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Was sonst nirgends passt

In dieser Rubrik steht all das, was in den anderen Rubriken irgendwie nicht so recht reinpasst. Nicht alles lässt sich eindeutig zuordnen oder betrifft mehrere Themen gleichzeitig. Wer so ein Thema hat, ist in dieser Rubrik gut aufgehoben.  
Tierquälerei
15. September 1999 07:24

Hallo!

In solch einem Fall hilft nur eins: Erstmal die Leute bitten, diesen Zustand unverzüglich zu ändern und ankündigen, daß Du sie im Auge behalten wirst. Ändert sich nicht schlagartig etwas, dann mußt Du die Leute anzeigen, den Bauern evtl. auch. Laß' Dich nicht von der Polizei abwimmeln, weil ja "nichts passiert" ist, sondern "nur" ein Hund falsch gehalten wird. Es ist eine absolut nicht artgerechte Haltung und Ernährung und im Interesse des Hundes mußt Du Rückgrat zeigen und Dich notfalls auch unbeliebt machen. Und laß nicht locker, frag immer wieder bei der Polizei nach, wie weit sie denn nun sind und notfalls versuchst Du, die Presse einzuschalten. Ich habe selber eine zeitlang für eine Zeitung gearbeitet und manchmal sind die für eine Story ganz dankbar. Auf jeden FAll würde ich auch den Tierschutzverein einschalten!
Viel Glück!
Franziska und Wonda

15. September 1999 11:04

Hallo!

Ich stuimme dem (fast) zu, nur würde ich nicht zur Polizei gehen, da die sich wirklich in den seltensten Fällen zuständig fühlen, sondern zum Ordnungsamt! Die sind laut eigenen Aussagen dazu verpflichtet, solchen Anzeigen nachzugehen!

Viel Glück und Erfolg
Tanja


15. September 1999 17:33

So ganz unerfahren in Hundehaltung ist die Frau nicht, denn sie hatte
schon vorher einen Hund. Muss eine robuste Natur gewesen sein, denn er wurde ziemlich alt. Die Situation beim vorherigen Hund war allerdings
eine andere, denn da war die Frau noch nicht berufstätig und da ist
die Hundehaltung nur im Garten, zwar nicht mein Geschmack, aber tolerierbar. Bei diesem Hund mach ich mir einfach Sorgen, weil ich
diese absolut nicht artgerechte Haltung voll mitkriege und der Welpe
mitten in der Sozialisierungsphase von seinem Rudel weggerissen wurde.
Die Frau ist sehr uneinsichtig, sie meint wir verzärteln unsere
"Kläffer" Anzeige ist schlecht, der Hund ist nicht an der Kette.
Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe voriges Jahr Monate gebraucht
bis ein Kettenhund vom Tierschutzverein erlöst wurde. Die Tierheime
sind einfach total überfüllt.
Viele Grüsse Anni

21. September 1999 13:15

Hallo Alex,

: Nichtmal Zwingerhunden steht laut Gesetz Auslau zu (!!!!)

ich will dich nicht belehren sondern nur mit folgendem informieren. Das Deutsche Tierschutzgesetz sagt folgendes:

Ethischer Grundsatz ist der Schutz von Leben und Wohlbefinden des Tieres (§ 1 TierSchG) Artgerechte Tierhaltung (§ 2 TierSchG)
Verantwortlichkeit desjenigen, der das Tier hält (Eigentümer, Halter, Besitzer).
Angemessene Ernährung (regelmäßig und ausgewogen).
Pflege, Sauberhaltung und tierärztliche Versorgung (notwendige Behandlungen, Impfung).
Verhaltensgerechte Unterbringung und artgerechte Bewegung.
Nur leider zum Leidwesen der Hunde klappt es nicht immer mit dieser Ausführung, vor allem wird es schwierig wenn Wort gegen Wort steht bei einer Anzeige.

