Hallo Claudia,
in D/Hessen ist es seit dem 1.1.99 einzig und allein die Sache der Gemeinden, ob und wieviel Hundesteuer sie nehmen und wen sie begünstigen und wen nicht. Vorher war vom Land Hessen vorgeschrieben, daß sie Hundesteuer nehmen mußten und es war u. a. auch eine Vergünstigung für Züchter vorgesehen (wie streng das gehandhabt wurde, z.B. ob VDH-Zuchttiere, bestimmte Anzahl Würfe pro Jahr etc., war allerdings Sache der Gemeinden).
Nur wenige Gemeinden haben alles so gelassen, wie es war. Die meisten haben generell die Steuern erhöht und fast alle Vergünstigungen gestrichen, so auch vielerorts die Zwingersteuer, was bedeutet, daß viele kleinere Züchter mit 1 oder 2 Hündinnen, einem Rentner und einem Junghund oder so weit über die 1000 DM-Grenze kommen. Mir wurde bei der Gemeinde übrigens geraten, meine Zucht gewerblich anzumelden, dann wäre ich gänzlich von der Hundesteuer befreit (was ich aber nicht tun werde). Ich denke, ein Züchter mit 30 oder mehr Hunden wird seine Zucht aber sowieso gewerblich anmelden (ist, glaube ich, sogar Pflicht qab der 3. oder 4. Zuchthündin).
Viele Grüße
Antje