rassen ohne eine parallel steigende Nachfrage
Das ist sehr schwierig. Wer will das steuern?
Ein Deckackt muß genehmigt werden und die Würfe müssen angemeldet werden. Hunde, die importiert werden, sind ebenfalls meldepflichtig (Hundesteuer). Daraus eine Hochrechnung. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn jeder Züchter für jeden verkauften Welpen eine Kopie des Kaufvertrages abgeben muß und der neue Hundehalter ebenfalls registriert wird. Dann müßte man sich überlegen, wie man den weiteren Verlauf - Weiterverkauf an X - kontrollieren könnte. So könnte man Verstösse gegen das TierSchG besser ahnden, z.B. wenn ein Hund ausgesetzt wird.
: ein Nachweis über Impfung/Entwurmung der Welpen
Absolute Priorität bei uns. Es werden keine Welpen tätowiert, wenn die 1. Impfung nicht vorhanden ist und wenn die Wurmkuren fehlen. Dies kann man ja über den Tierarzt nachweisen.
Nachweis an Kontrollorgan nicht nur an den Verein. Der Nachweis über die 1. Impfung reicht nicht aus. Die Folgeimpfungen bis zur Abgabe an den Welpenkäufer müssen auch angegeben werden.
: ein Nachweis über regelmässige Gesundheitschecks der Zuchttiere
Ergibt sich von selbst, denn Zuchthunde müssen auf Ausstellungen vorgestellt werden; bei jeder Ausstellung erfolgt ein Gesundheitscheck und da die Tiere jedes Jahr geimpft werden müssen, werden sie vorher vom Tierarzt automatisch untersucht.
Eine Massenabfertigung beim Tierarzt direkt vor der Ausstellung reicht nicht aus. Auch nicht die 3 Min. bei der jährlichen Impfung. Hier muß wiederum ein einheitlicher Rahm geschaffen werden, z.B. Was genau fällt unter dem Begriff 'Gesundheitscheck'.
: schwere Verstösse hiergegen mit Zuchtverbot belegen
Kann bis "Zuchtverbot auf Lebenszeit" gehen.
Nur leider Vereinsintern. Solche Züchter können leider trotzdem in anderen Vereinen wieder einen Zwinger anmelden.
Der Zuchtverbot sollte ebenfalls gesetzlich geregelt werden.
Wie bereits erwähnt, das Kontrollorgan soll die Züchter kontrollieren. Die Richtlinien, Regelungen, usw. der Vereine spielen keine Rolle, da sie nicht einheitlich sind und nicht unparteiisch/unabhänig sind. Das Kontrollorgan soll Vereinsklüngelei und Mißbrauch u.a. beseitigen.
: gesetzlich verankert im TschG
Wäre schön, aber....
aber.... Mit einem Aber verändert man nichts.
: Eine Rassehundezucht sollte auch nur der Verbesserung und nicht der Vermehrung der Rasse dienen. Züchter sollten überlegen, ob sie diese Anforderung erfüllen und ihre Motivation überdenken. Dabei sollte das Wohl des Hundes an erster Stelle stehen.
Wie wahr, doch leider gibt es, wie überall, schwarze Schafe.
Deshalb siehe oben, da man versuchen sollte, diese möglichst auszuschalten.
Den Rest deiner Meldung fand ich ebenfalls sehr gut.
Danke
:Hoffentlich kann man das was ändern. Aber da müssen mehr Menschen umdenken, als nur die Züchter.
Das ist wahr aber die Züchter sind an erster Stelle gefragt. Unabhängig vom Verein und vom Verband sollten sie ihrer Zucht einer strengen Prüfung unterwerfen. Es gibt Vereine, die zuchttauglich schreiben ohne HD-Auswertung. Als Züchter sollte mich das stutzig machen.
Schöne Grüsse
Porcha & Dino