Viele Grüße
Peter


21. September 1999 15:49

Hallo Peter,
Ich wünschte, Du hättest recht, doch leider gehen viele Amtstierärzte nach der
Verordnung über das Halten von Hunden im Freien. Ich hab sie dir ganz kurz mal aufgeschrieben. Ließ mal den §5... Es ist echt traurig,
aber das ist ein Gesetz.Zwingerhunde fallen leider nicht unter die Hunde, denen nach §7 Auslauf
gewährt werden muß. Wenn du willst, kann ich dir die ganze verordnung mal faxen. Hab leider keinen Scanner, sonst würde ich
sie einscannen...
Liebe (über unser Gesetz sehr traurige)Grüße, Alex


Hundehaltungsverordnung
Sachlicher Geltungsbereich

§1
1.Diese Verordnung gilt für Haushunde, die im Freien gehalten werden
2. Haltung im Freien im Sinne dieser verordnung ist
1.Anbindehaltung
2.Zwingerhaltung
3.Haltung auf Freianlagen
4. Haltung in Schuppen, Scheunen...
3. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf
1.Hütehunde während begleitung der Herde
2. Hunde in tierärztl Behandlung
3. Hunde in Versuchstierhaltungen (...)
...


Anbindehaltung
§2
1. Hunde dürfen nur angebunden gehalten werden, wenn Schutzraum zur verfügung steht
2. + 3. + 4. +5. +6. Beschreibung Schutzraum,Aufenthaltsbereich sauber halten
Sonne etc.
§3
1.+2.+3+4. Beschreibung Halsband, Kette, Anbindung

Zwingerhaltung
§4
1. Hunde dürfen nur dann in offenen o. teilweise offenen Zwingern gehalten
werden, wenn Ihnen Schutzraum zur Verfügung steht. Schutzraum muß Anforderungen
von §2 genügen
2.Grundfläche des Zwingers(Mindestbreite muß Körperlänge entsprechen- ist doch
echt mickrig, oder nicht ?)
3.Boden, Einfriedung und Einrichtung des Zwingers
4.Sonneneinstrahlung- schattiger Platz muß da sein
5. Hunde dürfen im Zwinger nicht angebunden gehalten werden
6.geht über gleichgeschlechtliche Hunde im Zwinger
7.Trennvorrichtungen im Zwinger

4.Sonstige Haltung
§6
Werden Hunde auf Freianlagen oder in Schuppen, Scheunen,nicht benutzten
Stallungen, Lagerhallen oder ähnlichen Räumen gehalten, muß ihnen ein
Schutzraum zur Verfügung stehen.....


5.Wartung und Pflege
§5
1.mindestens 1mal täglich von befinden des Hundes, Beschaffenheit der Unterkunft
und bei Anbindung von Zustand der Anbindevorrichtung zu überzeugen und
Mängel zu beheben.
2.Futter und Tränkebehälter sind sauber zu halten ...so beschaffen
sein, daß Hund sich nicht verletzt. Frischer Trank ausreichend und immer zur
Verfügung.
3.Hunden, die angebunden oder in Räumlichkeiten nach §6gehalten werden
muß täglich mindestens 60 min freier Auslauf gewährt werden.





23. September 1999 05:51

: Hallo Peter,
: Ich wünschte, Du hättest recht, doch leider gehen viele Amtstierärzte nach der
: Verordnung über das Halten von Hunden im Freien. Ich hab sie dir ganz kurz mal aufgeschrieben. Ließ mal den §5... Es ist echt traurig,
: aber das ist ein Gesetz.Zwingerhunde fallen leider nicht unter die Hunde, denen nach §7 Auslauf
: gewährt werden muß. Wenn du willst, kann ich dir die ganze verordnung mal faxen. Hab leider keinen Scanner, sonst würde ich
: sie einscannen...
: Liebe (über unser Gesetz sehr traurige)Grüße, Alex

Hallo Alex,
Danke für die Ausführung, traurig aber wahr. Gott sei Dank gibt es noch Amtstierärzte, die den Zwingerhund gleichsetzen, vorallem auf betreiben von Tierschützern. Aber ich sehe, daß das regional verschieden ist. Hier sollten schnellstens die Gesetze überarbeitet werden, oder deartig verfaßt werden, daß keine zweideutige Auslegung vorhanden ist.

Gruß
Peter