: : Und wenn ich nun 3 Rüden hätte? Muss dann auch einer angekört sein?? Ich will ja gar nicht züchten.
: Gibt es denn keine andere alternative??
Hallo Claudia,
nach der nun leider abgeschafften hess. Hundesteuerverordnung wurde man steuerbegünstigt bei der Haltung von "2 Pärchen" (wie es unser Gemeindeangestellte so schön ausdrückte) oder 4 Hündinnen. Ich habe denen dann auch den ganzen Kladeradatsch meiner damaligen 2 Zuchthündinnen gebracht (Ahnentafeln, Leistungshefte, Körscheine und -berichte, Wurfabnahme- und Tätowierprotokolle, zusätzlich Kör- und Zuchtordnung des Verbandes usw.). Die haben sich alles kopiert, nix kapiert und ich habe 100 DM jährlich für bis zu 4 (Zucht-)Hunde bezahlt (leider ist die schöne Zeit nun vorbei, wobei ich allerdings zugeben muß, immer noch begünstigt zu werden, da ich außerhalb wohne und für jeden Hund nur 50% bezahle).
Aber, wie gesagt, laß Dir die aktuelle gültige Hundesteuerverordnung Deiner Gemeinde kopieren, erst dann kannst Du herausfinden, ob es irgendwo eine Lücke für Dich gibt; bei mir sind es die "Wachhunde für Gebäude und Grundstücke außerhalb geschlossener Ortslagen".
Viele Grüße
Antje